Verwendung, auch Verwenden, Verwendbarkeit etc., steht für:
Verwendung (Recht), finanzielle Aufwendung zugunsten einer Sache Verwendungszweck, die Bindung von Geldmitteln für einen bestimmten Zweck Nutzung (Technik), die Anwendung eines Betriebsmittels zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe Verwendung (Dienstrecht), stellenspezifischer Einsatz von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie Beamte und Soldaten
Siehe auch: Anwendung (Begriffsklärung) Nutzung, Gebrauch (Begriffsklärungen) Wiederverwendung