Das Erziehungsheim Rathausen in Ebikon nahe Luzern war mit bis zu 230 Zöglingen eines der grössten Kinderheime der Schweiz. Es war in den Räumen eines ehemaligen Klosters (Kloster Rathausen) untergebracht und existierte unter verschiedenen Namen, zuletzt als Kinderdörfli Rathausen, von 1883 bis 1989. Mehr als dreieinhalbtausend Buben und Mädchen haben in Rathausen einen Teil ihrer Kindheit verbracht. Die nachfolgend beschriebenen Verhältnisse stehen exemplarisch für die Zustände in vielen weiteren Heimen in diesem Zeitraum. mini|hochkant=2.1|Ehemaliges Zisterzienserinnenkloster und Erziehungsheim Rathausen

Geschichte Im Ortsteil Rathausen in Ebikon wurde 1245 ein Zisterzienserinnenkloster gegründet. Im Zuge der Aufhebung des Klosters 1848 verstaatlichte der Kanton Luzern die Grundstücke der Klosteranlage. In den Folgejahren wurden die Räume für ein Lehrerseminar, zur Unterbringung internierter Bourbaki-Soldaten und als Heim zur Isolierung von Pockenkranken genutzt.

Der Grosse Rat des Kantons Luzern beschloss 1882 die Einrichtung der Verpflegungs- und Erziehungsanstalt armer Kinder in Rathhausen, die 1883 ihren Betrieb aufnahm. Sie war damals keine direkte Staatsanstalt, sondern wurde «unter Oberaufsicht des Regierungsrates einem Ausschuss von gemeinnützigen Männern» anvertraut. 1911 wurde die Anstalt in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Institut umgewandelt. Im Jahr 1915 nannte es sich kant. Verpflegungs- und Erziehungsanstalt armer Kinder in Rathausen, 1934 kant. Erziehungsanstalt Rathausen und 1943 kant. Erziehungsheim Rathausen. 1951 entstand die private Stiftung Erziehungsheim Rathausen respektive Kinderdörfli Rathausen.

Ab 1983 wurden die leer stehenden Gebäude des Kinderdörflis Rathausen von der Stiftung für Schwerstbehinderte genutzt. 1989 ging diese in der 1971 gegründeten Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL (seit 2023: SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben) auf. Abgerufen am 25. Oktober 2012 Abgerufen am 25. Oktober 2012

Leitung Das Kinderheim stand bis 1976 unter der Leitung des katholischen Ordens der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz (Ingenbohler Schwestern) mit einem Priester als Direktor. Die Organisationsstruktur der Anstalt führte dazu, dass de facto der Bischof des Bistums Basel den jeweiligen Direktor bestimmte. (PDF; 1,7 MB) Abgerufen am 24. Januar 2013

Tagesablauf Der Tagesablauf in Rathausen war streng geregelt. Bis in die 1950er-Jahre prägte Arbeit einen grossen Teil des Heimalltags, später erhielten Spiel und Freizeit einen höheren Stellenwert. Neben dem Sportplatz stand auch ein Schwimmbecken zur Verfügung.

TagesordnungSommerhalbjahr Schulpflichtige Kinder 5.15 Aufstehen, sich kämmen, waschen, ankleiden, Betten machen, wischen 6.30 Morgengebet und Frühstück 7.15 Heilige Messe 7.45 Beginn der Schule 11.15 – 13.00 Mittagessen, nachher abspülen, wischen, Gemüse rüsten, Erholung 13.00 Schule 15.00 Schluss der Schule 15.00 – 15.30 Kaffee und Erholung 15.30 – 16.30 Handarbeiten 16.30 – 17.30 Lernstunde 17.30 – 18.30 Nachtessen und Erholung 18.30 – 19.00 Rosenkranz und Nachtgebet 19.00 – 20.00 Erholung 20.00 Nachtruhe

Schule Die Heiminsassen konnten in der Anstaltsschule unterrichtet werden. Aus den Aufzeichnungen geht hervor, dass Schulbildung für die Heimleitung wenig Bedeutung hatte. Für Kinder aus den unteren sozialen Schichten war ein Leben als Magd oder Knecht vorgesehen. In Jahresberichten des Heimes ist immer wieder die Rede von den schwachen Schulleistungen der Zöglinge. Ehemalige Heiminsassen berichten, sie seien durch die Umstände am Lernen gehindert worden. Religiöser Unterricht und die Unterweisung in handwerklichen Fächern hätten einen grossen Stellenwert gehabt.

