mini|Wilhelm Heinrich Koopmann Wilhelm Heinrich Koopmann (* 4. September 1814Die Deutsche Nationalbibliothek notiert als einzige der Quellen abweichend das Jahr 1804 als Geburtsjahr; . in Tönning; † 20. Mai 1871 in Hamberge) war ein deutscher lutherischer Bischof für Holstein und ab 1868 innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holstein.

Leben Koopmann − Sohn des Schullehrers Christian Heinrich Koopmann − besuchte die Gelehrtenschule zu Husum unter Rektor Peter Friedrichsen. Dort befreundete er sich mit seinem Mitschüler Theodor Storm.David A. Jackson (Hrsg.): Theodor Storm – Ernst Storm: Briefwechsel (= Storm-Briefwechsel; Band 17). Schmidt, Berlin 2007, ISBN 3-503-09815-1, S. 434. Gut vorgebildet besuchte er ab 1834 die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Christiana Albertina). Während seiner Studienzeit machte besonders Claus Harms auf ihn einen tiefen und bleibenden Eindruck. Koopmann bekannte sich ganz entschieden zur lutherischen Orthodoxie und vertrat den konfessionell lutherischen Standpunkt mit Hartnäckigkeit. Nach fünf Jahren Studium bestand er 1839 das theologische Amtsexamen mit sehr rühmlicher Auszeichnung. Danach trat er als Hauslehrer in die Dienste des damaligen Amtmanns auf Schloss Gottorf, Ludwig Nicolaus von Scheele (1796–1874), der 1855 bis 1857 Minister für Holstein und Lauenburg sowie Auswärtiges werden sollte. Nach nur kurzer Zeit im Dienste von Scheeles wurde er am 23. August 1840 zum Diaconus an der St.-Jürgen-Kirche zu Heide gewählt. In dieser Zeit war er Klaus Groth ein Lehrer für Latein und Philosophie.

Als erste Veröffentlichung Koopmanns erschien 1842 anonym die Schrift Der Grund- und Glaubensmangel des Buches „die Grund- und Glaubenslehren“ … Nachgewiesen von einem orthodoxen Prediger in Dithmarschen, die sich gegen seinen früheren Lehrer Joachim Friedrich Clasen, Pastor in Tönning, richtete, der im Jahr zuvor Die christlichen Grund- und Glaubenslehren der Orthodoxen und Rationalisten oder der Blind- und Denkgläubigen in der evangelisch-protestantischen KircheVollständige bibliographische Daten: Die christlichen Grund- und Glaubenslehren der Orthodoxen und Rationalisten oder der Blind- und Denkgläubigen in der evangelisch-protestantischen Kirche: kurz und deutlich unter einander gestellt für Gebildete jedes Standes. Nissen, Itzehoe 1841. herausgegeben hatte.

Daraus erwuchs eine Debatte mit Martin Harring in Sehestedt (dem Bruder von Harro Harring), der Koopmann in zwei Episteln entgegenhielt: Erster Brief an den s.[alvo] t.[itulo] orthodoxen Herrn Amtsbruder in Dithmarschen, enthaltend die biblische Lehre von der Nothwendigkeit der guten Werke zur Seligkeit (1842) und ein zweiter Brief im gleichen Jahr. Hierauf erwiderte Koopmann im folgenden Jahr mit Die Scheidewand zwischen Christenthum und Widerchristenthum, allgemein faßlich beschrieben. Als Vorwort ein Sendschreiben an Herrn Pastor Harring, worauf Harring noch im gleichen Jahr mit einem Sendwort antwortete, womit dieser Streit endete.

