Die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit bezeichnen die des deutschen Strafgesetzbuches (17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches). Der Begriff Körperverletzungsdelikt ist damit nicht identisch, da dieser die Einwilligung ( StGB), den Strafantrag ( StGB) sowie die Beteiligung an einer Schlägerei ( StGB) ausschließt.
Geschützt wird durch die Tatbestände das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit des Menschen.
Tatbestände – Körperverletzung – Gefährliche Körperverletzung – Misshandlung von Schutzbefohlenen – Schwere Körperverletzung – Verstümmelung weiblicher Genitalien – Körperverletzung mit Todesfolge – Einwilligung – Fahrlässige Körperverletzung – Strafantrag – Beteiligung an einer Schlägerei
Siehe auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Straftaten gegen das Leben
Weblinks
bei www.buzer.de
Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland) Kategorie:Körperverletzungsdelikt Kategorie:Gewalt in Deutschland