Unter Raumplanung werden die Maßnahmen zusammengefasst, einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet, nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen.Definition lt. Brockhaus Enzyklopädie, gestrafft. In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe.
In Deutschland wird Raumplanung meist als Oberbegriff für räumliche Planungen verschiedener Maßstabsebenen (von der gemeindlichen Bauleitplanung bis zur Raumordnung im Rahmen der Regional- und Landesplanung) sowie für räumliche Gesamtplanung einerseits und sektorale Fachplanung (z. B. Verkehrsplanung, Landschaftsplanung) andererseits verstanden.
Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie). Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt.
Definition, Aufgaben und Entwicklung Definition Es fällt den Raumplanern oftmals schwer, eine Definition für ihre Disziplin zu finden, ohne dass inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden. Daher gibt es zahlreiche Versionen.Eine Übersicht gibt etwa: Spatial Planning: WHAT IS THIS? Selected definitions, or attempts at a definition … University of Innsbruck, Spatial Planning SS 2012, auf ess.co.at, abgerufen am 18. Januar 2013.
Eine weitgehend etablierte Definition folgt der European Regional/Spatial Planning Charter (Torremolinos Charter), 1983 von der European Conference of Ministers responsible for Regional Planning (CEMAT) angenommen:
Heinrich SchoofProfessor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund. definiert Raumplanung folgendermaßen:
Im angelsächsischen Raum sind Begriffe wie oft weitgehend austauschbar, in der europäischen Fachsprache etabliert sich .
Die Stadtplanung kann also je nach lokaler Usance als Unterdisziplin, Nebenthema oder Überbegriff gesehen werden.
Aufgaben Die Aufgabe der Raumplanung – etwa nach einer Schweizer Legaldefinition – ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei sollen die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen und mit entsprechendem Monitoring verknüpft, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und Zusammenhalt geschaffen werden. Raumplanung umfasst die
Da das Schweizer Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst.
Zu den Spezialgebieten der Raumplanung gehören etwa Landnutzungs-, Bebauungs-, Verkehrs-, Energie-, Wasserwirtschafts-, Umwelt-, Naturschutz-, Lawinenschutzplanung, und Ähnliches.
Insgesamt ist die Raumplanung – ähnlich der Landschaftsplanung und Landentwicklung – stark ökologisch ausgerichtet: Der Mensch nutzt den Boden, das Wasser, die Luft, den ganzen Lebensraum. Er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet, verbringt die Freizeit und bewegt sich in diesem Raum. Der Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen, Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen. Diese intensiven Nutzungsansprüche führen zu Interessenkonflikten, die umso größer werden, je knapper der verfügbare Lebensraum ist und je mehr die Notwendigkeit der Schonung von natürlichen Ressourcen erkannt wird. Mit Hilfe der Raumplanung werden die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert.
Geschichte
In Deutschland etablierten sich in der Weimarer Republik einzelne Landesplanungsverbände, u. a. im Ruhrgebiet (Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk), im mitteldeutschen Industriebezirk und in Groß-Berlin/Brandenburg. Aus diesen Anfängen der Landesplanung heraus entstand in Deutschland auch die (wissenschaftliche) Raumplanung. Zu den Gründern der deutschen Raumplanung zählten Robert Schmidt, Stephan Prager, Philipp Rappaport und Martin Pfannschmidt. Ein weiterer maßgeblicher Vordenker war der Berliner Planungstheoretiker Gustav Langen, der 1927 in einem Aufsatz die Raumplanung als Planungsinstrument der Raumordnung definierte.Vgl. dazu den Aufsatz von Harald Kegler zu Gustav Langen (2017): http://dr-kegler.de/pdf/kegler_raumordnung_planerin.pdf Der Nationalsozialismus griff diese Begriffe im „Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand“ vom 29. März 1935 auf, um eine Reichsstelle für Raumordnung zu gründen. Deren planerische Aufgaben standen im Dienste des NS-Staates und lieferten Beiträge zum Generalplan Ost, mit dem die Idee eines „Lebensraums im Osten“ verwirklicht werden sollte.Elke Pahl-Weber: Die Reichsstelle für Raumordnung und die Ostplanung. In: Mechtild Rössler, Sabine Schleiermacher (Hrsg.) unter Mitarbeit von Cordula Tollmien: Der „Generalplan Ost“: Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Akademie-Verlag, Berlin 1993 (=Schriftenreihe: Schriften der Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts) ISBN 3-05-002445-3, S. 148–153. Der NS-Staat wertete „Raum“, auch in Verbindung mit seiner „Agrarpolitik“, im Sinne seiner rassistischen Ziele stark auf. Mit der neuen „Raumforschung“ versuchte die Partei bald akademische Kräfte für ihre raumplanerischen Ziele zu bündeln. Bei der Umsetzung praktischer politischer Maßnahmen der Siedlung, auch des Spannungsverhältnisses zwischen industriegesellschaftlichen, rüstungswirtschaftlichen, sozialen und agrarischen Politiken sowie des Infrastruktur-Ausbaus wirkten Wissenschaftler mit, die dem nationalsozialistischen Staat zuarbeiteten.