Religiöse Praxis Rathausen war eine katholische Anstalt: Eingebettet in das katholische Luzerner Milieu, geführt von einem Priester als Direktor und Ingenbohler Schwestern als Erzieherinnen und Lehrerinnen. Die Kirche galt als geeignet für die Führung der Anstalt und konnte auf eine lange Tradition im Erziehungswesen zurückblicken. Ehemalige Insassen bezeichnen die gelebte religiöse Praxis zuweilen als exzessiv. Nebst dem Beichtzwang nennen sie den häufigen Kirchenbesuch, aber auch den Religionsunterricht, der einen höheren Stellenwert als der Schulunterricht gehabt habe. Aus Veröffentlichungen der 1930er- und 40er-Jahre ist bekannt, dass der Direktor einen konservativen, antimodernistischen Kurs verfolgte und das Bild eines allwissenden, strafenden und angsteinflössenden Gottes vermittelte. Ein ehemaliger Insasse berichtet, in den 1940er-Jahren sei man am Sonntag vier Mal in die Kirche gegangen: in die Frühmesse, nach dem Frühstück folgte das Amt, am Nachmittag die Christenlehre und je nach Jahreszeit noch eine zusätzliche Andacht. Nach der täglichen Messe seien zusätzliche fünf Vater unser und drei Gegrüsst seist du, Maria für die Wohltäter verlangt worden. Morgen- und Tischgebete, Rosenkranz und Abendgebete vervollständigten den religiösen Tagesablauf. Vor den Schlafräumen gab es eine Andachtsecke zur Verrichtung des Abendgebetes.

Ehemalige Insassen verweisen auf die Diskrepanz zwischen dem religiösen Anspruch und dem Heimalltag mit den brutalen Strafen und den sexuellen Übergriffen.

Milchhof Das angegliederte landwirtschaftliche Gut, der Milchhof, erwirtschaftete einen Teil der Betriebskosten des Heimes und beschäftigte die Kinder mit Hilfsarbeiten. Einzelne Zöglinge berichten von harter Arbeit in Hof, Feld und Wald. Strafen im Heim wurden oft in Form von Arbeitseinsätzen auf dem Hof vollzogen. Die Arbeit an Sonntagen wurde weitestgehend als Strafarbeit von Insassen geleistet. Die Arbeit sollte die Kinder auf das spätere Leben vorbereiten, in den 1930er-Jahren galt auch noch die Devise, die Kinder sollten zu guten Dienstboten und Dienstbotinnen sowie landwirtschaftlichem Hilfspersonal erzogen werden.

Aufsichtsorgane Gemäss dem Reglement, das bis 1951 gültig war, oblag die Aufsicht über das Heim dem Regierungsrat des Kantons Luzern, der Weiteren Kommission und der Aufsichtskommission. Wie die spätere Untersuchung zeigte, waren die Zuständigkeiten nicht immer klar geregelt. In den Aufsichtsgremien wurden vorrangig Finanz- und Verwaltungsthemen behandelt. Hinweise darüber, dass die Aufsichtsorgane systematisch Kinder über den Alltag im Heim befragt hätten, finden sich keine. Beschwerden über die Zustände im Heim wurden keine protokolliert, weder von den Mitgliedern der Aufsichtskommissionen selber, noch von Schulinspektoren, Vormündern oder Armenbehörden. Ob keine Beschwerden vorkamen oder ob sie nicht protokolliert und weiter verfolgt wurden, ist heute nicht mehr eruierbar. Eine Ausnahme bildete der Vorstoss eines Vormundes aus dem Jahre 1949, der in der Folge zur «Anstaltskrise» in Rathausen führte. Im Verlaufe dieser Krise zeigte sich, dass sich die Organe die Verantwortung für die Missstände gegenseitig zuschoben.

Gesellschaftlicher und rechtlicher Hintergrund Die aus heutiger Sicht rigiden damaligen gesellschaftlichen Normen und die rechtlichen Grundlagen boten den Vormundschaftsbehörden bis in die 1970er-Jahre Rückendeckung für zahlreiche Heimeinweisungen. Die Herkunft als uneheliches Kind oder das Schicksal als Halb- oder Vollwaise oder Scheidungswaise genügten für die Anordnung einer Einweisung. Häufig wurden Kinder aus verarmten, kinderreichen Familien in Heimen untergebracht. Eine weitere Gruppe waren auffällige, schwer erziehbare oder straffällig gewordene Kinder und Jugendliche. Der Schutz vor «Verwahrlosung» – ein in der Praxis grosszügig ausgelegter Begriff – diente in vielen Fällen als Vorwand für eine Einweisung.

