Die Feuerwehr in Schleswig-Holstein bezeichnet die Gesamtheit der öffentlichen Feuerwehren und die Werkfeuerwehren in Schleswig-Holstein, ihre Aufgaben, Organisation, Ressourcen und Tätigkeiten. Gesetzliche Grundlage des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein ist das Brandschutzgesetz (BrSchG).

Aufgaben und Organisation Das Feuerwehrwesen umfasst nach dem schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetz die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz), die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe), die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und die Mitwirkung im Katastrophenschutz. Zuständige Oberbehörde ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit dem in der „Kommunalabteilung“ angesiedelten Referat „Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz“.Organigramm des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Stand: 1. April 2023 (PDF; 0,2 MB).

Neben den gesetzlichen Aufgaben übernehmen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren in den zahlreichen ländlichen Gemeinden Schleswig-Holsteins vielfältige Aufgaben des bürgerschaftlichen Engagements, etwa die Durchführung von oder Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen oder bei der Jugendarbeit.

Arten und Zahl der Feuerwehren Das Brandschutzgesetz unterscheidet für die öffentlichen Feuerwehren in Trägerschaft der Gemeinden die Berufsfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren mit fast ausschließlich ehrenamtlichen Kräften.

Berufsfeuerwehren Berufsfeuerwehren existieren in Schleswig-Holstein nur in den vier kreisfreien Städten Kiel (siehe auch Feuerwehr Kiel), Lübeck (siehe auch Feuerwehr Lübeck), Flensburg (siehe auch Feuerwehr Flensburg) und Neumünster (Feuerwehr Neumünster) sowie in der großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt (Feuerwehr Norderstedt) (seit 2022).

In den übrigen mehr als 1100 Gemeinden gibt es Freiwillige Feuerwehren oder, in einem Fall, eine Pflichtfeuerwehre. Da einige Gemeinden mehrere Orts- oder Ortsteilfeuerwehren vorhalten (z. B. vier Feuerwehren im Gebiet der Stadt Norderstedt), gibt es in Schleswig-Holstein mehr Freiwillige Feuerwehren als Gemeinden. Die Größe der Freiwilligen Feuerwehren reicht von einer Löschgruppe mit einem Fahrzeug des Typs TSF bis hin zu Feuerwehren mit bis zu sieben Löschgruppen in zwei Zügen (z. B. in Elmshorn). Die Anzahl der Freiwilligen Feuerwehren ist seit Jahren rückläufig.

Pflichtfeuerwehren Sollte sich keine Freiwillige Feuerwehr finden, kann eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden.

Die sind seit mindestens im Jahr 2013 in Burg (Dithmarschen), zuletzt abgerufen am 14. Mai 2013

In Grömitz war eine Pflichtfeuerwehr, ebenso in Friedrichstadt.

Sonstige Feuerwehren Neben den öffentlichen Feuerwehren gibt es weniger als 25 Werkfeuerwehren sowie einige Standorte der Bundeswehrfeuerwehr.

+ Anzahl der FeuerwehrenJahr Berufsfeuerwehren Freiwillige Feuerwehren Jugendfeuerwehren anerkannte Werk- und Betriebsfeuerwehren 2004 4 1.416 386 31 2005 4 1.414 397 27 2006 4 1.408 403 29 2007 4 1.406 406 29 2008 4 1.403 413 29 2009 4 1.397 416 28 2010 4 1.396 416 21 2011 4 1.386 417 26 2012 4 1.377 421 27 2013 4 1.371 429 27 2014 4 1.371 431 27 2015 4 1.350 433 16 2016 4 1.350 435 23 2017 4 1.349 435 19 2018 4 1.342 439 22 2019 4 1.334 445 22 2020 4 1.329 445 23 2021 4 1.330 446 23202241.32345123202351.23545219 Quelle: Jahresberichte des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-HolsteinLeistungsbilanz, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein.

Arten und Zahl der Feuerwehreinsätze Seit Jahren machen die eigentlichen Brandeinsätze nur den kleineren Teil des Einsatzaufkommens aus, die Technische Hilfeleistung ist deutlich häufiger.

Notfalleinsätze und Krankentransporte fallen vor allem bei den Berufsfeuerwehren (außer Norderstedt) an, die auch den Rettungsdienst abdecken. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist das grundsätzlich nicht der Fall, allerdings sind vereinzelt First-Responder-Einheiten entstanden, die eventuelle Wartezeiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes („Therapiefreies Intervall“) überbrücken und dann auch Notfalleinsätze bearbeiten können.zum Beispiel in Dänischenhagen, („Spezialeinheit bereit für den Einsatz“, Newsletter des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, Ausgabe 15, vom 7. August 2015, S. 9) oder

+ Einsätze nach EinsatzartJahrBrändeTechnische HilfeFehlalarmeSonstigeRettungsdienst Einsätze Gesamt 2000 6.567 14.728 4.192 – – 111.338 2001 6.467 18.932 4.068 – – 121.399 2002 6.597 31.118 3.592 – – 135.960 2003 9.107 28.046 3.701 – – 135.958 2004 7.021 22.381 3.975 – – 129.701 2005 7.175 21.017 3.551 – – 126.510 2006 7.557 24.993 4.524 – 102.252 139.326 2007 7.102 24.700 4.490 – 102.727 139.019 2008 7.296 22.170 4.522 – 118.932 152.920 2009 7.132 20.455 4.300 – 119.959 151.846 2010 7.064 19.978 4.981 – 135.394 164.417 2011 8.201 15.399 4.966 – 124.870 153.436 2012 9.026 14.495 6.195 – 116.603 146.319 2013 8.603 22.827 5.588 – 47.180 84.198 2014 10.494 16.087 6.553 – 44.054 77.188 2015 9.805 19.342 6.379 4.375 62.957 102.858 2016 9.761 19.385 6.046 4.733 65.414 105.339 2017 7.132 21.712 5.762 2.817 104.084 141.507 2018 8.154 19.742 7.651 6.398 177.413 219.358 2019 10.148 18.926 7.577 5.550 174.580 216.781 2020 8.504 16.557 7.228 2.403 167.053 201.745 2021 7.785 19.405 7.368 3.084 183.907 221.54920229.39927.5547.0983.622189.372237.0452023****** Quelle: Jahresberichte des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein; * = Angaben unvollständig, deshalb nicht ausgewiesen

