Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einer feierlichen Vereidigung, bei der das Gelöbnis geleistet wird.
Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte (auch Vertragsbedienstete) haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder) werden öffentlich angelobt. Gemeinsam ist allen diesen Angelobungen, dass ohne sie die jeweilige Funktion nicht ausgeübt werden kann.
Nationalratsabgeordnete Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel:
Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten:
Oberste Vertreter Die Angelobung folgender Vertreter gehört zu den Kompetenzen des Bundespräsidenten: Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre: Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die Bundesminister und Staatssekretäre, gelobt die Ernannten an und fertigt die Bestallungsurkunden aus ( Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG). Landeshauptleute ( Abs. 4 B-VG) Präsident des Rechnungshofes ( Abs. 4 B-VG) Präsident und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes ( Abs. 2 B-VG) Mitglieder der Volksanwaltschaft ( Abs. 2 B-VG) Präsident und Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes ( Verwaltungsgerichtshofgesetz)
Der Bundespräsident selbst wird durch die Bundesversammlung angelobt ( B-VG) und leistet – wie die Regierungsmitglieder – folgendes Gelöbnis:
Bundesheer thumb|Angelobung des Österreichischen Bundesheeres thumb|Angelobung am Sportplatz von Neusiedl an der Zaya Die Angelobung erfolgt in Österreichs Bundesheer im Regelfall nach den ersten vier Wochen und bildet den Abschluss der „Basisausbildung Kern“. Die Gelöbnisformel lautet:
„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“
Diese Formel ist nach § 41 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001 geregelt.
Während früher die Angelobung in der jeweils zuständigen Kaserne durchgeführt wurde, findet die Angelobung österreichischer Rekruten (Wehrpflichtiger) seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit, meist auf Sport- oder Hauptplätzen statt. Es ist auch üblich, dass Angelobungen am Abend stattfinden. Diese enden dann traditionell mit dem Großen Zapfenstreich. Traditionell wird auch die Angelobung von Truppenteilen am Nationalfeiertag, dem 26. Oktober, am Wiener Heldenplatz im Rahmen einer Truppenschau durchgeführt. Die höchstgelegene Truppenangelobung fand 2013 auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe am Großglockner statt.Österreichs höchstgelegene Angelobung auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe im Salzburgwiki abgerufen am 26. September 2013
Beamtenschaft Eine Angelobung erfolgt auch innerhalb der österreichischen Beamtenschaft. Binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses hat der Beamte folgende Angelobung zu leisten:
„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
Diese Formel ist nach § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) geregelt. Die Angelobung wird in den Reihen der Polizei in letzter Zeit verstärkt auch in der Öffentlichkeit durchgeführt.bmi.gv.at – „Angelobungsfeier für Polizeiaspiranten“
Eine Angelobung findet ebenfalls für Mitglieder von Wahlkommissionen statt, obwohl diese sonst nicht dem Beamtendienstrecht unterliegen. Gemäß § 16 Nationalratswahlordnung geloben diese strenge Unparteilichkeit und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Feuerwehr Die endgültige Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch Angelobung. Der Text des Gelöbnisses variiert zwischen den Bundesländern, ist aber im Wesentlichen:Oberösterreich: (PDF; 100 kB), 22. April 1997
Siehe auch Vereidigung Amtseid Feierliches Gelöbnis in der deutschen Bundeswehr Vereidigung in der Schweizer Armee Fahneneid, historisch: der DDR-Volksarmee
Einzelnachweise
Weblinks
Website des Österreichischen Bundesheeres Tondokument: Bundespräsident Franz Jonas (Wien, Parlament, 9. Juni 1965. Ausschnitt. Österreichische Mediathek, 99-65046.) Angelobung: Glossar des Österreichischen Parlaments Angelobung im Politiklexikon für junge Leute
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