Die Unterbringung in kirchlich geführten Heimen war für die einweisenden Gemeinden billiger als andere Plätze. Die Anstalt in Rathausen konnte dank ihrer Grösse und des kirchlichen Personals besonders kostengünstig betrieben werden: Ein Platz kostete in den 1940er-Jahren lediglich 250 bis 500 Franken pro Jahr.Beobachter vom 28. September 2010: Kinderheime - Düstere Jahre, Abschnitt Versorgt für 250 Franken pro Jahr Abgerufen am 25. Oktober 2012 Inflationsbereinigt (Stand 2014) beliefen sich diese Ansätze auf etwa 2000 bis 4000 Franken (1600 bis 3200 €) pro Jahr. Abgerufen am 28. Januar 2014

Missbrauchsvorwürfe Eine Weisung der Leitung der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuze aus dem Jahre 1926 lautete: Körperliche Strafen sollen stets mit grosser Vorsicht gegeben werden. Das Schlagen auf den Kopf, auf den Mund oder auf den Rücken, Reissen an den Ohren und Haaren ist für Ordensschwestern unwürdig.

Zeugen belegen, dass in Rathausen diese Weisung systematisch missachtet wurde. Zum Heimalltag gehörte eine weit verbreitete Misshandlungspraxis: Stockhiebe, simuliertes Ertränken (Waterboarding), Einsperren – teils mehrere Tage lang – im Chrutzi, einem dunklen Verlies ohne Bett, und sexuelle Übergriffe.Kinderheime - Düstere Jahre, Abschnitt Die brutalen «Barmherzigen Schwestern» In: beobachter.ch, 28. September 2010, abgerufen am 18. Juli 2020

Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder von nicht verheirateten Müttern waren gesellschaftlich weitgehend geächtet. Der tiefe soziale Status entzog ihnen den Schutz gegen aus heutiger Sicht ungerechtfertigte Weisungen der Behörden. Nach einer Heimeinweisung waren sie dem Risiko von Übergriffen ausgesetzt und in gewisser Weise Freiwild ihrer Betreuer, besonders wenn sie keine Angehörigen hatten. Die Kinder verfügten über keine wirksamen legalen Mittel, um sich gegen Angriffe auf ihre persönliche Integrität zu wehren. Heime, Vormünder und Vormundschaftsbehörden bildeten eine Art Interessengruppe, die sich gegen die Mündel durchzusetzen wusste. Beschwerden der Kinder liefen im Kreis: Klagen bei der Heimleitung gegen den Vormund wie auch beim Vormund gegen die Heimleitung liefen ins Leere oder zogen eine Bestrafung nach sich. Die Kinder wurden systematisch entmutigt, sich zu wehren. Bei Gesprächen der Kinder mit ihren Aufsichtspersonen, beispielsweise einem Vormund, waren meist Vertreter des Heimes anwesend. Die Kinder konnten sich deshalb nicht frei äussern. Ihr Briefverkehr wurde zensuriert. Fluchten bewirkten wenig: In ihren Meldungen an die Heime und Vormünder erwähnte die Polizei in manchen Fällen kritische Aussagen der Flüchtenden. Diese Klagen wurden als unbegründet abgewiesen.Thomas Huonker, Referat Universität Luzern vom 28. Mai 2011, Manuskript S. 5 (PDF; 161 kB) abgerufen am 27. Oktober 2012

Sofern sich die Kinder körperlich gegen Angriffe wehrten, konnten sie selbst dann bestraft werden, wenn aus rechtlicher Sicht Notwehr gegen den Übergriff eines Erwachsenen vorlag.Tages-Anzeiger vom 5. Oktober 2012: Weggesperrt hinter Mauern Abgerufen am 26. Oktober 2012 Aus Rathausen sind Vorsprachen von Zöglingen bei den Behörden belegt. Diese Beschwerden hatten, wie Meldungen der Polizei nach Fluchten, keine Folgen für das Heim. Abgerufen am 27. Oktober 2012

Die religiöse Erziehung zielte unter anderem darauf ab, den Kindern selbst die Schuld für ihre missliche Situation zuzuschieben.Thomas Huonker, Referat Universität Luzern vom 28. Mai 2011, Manuskript S. 10 (PDF; 161 kB) abgerufen am 27. Oktober 2012 Thesen führender Wissenschafter aus dem Umfeld der Jugendpädagogik der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stützten die harsche Praxis der Vormundschaftsbehörden und Heime.Thomas Huonker, Referat Universität Luzern vom 28. Mai 2011, Manuskript S. 11 (PDF; 161 kB) abgerufen am 27. Oktober 2012

Untersuchung der Verhältnisse im Heim im Jahre 1949 Die Beschwerde eines Winterthurer Amtsvormundes über die Misshandlung seiner Mündel führte zur Bildung einer Kommission, welche die Verhältnisse im Heim untersuchte. Der Bericht der Expertenkommission von 1949 zu Handen des Gemeindedepartementes und der Aufsichtskommission über das Heim in Rathausen bemerkte unter anderem: