mini|Siegelmarke des k.k. Eisenbahn-Ministeriums, Tarif-Erstellungs- und Abrechnungs-Bureau Das k.k. Eisenbahnministerium war von 1896 bis 1918 eines der Ressorts der in Wien amtierenden Regierung der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, in der Juristensprache als Cisleithanien bezeichnet, sonst österreichische Reichshälfte oder einfach Österreich genannt. Die Schaffung des Ressorts verdeutlicht, dass die Eisenbahn damals das wichtigste Verkehrsmittel des Landes war.
Gründung Der Errichtung des Ministeriums waren in der Entwicklung des österreichischen Eisenbahnwesens Phasen vorangegangen, in denen der Staat aus Geldmangel oder Liberalität auf Privatbahnen setzte, ebenso Phasen, in denen man von den privaten Bahnunternehmen enttäuscht war und daher Staatsbahnen vorzog. Nach einem Entwicklungsstillstand der Privatbahnen wurde ab Beginn der 1880er Jahre konsequent das Staatsbahnsystem angestrebt, wie es sich auch in den meisten anderen Ländern Europas durchsetzte. 1884 wurde, vom Kaiser genehmigt, eine k.k. General-Direction der österreichischen Staatsbahnen (später k.k. österreichische Staatsbahnen) eingerichtet, geleitet von einem Sektionschef des k.k. Handelsministeriums.Verordnung des Handelsministers vom 23. Juni 1884, RGBl. Nr. 103 / 1884 (= S. 245) Die Verordnung bestimmte auch die Standorte von elf Betriebsdirektionen (Wien, Linz, Innsbruck, Villach, Budweis, Pilsen, Prag, Krakau, Lemberg, Pola und Spalato).
Die von Kaiser Franz Joseph I. am 15. Jänner 1896 auf Vorschlag von k.k. Ministerpräsident Graf Kasimir Felix Badeni genehmigte Errichtung des Ministeriums (an Stelle der bisherigen Generaldirektion der Staatsbahnen und unter Einbeziehung diverser Dienststellen aus dem Handelsministerium) wurde in der Kundmachung des Handelsministers und des Eisenbahnministers vom 19. Jänner 1896 publiziert.RGBl. Nr. 16 / 1896 (= S. 21 f.) Der Kundmachung der Minister Hugo Glanz und Emil von Guttenberg (am 17. Jänner 1896 vom Kaiser ernannt) war ein detailliertes Organisationsstatut für die staatliche Eisenbahnverwaltung in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern beigefügt. Am gleichen Tag übernahm das neue Ministerium die vorgesehenen Agenden vom k.k. Handelsministerium, das bis dahin für das Eisenbahnwesen zuständig war.
Der neue Eisenbahnminister wurde von Graf Badeni am 15. Februar 1896 im zuvor vertagten Abgeordnetenhaus des Reichsrats vorgestellt.Stenographische Protokolle. Haus der Abgeordneten. 450. Sitzung der XI. Session, 15. Februar 1896, S. 22555 ff. Über diese Entscheidung des Kaisers gab es keine Diskussion. Guttenberg wurde aber in der Sitzung sofort mit zwei konkreten schriftlichen Anfragen befasst. Der sozialdemokratische Abgeordnete Engelbert Pernerstorfer stellte, unter anderem vom Christlichsozialen Karl Lueger unterstützt, eine Anfrage betreffend Urlaubsverweigerung für Eisenbahner, die mit Kollegen über die Organisationsstruktur der k.k. Staatsbahnen beraten wollten. Der tschechische Abgeordnete Wenzel oder Václav Krumbholz thematisierte die Verweigerung der sprachlichen Gleichstellung von Tschechen im Kundendienst ebenso wie in der Personalpolitik auf der Strecke Bodenbach–Komotau in Böhmen.
Am 28. Juli 1896 machte Eisenbahnminister von Guttenberg kund, dass am 1. August 1896 das volle Inslebentreten der neuen Organisation stattfinden werde und die Staatsbahndirektionen zu amtieren beginnen würden. Von den 1884 bestimmten Betriebsdirektionen waren die in Budweis, Pola und Spalato in der neuen Organisation nicht mehr enthalten, neue Staatsbahndirektionen wurden in Triest, Olmütz und Stanislau errichtet.Kundmachung des Eisenbahnministers vom 28. Juli 1896, RGBl. Nr. 129 / 1896 (= S. 459)
Minister Der jeweilige Minister wurde vom Kaiser im Einvernehmen mit seinem k.k. Ministerpräsidenten ernannt und enthoben. Er war dem Reichsrat, dem cisleithanischen Parlament in Wien, verantwortlich, konnte von diesem aber nicht gestürzt werden.
Das Abgeordnetenhaus des Reichsrats war damals aus weltanschaulichen, nationalen und berufsständischen Gründen in viele Fraktionen gegliedert. Der Eisenbahnminister konnte sich daher nicht von vornherein auf eine gegebene Parlamentsmehrheit stützen, sondern musste bei jedem Vorhaben ausloten, welche Fraktionen ihm zu einer Mehrheit verhelfen würden.
Die Eisenbahnminister wurden zumeist aus dem Kreis von Experten und Spitzenbeamten des Ministeriums gewählt; nur Julius Derschatta kann als Berufspolitiker bezeichnet werden. Im Allgemeinen wechselten die Ministerpräsidenten des Kaisers wesentlich häufiger als die Eisenbahnminister. k.k. MinisterpräsidentEisenbahnminister oder (interimistische) Leiter des MinisteriumsKasimir Felix Badeni 30. September 1895 – 30. November 1897Emil von Guttenberg17. Jänner 1896 bis 30. November 1897, zuvor Feldmarschallleutnant und EisenbahnexpertePaul Gautsch von Frankenthurn30. November 1897 – 5. März 1898Heinrich von Wittek30. November 1897 bis 1. Mai 1905, Sektionschef Franz von Thun und Hohenstein5. März 1898 – 2. Oktober 1899Manfred von Clary und Aldringen2. Oktober 1899 – 21. Dezember 1899 Heinrich von Wittek21. Dezember 1899 bis 18. Jänner 1900 Ernest von Koerber19. Januar 1900 bis 31. Dezember 1904Paul Gautsch von Frankenthurn31. Dezember 1904 – 2. Mai 1906Ludwig Wrba1. Mai 1905 bis 2. Juni 1906, Leiter, Sektionschef Konrad zu Hohenlohe-Schillingsfürst2. Mai 1906 – 2. Juni 1906Max Wladimir von Beck2. Juni 1906 – 15. November 1908Julius Derschatta von Standhalt2. Juni 1906 bis 15. November 1908, zuvor Rechtsanwalt im Herzogtum Steiermark und Obmann der Deutschen Volkspartei Richard von Bienerth-Schmerling15. November 1908 – 28. Juni 1911Zdenko von Forster zu Philippsberg15. November 1908 bis 10. Februar 1909 als (interimistischer) Leiter; Beamter im MinisteriumLudwig WrbaZweite Amtszeit 10. Februar 1909 bis 9. Jänner 1911Stanislaus Glabinski 9. Jänner bis 28. Juni 1911, zuvor Rektor der Universität Lemberg, GalizienPaul Gautsch von Frankenthurn28. Juni 1911 – 3. November 1911Victor von Röll28. Juni bis 3. November 1911, Leiter, Beamter im Ministerium, 1890 Autor der Enzyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens Karl Stürgkh3. November 1911 – 21. Oktober 1916 (ermordet)Zdenko von Forster zu PhilippsbergZweite Amtszeit 3. November 1911 bis 31. Oktober 1916 Ernest von Koerber28. Oktober 1916 – 20. Dezember 1916Ernst Schaible31. Oktober bis 20. Dezember 1916, GeneralmajorHeinrich Clam-Martinic20. Dezember 1916 bis 23. Juni 1917Zdenko von Forster zu PhilippsbergDritte Amtszeit 20. Dezember 1916 bis 23. Juni 1917,Amtliche Tageszeitung Wiener Zeitung, Wien, Nr. 144, 26. Juni 1917, S. 1† Dr. Zdenko Forster, in: Tageszeitung Neue Freie Presse, Wien, Nr. 20612, 16. Jänner 1922, S. 4 Beamter im MinisteriumErnst Seidler von Feuchtenegg23. Juni 1917 bis 25. Juli 1918Karl von Banhans23. Juni 1917 bis 11. November 1918, zuvor Beamter des MinisteriumsMax Hussarek von Heinlein25. Juli 1918 – 27. Oktober 1918Heinrich Lammasch27. Oktober 1918 – 11. November 1918 (Liquidationsministerium, Übergabe der Geschäfte an den deutschösterreichischen Staatsrat bzw. die Staatsregierung Renner I)
Organisation Sitz Das Ministerium hatte seinen Sitz in Wien im 1. Bezirk im so genannten „Schillerhof“ (erbaut 1870 von Johann Romano und August Schwendenwein) am Schillerplatz (dort kein Eingang). In Verwendung waren die Adressen Nibelungengasse 4,Hof- und Staatshandbuch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie für 1898, Verlag der k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1898, S. 328 wo auch das Reichsgericht, der höchste Gerichtshof der Monarchie, amtierte, und Elisabethstraße 9.Lehmann's Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger nebst Handels- und Gewerbe-Adreßbuch für die k.k. Reichs-Haupt- und Residenzstadt Wien nebst Floridsdorf und Jedlersdorf, Alfred Hölder, Wien 1898, Band 1, Abschnitt 2, Ministerien, S. 138 Das Gebäude befindet sich zwischen Opernring und Karlsplatz. Heute hat hier an der Elisabethstraße die ÖBB-IKT GmbH, eigenen Angaben zufolge Kompetenzzentrum für Informations-, Kommunikations- und Bahntechnologien im gesamten ÖBB-Konzern, ihren Sitz.Website der ÖBB-IKT GmbH
Gliederung Das Staatshandbuch 1907Hof- und Staatshandbuch der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1907, 33. Jahrgang, k.k Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1907, S. 387 ff. verzeichnete für das Ministerium sechs Sektionschefs, darunter drei spätere Minister. Weiters waren die k.k. Eisenbahn-Bau-Direktion, die k.k. General-Inspektion der österreichischen Eisenbahnen und das k.k. Zentral-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen als externe Dienststellen des Ministeriums angeführt, die an verschiedenen Standorten in Wien untergebracht waren. Dazu kamen die für die neu verstaatlichten Bahnen eingerichteten eigenen Direktionen in Wien (z. B. k.k. Nordbahn-Direktion) und elf Staatsbahndirektionen in verschiedenen Städten Cisleithaniens (siehe Abschnitt Gründung).
Staatseisenbahnrat mini|Politiker mit ihren Gattinnen bei einer Ausstellungseröffnung m Eisenbahnministerium (1914) Im Organisationsstatut, das im Abschnitt Gründung erwähnt ist, war festgehalten, dass das Ministerium (wie zuvor schon das k.k. Handelsministerium) von einem Staatseisenbahnrat ehrenamtlich beraten wird. Am 19. Februar 1897 machte Minister Guttenberg das neue Statut für diesen Rat kund, der zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im Bereich des Eisenbahnverkehrswesens dem Eisenbahnministerium […] beigegeben wird.§ 1 Organisationsstatut, Kundmachung vom 19. Februar 1897, RGBl. Nr. 59 / 1897 (= S. 370 f.)
Der Staatseisenbahnrat sollte vom 1. März 1897 an unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters 80 Mitglieder umfassen, darunter Vertreter dreier k.k. Ministerien und des k.u.k. Kriegsministeriums, von Handels- und Gewerbekammern, der Landwirtschaft und der Montanistik. Auf regionale Ausgewogenheit wurde geachtet. Der Rat hatte Gutachten zu Fahrplangrundsätzen, zu Tarifen und zu den Modalitäten für Lieferungen und Auftragsvergaben abzugeben und auf Einladung des Ministers mindestens zwei Mal pro Jahr zusammenzutreten.
Am 29. März 1900 wurde die Anzahl der Mitglieder auf 82 erhöht und die Zusammensetzung des Rates neu kundgemacht.Kundmachung vom 29. März 1900, RGBl. Nr. 66 / 1900 (= S. 104) Am 5. Mai 1906 wurde die Anzahl der Mitglieder auf 92 erhöht, von denen der Eisenbahnminister 14 nach freiem Ermessen auswählen konnte; am 24. November 1906 wurde bestimmt, dass bei Abstimmungen im Staatseisenbahnrat das Abstimmungsverhalten der Mitglieder getrennt nach den drei Interessengruppen für Industrie und Gewerbe, für Handel und Verkehr sowie für Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist.Kundmachung des Eisenbahnministeriums, RGBl. Nr. 225 / 1906 (= S. 1085)
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Eisenbahnverkehrs drückte sich darin aus, dass am 15. Mai 1909 mit einem neuen Statut für den Staatseisenbahnrat die Anzahl der Mitglieder von 92 auf 128 erhöht wurde.Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom 20. April 1909, RGBl. Nr. 57 / 1909 (= S. 155 ff.)
Nach dem Zerfall der Monarchie verordnete das deutschösterreichische Staatsamt für Verkehrswesen am 7. Februar 1919, dass jene Mitglieder des bisherigen Staatseisenbahnrates der Funktionsperiode 1914–1918, die deutschösterreichische Staatsbürger sind, den vorläufigen deutschösterreichischen Staatseisenbahnrat bilden, der unter dem Vorsitz des Staatssekretärs für Verkehrswesen tagen werde.Vollzugsanweisung … vom 7. Februar 1919, StGBl. Nr. 109 / 1919 (= S. 231)
Verkehrspolitik Wiener Stadtbahn