Eine Partikularkirche oder Teilkirche () im Sinne des bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese; daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius () geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.
Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen () die eine und einzige katholische Kirche besteht, […]“. Damit wird eine Formulierung aus Lumen gentium, 23,1 aufgegriffen: „Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche.“
Dies wird aus Ausdruck einer Communio-Struktur der Kirche im Binnenverhältnis der Teilkirchen zur Gesamtkirche gesehen:Ludger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222. (1) Die Kirche sei eine „communio Ecclesiarum“. (2) Die Kirche bestehe in den Teilkirchen. (3) Die Kirche bestehe aus den TeilkirchenLudger Müller, Christoph Ohly: Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch (= UTB. Nr. 4307). Paderborn, Schöningh 2018, ISBN 978-3-8385-4307-9, S. 222–225..
Der Diözese nach dem gleichgestellt und damit zu den Partikularkirchen gehörendAktualisierung: https://www.gcatholic.org/dioceses/ sind: Diözese () in der Lateinischen Kirche beziehungsweise Eparchie in den Katholischen Ostkirchen Territorialprälatur () Territorialabtei () Apostolisches Vikariat () Apostolische Präfektur () für dauernd errichtete Apostolische Administratur ()
Die römisch-katholische Kirche bestand im Jahr 2022 aus insgesamt 3107 Partikularkirchen: 9 Patriarchate (3 lateinische und 6 ostkirchliche) 4 Titularpatriarchate (2 lateinische, 2 ostkirchliche) 4 Großerzdiözesen 550 Erzdiözesen mit Metropolitansitz 77 Erzdiözesen 2195 Diözesen (Bistümer und Eparchien) 46 Territorialprälaturen 11 Territorialabteien 17 Exarchate 8 Ordinariate für die Gläubigen des östlichen Ritus 36 Militärordinariate 86 Apostolische Vikariate 38 Apostolische Präfekturen 3 Personalordinariate 1 Personalprälatur 9 Apostolische Administraturen 9 Patriarchal-Exarchate 3 Erzbischöfliche Exarchate 1 Apostolische Personaladministration
Den Partikularkirchen ähnlich, aber nicht gleichgestellt sind die als Vorstufe zählenden acht Missionen sui juris und fünf von Patriarchen abhängige Territorien.
Alle Teilkirchen sind in der Liste der römisch-katholischen Diözesen aufgeführt.
Siehe auch Ortskirche
Einzelnachweise
Teilkirche Kategorie:Kanonisches Recht