Zuständigkeiten Die Gemeinden müssen nach dem Brandschutzgesetz eine „leistungsfähige öffentliche Feuerwehr“ vorhalten. Die Kriterien für die personelle und technische Leistungsfähigkeit sind in einem Organisationserlass des Innenministeriums detailliert geregelt. Erlass vom 7. Juli 2009 Mehrere amtsangehörige Gemeinden können die Aufgabe des Brandschutzes dem Amt übertragen.§5, Punkt 10 der Amtsordnung vom 28. Februar 2003

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesetz verpflichtet, eine Einsatzleitstelle zu unterhalten und Alarmpläne für die gemeindeübergreifende Hilfe bereitzuhalten. Außerdem müssen die Kreise und kreisfreien Städte ein Informationssystem über gefährliche Stoffe und Güter vorhalten und einen „Löschzug Gefahrgut“ aufstellen. Die Kreise müssen darüber hinaus überörtliche Ausbildungslehrgänge anbieten und eine Feuerwehrtechnische Zentrale einrichten, in der Geräte geprüft und untergebracht und Lehrgänge abgehalten werden können. Außerdem sorgen die Kreise für die Aufstellung von Feuerwehrbereitschaften, in denen Einheiten aus mehreren Feuerwehren für größere Schadenslagen überörtlich zusammenarbeiten. Erlass vom 19. Mai 2008

Das Land Schleswig-Holstein ist, neben der „Förderung des Feuerwehrwesens“, gesetzlich unter anderem verpflichtet, eine Landesfeuerwehrschule zu unterhalten und den Gemeinden und Kreisen „für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe Zuwendungen zu gewähren“.Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein vom 8. Dezember 2010 Praktisch werden diese Zuwendungen vor allem aus der Feuerschutzsteuer finanziert.

Verbände Die Gemeindefeuerwehren sind nach den Bestimmungen des § 13 BrSchG Pflichtmitglieder ihres Stadt- oder Kreisfeuerwehrverbandes. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, an ihrer Spitze steht jeweils eine Stadt- bzw. Kreiswehrführung.

Die Stadt- und Kreisfeuerwehrbände sind zusammen mit anderen Organisationen Mitglieder im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V. An dessen Spitze steht als Verbandsvorsitzender der Landesbrandmeister. Der Landesfeuerwehrverband ist wiederum Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband.

Weitere Organisationen Unfallversicherung Die Unfallversicherung („Feuerwehr-Unfallkasse“) der Feuerwehren ist die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) mit Sitz in Kiel und weiteren Geschäftsstellen in Hamburg, Schwerin und Güstrow.

Feuerwehrmuseum mini|Feuerwehrmuseum in Norderstedt In Norderstedt besteht auf Initiative und mit Unterstützung des Fördervereins Feuerwehrmuseum Hof Lüdemann e.V. das Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein. Es präsentiert historische Feuerwehrfahrzeuge und -geräte und gibt eine eigene Zeitschrift (Der Feuermelder) heraus.Website des Feuerwehrmuseums Schleswig-Holstein

Personal In den Feuerwehren in Schleswig-Holstein gab es 2021 mehr als 53.000 Aktive, davon knapp 51.000 in den Freiwilligen Feuerwehren, die übrigen in Berufs- und Werkfeuerwehren. Hinzu kommen knapp 15.000 Mitglieder in den Alters- und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren und knapp 10.000 Mitglieder der Jugendfeuerwehren. Insgesamt waren damit mehr als 78.000 Menschen in Schleswig-Holstein in der Feuerwehr aktiv, was etwa 2,7 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl fördernder Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte Die Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren sind fast ausschließlich ehrenamtlich tätig. Lediglich in einigen größeren Städten gibt es einen oder mehrere hauptamtliche Gerätewarte. Am Industriestandort Brunsbüttel werden die Ehrenamtlichen darüber hinaus durch eine Hauptamtliche Wachabteilung ergänzt, weitere sind (Stand Ende 2022) in ItzehoeWachabteilung kommt – Neue Ära: Politik setzt neun Hauptamtler für Itzehoer Feuerwehr durch. Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, 19. Dezember 2022. und auf FehmarnFehmarn: Feuerwehr-Hauptwache kommt nach Landkirchen. Kreiszeitung, 11. Dezember 2022. im Aufbau. Vor allem in größeren Städten gibt es entsprechende Forderungen zur Entlastung der freiwilligen Einsatzkräfte. Die Mitglieder der hauptamtlichen Wachabteilung müssen eine der Berufsfeuerwehr entsprechende Qualifikation aufweisen. Personen, die nicht feuerwehrdiensttauglich sind, können seit 2015 in Verwaltungsabteilungen Dienst tun.

Die Zahl der Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren nimmt in den letzten Jahren wieder zu, insbesondere die Zahl der weiblichen Aktiven steigt. Ihr Anteil nahm von 3,6 % im Jahr 2000 auf 10,4 % im Jahr 2021 zu. In den Berufs- und Werkfeuerwehren war der Anteil mit 7,7 % und 5,6 % etwas niedriger, bei der Jugendfeuerwehr betrug der Anteil weiblicher Mitglieder dagegen sogar 28,2 %.