mini|Verschiedene Formen des Einzelgefahrzeichens mini|Untiefe Gr Bacivca, Kroatien Das Einzelgefahrzeichen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Abschnitt VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung,A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses2. Einzelgefahrzeichen (englisch: isolated danger mark); auch Einzelgefahr-ZeichenBSH (Hrsg.): (PDF; 375 kB), Hamburg, Rostock, 2013, abgerufen am 21. Oktober 2012) ist ein Seezeichen. Es dient zur Bezeichnung einer Gefahrenstelle von kleinem räumlichen Ausmaß, die an allen Seiten passiert werden kann.Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I - Sichtzeichen, Nr. B.15 „Gefahrenstellen“ e) EinzelgefahrenstelleInternational Association of Lighthouse Authorities: Maritime Bouyage System (PDF, 156 kB), S. 2, abgerufen am 9. Februar 2016

Äußeres Ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt sein. Es ist schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) oder auch mehreren (im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, außerdem auch zulässig nach dem International Buoyage System) und hat zwei schwarze Bälle als Toppzeichen. Sofern das Seezeichen befeuert ist, ist die Kennung eine Blitzgruppe von 2 weißen Blitzen. Die charakteristische Form mit zwei Toppzeichen und die Befeuerung mit weißen Blitzen soll dabei an die ebenfalls zur Markierung von Gefahrenstellen dienenden Kardinalzeichen erinnern.

Neue Gefahrenstellen Bei neu markierten Gefahrenstellen kann das Seezeichen doppelt ausgebracht und gegebenenfalls mit einer Radarantwortbake der Kennung „D“ (lang-kurz-kurz) versehen werden.Anlage I der SeeSchStrO, Abschnitt I – Sichtzeichen, Nr. B.15 f) „Neue Gefahrenstellen“

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Einzelnachweise

Kategorie:Schifffahrtszeichen Kategorie:Warnsystem