Ministeria quaedam ist der Titel eines Motu proprio, das Papst Paul VI. am 15. August 1972 erließ. Es erklärt, dass man nicht von „Spendung“ (ordinatio) der niederen Weihen, sondern von „Einsetzung“ (institutio) sprechen solle, weil dies der Sache mehr entspricht. Ferner wurden die (höhere) Weihe zum Subdiakon und die daraus folgenden Weihestufen im römischen Ritus abgeschafft und die Bestimmungen zu den liturgischen Diensten des Lektors und des Akolythen neu geregelt, in welchen der Subdiakonat aufgeht.

Ausgangssituation Im römischen Ritus wurden den Priesteramtskandidaten vor Erlass des apostolischen Schreibens Ministeria quaedam verschiedene Dienste und Aufgaben als Hinführung zum Priestertum nacheinander übertragen. Dabei handelte es sich zunächst um die sogenannten niederen Weihen: Ostiarier, Lektor, Exorzist und Akolyth. Nach dem Empfang der niederen Weihen wurden den Kandidaten nach jeweiliger Zulassung die höheren Weihen gespendet, zum Subdiakon, zum Diakon und zum Priester.Herbert Vorgrimler: Sakramentenlehre. Dritte Auflage. Patmos, Düsseldorf 2003, S. 278;

Inhalt Ausgehend von der Konstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils führte der Papst aus, dass alle Gläubigen zur vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden sollten.Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 14., AAS LVI, 1964, 104. Die bisher in den niederen Weihen ausgeübten Dienste sowie die Dienste des Subdiakons sollten vollständig erhalten bleiben, aber in nun nur noch zwei Diensten zusammengefasst werden: dem des Lektors und des Akolythen. Zur Kennzeichnung, dass diese nun allen männlichen Laien, nicht nur den Weihekandidaten, offenstehen sollten, wurde die Bezeichnung als „Weihe“ hierfür abgeschafft und durch die bischöfliche „Beauftragung“ ersetzt.

Der Subdiakonat wurde in der ordentlichen Form des römischen Ritus abgeschafft.Ministeria quaedam I-IV: Es gibt „künftig in der Lateinischen Kirche die Höhere Weihe des Subdiakonats nicht mehr“; Die Aufnahme in den Klerikerstand erfolgte fortan mit der Diakonenweihe:

Einzelregelungen Mit Ministeria quaedam verfügte der Papst unter Aufhebung entgegenstehenden Rechts im Einzelnen:

I. Die Erteilung der ersten Tonsur als Eintritt in den Klerikerstand wurde abgeschafft. Fortan ist Kleriker nur noch, wer die Diakonenweihe empfangen hat.

II. Was bisher als niedere Weihen bezeichnet wurde, soll in Zukunft die Bezeichnung Dienste erhalten.

III. Die Dienste können auch Laien übertragen werden und bleiben nicht mehr nur den Weihebewerbern vorbehalten.

IV. Es gibt nur noch zwei Dienste, den des Lektors und den des Akolythen. Die Aufgaben des Subdiakons werden diesen beiden Diensten zugewiesen.

V. Der Lektor hat in liturgischen Feiern folgende Aufgaben: das Vorlesen der Lesungen, nicht aber des Evangeliums bei Fehlen eines Vorbeters das Vorsingen des Psalms zwischen den Lesungen bei Fehlen eines Vorbeters oder Diakons auch das Vorlesen der Fürbitten und die Leitung des Gesangs und die Lenkung der Teilnahme der Gläubigen beim würdigen Empfang der Sakramente die Anleitung anderer, die vorübergehend mit Lektorenaufgaben betraut werden sollen Der Lektor soll daher intensive Kenntnis der Heiligen Schrift haben und sie lieben.

VI. Der Akolyth hat in liturgischen Feiern folgende Aufgaben: Helfer des Diakons und Altardiener außerordentlicher Beauftragter (Minister extraordinarius) zur Austeilung der heiligen Kommunion, wenn ordentliche Kommunionspender (Priester und Diakon) in ausreichender Zahl fehlen oder die ordentlichen Spender körperlich nicht in der Lage sind, die Kommunion auszuteilen Aussetzung des Altarsakraments zur Anbetung und Zurückbringen in den Tabernakel, nicht aber die Spendung des eucharistischen Segens Vorbereitung anderer Gläubiger, die den Altardienst ausüben Der Akolyth soll sich alles aneignen, was mit dem Gottesdienst in Zusammenhang steht, „um sich täglich ganz Gott darzubringen und allen in der Kirche ein Beispiel der Würde und Ehrfurcht zu geben“

VII. Die Einsetzung zu Lektoren und Akolythen bleibt gemäß alter Tradition der Kirche den Männern vorbehalten.

VIII. Voraussetzung für die Übernahme eines Dienstes ist ein schriftliches Gesuch an den zuständigen Ortsbischof oder Ordensoberen, entsprechendes Alter und der feste Entschluss, Gott und dem Gottesvolk in Treue zu dienen.

Rolle der Frau Unmittelbar nach Veröffentlichung des apostolischen Schreibens wurde in der Presse diskutiert, ob durch die Neuregelung, insbesondere durch die Vorschrift, die Einsetzung zum Lektor oder zum Akolythen nur Männern vorzubehalten, Frauen von der aktiven Teilnahme an Dienstämtern der Laien in der Liturgie ausgeschlossen würden. L’Osservatore Romano erklärte zu dieser Frage am 6. Oktober 1972:L'Osservatore Romano, 6. Oktober 1972, Nr. 231, S. 2.

Im Schlussdokument der Amazonassynode von 2019 wird der Papst ersucht, die Beauftragung von Frauen als Akolythinnen und Lektorinnen zu erlauben.Neue Wege für die Kirche und eine ganzheitliche Ökologie. Schlussdokument (25.10.2019), No. 102. Diesem Ersuchen hat Papst Franziskus am 10. Januar 2021 mit dem Motu Proprio Spiritus Domini stattgegeben.https://www.vatican.va/content/francesco/it/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio-20210110_spiritus-domini.html

Literatur Apostolisches Schreiben Pauls VI., Ministeria quaedam, Acta Apostolicae Sedis LXIV 529–534, 1972 Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Acta Apostolicae Sedis LVI 97–134, 1964

Weblinks Ministeria quaedam (lateinisch). Ministeria quaedam (deutsch). Spiritus Domini (italienisch) Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium (lateinisch) Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium (deutsch)

Siehe auch Weihesakrament

Einzelnachweise

Kategorie:Apostolisches Schreiben Kategorie:Werk von Paul VI. Kategorie:Religion 1972