Am 2. April 1845 wechselte Koopmann von der holsteinischen zur lauenburgischen Landeskirche, wo er Pastor an der Maria-Magdalenen-Kirche in Lauenburg an der Elbe wurde. Durch diese Personalentscheidung wurde der seit langem schwelende Gegensatz der Landeskirchen virulent.Wichmann von Meding: Aufgehobener Glaube: Kirchengeschichte des Herzogtums Niedersachsen im heutigen Bundesland Schleswig-Holstein (Herzogtum Lauenburg). Peter Lang, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-631-59779-8, S. 262. Gegen die Beseitigung des kirchlichen Einflusses in den lauenburgischen Schulen, wie durch das lauenburgische Schulgesetz in den Jahren der Erhebung geplant, eröffnete Koopmann eine Polemik mit seiner 1850 verfassten Schrift: Die grundrechtliche Confusion in Staat, Kirche und Schule, beleuchtet mit besonderer Rücksicht auf den neuen Schulgesetzentwurf für das Herzogthum Lauenburg.Adolph Moraht: In: Vaterländisches Archiv für das Herzogthum Lauenburg, H. 4 (1864), S. 121–245, hier S. 226. Darin erklärte er sich auch gegen die Schleswig-Holsteinische Erhebung. Der Superintendent der lauenburgischen Landeskirche, Carl Friedrich Wilhelm Catenhusen, unterstützte Koopmanns Haltung in der Schulfrage. Koopmanns Haltung machte ihn in Lauenburg weithin unbeliebt.

Nach Ende der Erhebung wechselte Koopmann von der lauenburgischen zurück zur holsteinischen Landeskirche, wo er am 7. September 1854 das Pastorat an der Christianskirche in Ottensen antrat. Im Zuge der vom Ministerium für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zu Kopenhagen unter von Ludwig Nicolaus von Scheele betriebenen Reformen der lutherischen Kirchenverfassung im Herzogtum Holstein wurde aus der holsteinischen lutherischen Landeskirche in Anlehnung an die dänische Nomenklatur das Stift Holstein und der geistliche Leiter firmierte statt als Generalsuperintendent fortan als Bischof. Am 2. Mai 1855 wurde Koopmann erster Bischof für Holstein in der Nachfolge des Generalsuperintendenten Johann Carl Julius Herzbruch. Koopmann nahm seinen Wohnsitz in Altona und amtierte an der St.-Trinitatis-Kirche. Zu seinen Aufgaben gehörte 1857, nach Glückstadt zu reisen, um die dortige Schloss- und Garnisonsgemeinde aufzuheben. Für seine seit der Erhebung betriebene Evangelisationsarbeit war Koopmann dem Missionar der Religious Tract Society, James Craig, wohl gesinnt, der Holstein als unwissendes unmoralisches Land einschätzte.Nicholas M. Railton: Der irische Judenmissionar James Craig und die Erweckungsbewegung in Norddeutschland. In: Pietismus und Neuzeit: Ein Jahrbuch zur Geschichte des neueren Protestantismus, Band 30, 2004, ISBN 3-525-55902-X, S. 140–154, hier S. 146. Der Altonaer Propst Ernst Adolf Lilie (1864–1891) monierte 1866 das „immer bedenklichere Verhältnis“ Koopmanns zu Craig, den er für einen methodistischen Sektierer hielt.

Als Bischof war Koopmann bemüht, verschiedene Reformen durchzuführen. Zunächst wollte er einen neuen Landeskatechismus entwickeln und einführen. Die Beauftragten Hasselmann und Asmussen hatten keinen Entwurf vorgestellt, so dass Koopmann 1860 selbst einen lieferte: Der kleine Katechismus Lutheri durch Bibelsprüche und kurze Sätze erklärt. Dagegen erhob sich ein starker Kampf, besonders von Seiten der Lehrerschaft. Somit musste Koopmann das Projekt eines neuen Katechismus aufgeben. Auch sein Bemühen, das Cramersche Gesangbuch, das ihm zu rationalistisch schien, durch ein neues orthodoxes Gesangbuch zu ersetzen, trug am Ende keine Früchte.

Während des Deutsch-Dänischen Krieges (Februar bis Oktober 1864) begrüßte Koopmann, als Teil des Altonaer Empfangskomitees, mit einer Ansprache Wilhelm I. von Preußen am 23. April 1864 auf seiner Rückreise von den Truppen in Holstein und Schleswig nach Berlin. In: Provinzial-Correspondenz, (2. Jg.), 27. April 1864, S. 3; abgerufen am 14. November 2012. Nachdem Koopmann sich 1850 gegen die Erhebung ausgesprochen hatte, erwarteten viele, dass er nach der Einnahme Holsteins für den Deutschen Bund nach Dänemark auswandern würde. Doch er blieb und die österreichische Interimsverwaltung (1864–1866) beließ ihn im Amt. Die preußische Kreuzzeitung hielt ihm seine frühere Loyalität zur holsteinisch-dänischen Regierung vor, wogegen Koopmann seinen Standpunkt verteidigte mit der Schrift: Meine Rechtfertigung gegenüber den Verdächtigungen der Kreuzzeitung in Betreff meiner Stellung zur Landessache.