Die Landesplanung bestand formal fort, geriet aber zunehmend unter Einfluss der zentralen politischen Instanzen. 1935 wurde die Reichsstelle für Raumordnung (RfR) gegründet; im selben Jahr noch die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG). Mit der RAG und den parallel dazu entstehenden Hochschularbeitsgemeinschaften für Raumforschung entstanden Verbünde anwendungsbezogener Forschung, da an fast jeder Hochschule nun Raumforschung von Geographen, Agrarwissenschaftlern, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern, Soziologen, Verkehrswissenschaftlern, Forstwissenschaftlern oder Wasserbauingenieuren betrieben wurde. Mehrere Millionen Reichsmark Forschungsgelder flossen bis Kriegsende in die Raumforschung.
Wissenschaftliches Wissen dieser Disziplinen wurde für Raumplanung durchaus pragmatisch abgerufen, wenn es sich für die Umsetzung von NS-Zielen als zweckrational, als nützlich (oder auch nur als scheinbar nützlich) bzw. als planerisch sinnvoll erwies. Allerdings setzten solche raumplanerischen Anwendungsbezüge nicht selten eine ‚Selbstgleichschaltung‘ der Wissenschaftler an grundsätzliche Inhalte des politischen NS-Systems voraus (soziale Ausgrenzung, Antisemitismus, räumliche Expansion, Sozialdarwinismus und andere). Doch das Regime setzte auch auf die freiwillige Mitwirkung jener Akteure, die über wissenschaftliche Fachkenntnisse raumplanerischer Art verfügten. In den Leitartikeln der Raumplanungszeitschriften finden sich hingegen hochgradig ideologisch besetzte Inhalte, wie „Lebensraum“, „Rasse“, „Umvolkung“, „Volksgruppen“, „Volks- und Kulturboden“ usw. Nach Kriegsbeginn geriet die Raumplanung weitgehend unter Einfluss der Ziele der NS-Siedlungspolitik. 'Rasse' wurde innerhalb der Raumplanung noch einmal deutlich aufgewertet.
Am Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Mit diesen Planungen war vor allem der Name des Agrarpolitikers Konrad Meyer verbunden. Einer der drei Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, Paul Ritterbusch, der zwischen den Amtszeiten von Konrad Meyer und Kurt Brüning diese Position eingenommen hatte, war zugleich für den „Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften“ zuständig:
Nach 1945 gab es in der Bundesrepublik Deutschland und in weniger ausgeprägter Form auch in der DDR personelle und inhaltliche Kontinuitäten zur Raumplanung im NS-Staat, allerdings wurden im Laufe der 1950er Jahre im Westen jene Kräfte in der Raumplanung gestärkt, die sich einer föderalistisch organisierten Demokratie und kapitalistischer Wirtschaftsordnung gegenüber aufgeschlossen zeigten. In einzelnen Bereichen der Raumplanung wirkten allerdings auch nationalsozialistische und völkische Inhalte nach, wie etwa in der Landschaftsplanung und in der Landespflege. Es entstanden mit der hannoverschen Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL, gegr. im Jahr 1946 durch wesentliche Initiative des ehemaligen RAG-Leiters Kurt Brüning) und mit dem Bad Godesberger Institut für Raumforschung (IfR, gegr. 1949) zwei wichtige Institutionen der Raumforschung/Raumplanung. Die ARL wurde Rechtsnachfolgerin der RAG. Ihre Zeitschrift Raumforschung und Raumordnung (gegründet von der Reichsarbeitsgemeinschaft im Jahr 1936) erscheint bis heute.Zur Geschichte der Zeitschrift siehe: Sonderheft "Zur Geschichte der Zeitschrift 'Raumforschung und Raumordnung' seit 1936": Raumforschung und Raumordnung / Spatial Research and Planning 2023, 81, Heft 1. (Hrsg. ARL, Andreas Klee u. a.) Das Institut für Raumforschung ging, nach mehreren Umbenennungen und organisatorischen Änderungen, in das heutige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf:
Auch an den Hochschulen gründeten sich nach 1945 einzelne raumplanerisch tätige Institute. Bis in die 1970er Jahre hinein gab es noch einzelne Hochschularbeitsgemeinschaften für Raumforschung. Die wissenschaftliche Raumplanung erlebte mit den 1960er Jahren einen Boom, verlor aber ab Mitte der 1970er wieder stark an Bedeutung, weil die gesellschaftliche Lenkungswirkung der Raumplanung stärker in Frage gestellt wurde. Eine kritische Auseinandersetzung der Raumplanungs-Experten mit der Geschichte der deutschen Raumplanung als wissenschaftliches Fach und als politiknahe Anwendung wissenschaftlichen Wissens hat es bis weit in die 1980er Jahre hinein nicht gegeben.
Im ÖsterreichThe German-Speaking countries. In: R. J. Johnston, P. Claval (Hrsg.): Geography since the 2nd World War. An International Survey. Croom Helm, London 1984, S. 156–184.