mini|Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) der Bundesrepublik Deutschland Die Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz Bundesdienstflagge) ist eine in Deutschland seit dem 7. Juni 1950 in der durch den Bundespräsidenten erlassenen „Anordnung über die deutschen Flaggen“ (FlaggAO) bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Dienstflagge. Sie zeigt neben den deutschen Nationalfarben den Bundesschild.

Varianten Bundesdienstflagge mini|hochkant=0.5|Dienstflagge des Bundes in Bannerform Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland hat, gemäß Abschnitt I. Nr. 3 der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ vom 13. November 1996,Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, () die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge. Darauf, etwas zum Mast hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Bundesadler zum Mast gewendet. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden ist gemäß Abschnitt IV Abs. 1 und 2 des Beflaggungserlasses von allen Behörden und Dienststellen des Bundes, sowie von der Deutschen Bundesbank und der Bundesagentur für Arbeit, zu setzen. Die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts setzen die Bundesflagge. Zusätzlich kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, in beiden Fällen die Europaflagge gesetzt werden.

Als Symbol des Bundes wird sie nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet. Diese verwenden die einfache deutsche Bundesflagge.

Bundeswehr Dienstflagge der Seestreitkräfte mini|Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland

Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr hat Bundespräsident Theodor Heuss mit Anordnung vom 25. Mai 1956 (BGBl. S. 447) die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders bestimmt. Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes zum Mast.

Auf Kriegsschiffen wird die Dienstflagge der Seestreitkräfte geführt, während die zivil besetzten Hilfsschiffe der Marine die Bundesdienstflagge führen.

Truppenfahne der Bundeswehr mini|Truppenfahne der Bundeswehr

Nachdem die Bundeswehr bei ihrer Gründung zunächst auf ein Kennzeichen verzichtet hatte, stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke allen „Bataillonen und entsprechenden Verbänden“ am 18. September 1964 die Truppenfahnen der Bundeswehr als „äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung für Volk und Staat“. Am 7. Januar 1965 übergab er in Bonn die erste Truppenfahne an das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung. auf treff.bundeswehr.de

An ihren Dienstgebäuden hisst die Bundeswehr die Dienstflagge der Bundesbehörden.

Nutzung als Sargdecke Die Dienstflagge der Bundesbehörden wird bei Staatsbegräbnissen auch als Sargdecke verwendet. auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern

Das genaue Aussehen ist nicht durch eine Verordnung oder einen Erlass geregelt. Die Dienstflagge soll beim Trauerzeremoniell den Sarg vollständig bedecken, damit (beispielsweise bei einer Aufbahrung auf einem Katafalk) weder der Sarg selbst noch dessen Beschläge zu sehen sind. Häufig misst das besondere Format einer Sargdecke deshalb 220 × 330 cm. Bei dem Auflegen der Sargdecke wird darauf geachtet, dass der schwarze Querstreifen auf Höhe des Kopfes, der rote auf Höhe des Rumpfes und der goldfarbene Querstreifen auf Höhe der Füße des Verstorbenen liegt. Nach der Staatspraxis wird die Bundesdienstflagge auch über den Sarg eines verstorbenen Bundespräsidenten gelegt, und nicht die Standarte.

Bundespostflagge (1950 bis 1994) mini|Dienstflagge der Deutschen Bundespost, 3:5,

Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.

„Bundeswappenflagge“

mini|Die „Bun­des­wap­pen­flag­ge“ ist keine offizielle Flagge Gelegentlich (etwa bei Fans der Fußballnationalmannschaft) sind Deutschlandflaggen anzutreffen, die der Bundesdienstflagge sehr ähnlich sehen, allerdings das Bundeswappen anstelle des Bundesschildes enthalten.

Rechtlich gesehen ist diese Flagge mit der Bundesdienstflagge identisch, da die Blasonierung von Bundesschild und Bundeswappen gleich ist.

Standarte mini|hochkant|Standarte des Bundespräsidenten mini|hochkant|Fahrzeug-Stander des Bundeskanzlers und der Präsidenten der anderen Verfassungsorgane des Bundes mini|hochkant|Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen anderer höherer Repräsentanten des Staates Der Bundespräsident führt als persönliche Standarte die gleiche Fahne wie bereits der Reichspräsident in den Jahren 1921 bis 1926. Sie wird an jenem Amtssitz gehisst, an dem sich der Bundespräsident gerade aufhält; in der Regel das Schloss Bellevue.https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/flaggen-des-bundes/standarte/standarte.html

„Die höchsten Repräsentanten der übrigen Verfassungsorgane des Bundes (der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler, der Präsident des Bundesrates und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) führen an Dienstkraftfahrzeugen die Bundesdienstflagge als Stander im Format 30 x 30 cm. Die Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, die Bundesminister, die Vizepräsidenten des Bundesrates und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts führen [sie] im Format 25 x 25 cm.“ Botschafter der Bundesrepublik dürfen im Ausland die Bundesdienstflagge im Format 18 × 25 cm am Fahrzeug führen, Konsule in Doppelstanderform (also analog zur Dienstflagge der Seestreitkräfte) in der Größe 15 × 25 cm.https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/beflaggungssituationen/fahrzeugstander/fahrzeugstander-node.html

Rechtlicher Schutz Die unbefugte Benutzung von Dienstflaggen des Bundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ( OWiG). Das Gesetz umfasst auch Flaggen, die der Dienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen, das heißt insbesondere solche, die die deutschen Nationalfarben schwarz, rot und gold nebst einem Adler zeigen. Dadurch soll verhindert werden, dass diese Symbole durch eine missbräuchliche Verwendung entwertet werden. Darüber hinaus soll das Ansehen des Staates geschützt werden. Die Benutzung ist allerdings nicht unbefugt, wenn die zuständige Behörde sie erlaubt hat oder wenn sie als sozialadäquat anzusehen ist.Deutscher Bundestag, Drucksache 7/550, S. 355 Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ausgeschlossen ist, dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Verwendung entsteht.Bohnert, OWiG, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 5Kurz, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 124 Rn. 9 So kann nach dieser Vorschrift beispielsweise das Zeigen einer sogenannten Bundeswappenflagge (mit einem Bundeswappen statt des Bundesschildes) durch Fans bei einer Sportveranstaltung als sozialadäquat angesehen werden.

Siehe auch Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland Landesdienstflagge Flaggenparade

Weblinks

Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Bundesanzeiger Nr. 61 vom 1. April 2005, Seite 4982 Protokoll Inland der Bundesregierung: Die Bundesdienstflagge Abbildung der deutschen Bundesdienstflagge und Links (private Seite)

Einzelnachweise

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