1866 verlieh ihm die theologische Fakultät der Christiana Albertina den Doctor theologiae honoris causa. 1866 verwandte sich Koopmann für den Verein für Innere Mission. Verband der Gemeinschaften in der Landeskirche in Schleswig-Holstein e. V., Neumünster 2001, ISBN 3-8311-2149-4. Als lutherischer Orthodoxer mühte er sich um Rückdrängung des alten Rationalismus der Aufklärungstheologie, richtete sich aber zugleich gegen die Ausbreitung des neuen Rationalismus seiner Zeit, wie ihn der Deutsche Protestantenverein verbreitete. Koopmann veröffentlichte dazu Das evangelische Christenthum in seinem Verhältnisse zu der modernen Cultur: zugleich ein motivirter Protest gegen die Tendenzen des sogenannten deutschen Protestantenvereins, woraus sich ein Kampf entwickelte, der besonders mit Richard Adelbert Lipsius scharf geführt wurde.

Im März 1867 empfing Wilhelm I. in Kiel Koopmann und dessen schleswigschen Kollegen Generalsuperintendent Bertel Petersen Godt, wobei beide um Schutz für die evangelisch-lutherische Kirche in den Herzogtümern baten. In: Provinzial-Correspondenz, (5. Jg.), 20. März 1867, S. 4; abgerufen am 14. November 2012. Wilhelm I. sicherte der evangelischen Kirche in den Herzogtümern, den Begriff lutherisch fortlassend, in ihrem väterlichen Glauben und Bekenntnisse den königlichen Schutz zu, so wie anderwärts in Preußen auch. Angesichts der vor 1866 in den älteren Provinzen durchgeführten Preußischen Union von Lutheranern und Reformierten musste diese vage Formulierung die Furcht schüren, dass auch in Holstein eine Union oktroyiert werde.Friedrich-Otto Scharbau: Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands. In: Theologische Realenzyklopädie (36 Bände). de Gruyter, Berlin 1977–2004, Band 34 (2002): Trappisten/Trappistinnen – Vernunft II, S. 581–592, hier S. 583.

Der schon für 1866 in Kiel geplante Deutsche Evangelische Kirchentag, „der im Laufe der Zeit immer mehr ein Werkzeug unionistischer Bestrebungen geworden ist,“ In: Dorpater Zeitschrift für Theologie und Kirche (14 Bände). 1859–1873, Band 10 (1868), H. 1, S. 186–200, hier S. 195. fand wegen des Krieges erst im Jahr darauf statt. Johann Hinrich Wichern vom altpreußischen Evangelischen Oberkirchenrat (EOK) hatte Godt und Koopmann für die Mitarbeit im schleswig-holsteinischen Landes-Comité des Kirchentags gewonnen. „Der 14. «evangelische Kirchentag» machte die ersten offenkundigen Anstrengungen, auch dieses Land in die Unionsströmung hereinzuziehen.“ Der EOK hatte in einer Denkschrift seine eigenen Pläne veröffentlicht, sein Organ, die Neue evangelische Kirchenzeitung, entsprechend berichtet.

Angekündigt wurden für den Kirchentag unter anderen folgende Vorträge zweier ehemaliger Mitglieder der theologischen Fakultät in Kiel, nämlich „In wie weit die evangelischen Sonderconfessionen in der Gegenwart zu ihrer Sicherung und gedeihlichen Entwickelung einer selbständigen kirchlichen Ausgestaltung bedürfen“ In: Dorpater Zeitschrift für Theologie und Kirche (14 Bände). 1859–1873, Band 10 (1868), H. 1, S. 186–200, hier S. 196.Vgl. Zwei Kirchentagsvorträge, gehalten zu Kiel am 3. und 4. September 1867, von Prof. Dr. Dorner, Ober-Consitorialrath, und Prof. Dr. Herrmann, Geh. Justizrath Hamburg. Agentur des Rauhen Hauses, Hamburg 1867. von Emil Herrmann, Kirchentagspräsident, Georg-August-Universität Göttingen, sowie „Die Rechtfertigung durch den Glauben an Christus in ihrer Bedeutung für christliche Erkenntniß und christliches Leben“ von Isaak Dorner, Mitglied des EOKs in Berlin.