Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist der Nachrichtendienst des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin. Der Dienst wurde 1991Die Kriminalpolizei: Verfassungsschutz-Mecklenburg-Vorpommern, veröffentlicht am 19. Oktober 2021, abgerufen am 15. Juni 2026 gegründet und ist eine Abteilung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird.Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern: Organigramm, abgerufen am 15. Juni 2026 Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Abteilung über 128 Planstellen sowie ein Sachmittelbudget von 1,8 Millionen Euro.Innenministerium Mecklenburg Vorpommern: Verfassungsschutzbericht 2025, S. 18, veröffentlicht am 11. Juni 2026, abgerufen am 11. Juni 2026 Aktueller Leiter ist Thomas Krense.

Aufgaben mini|Arsenal am Pfaffenteich, Sitz des Ministeriums für Inneres und BauZu den Aufgaben des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig.Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitsfelder, abgerufen am 16. August 2026. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 5 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.

Befugnisse Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nachrichtendienstliche Mittel anwenden, die in § 10 des Landesverfassungsschutzgesetzes abschließend aufgeführt sind. Dazu zählen der Einsatz von V-Leuten, verdeckte Mitarbeiter, Observationen, Beobachtung des Funkverkehrs, Verwendung von Legenden, Tarnpapieren und -kennzeichen, Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs nach Artikel 10-Gesetz und das verdeckte Beobachten des Internets. Zudem darf der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Stellen geführte Dateien, Akten und Register einsehen. Organisation mini|Organigramm des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 2025) Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern besteht aus sechs Referaten sowie einer unabhängig von diesen agierenden Stabstelle und einem Geheimschutzbeauftragten. Die Referate sind (Stand: 2025) wie folgt gegliedert:Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 17, abgerufen am 16. August 2026

Referat 500 – Allgemeine Verwaltung, Informationstechnik Referat 510 – Justiziariat, materieller und personeller Geheimschutz, Datenschutz, G10-Stelle, Spionageabwehr Referat 520 – Auswertung: Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, phänomenübergreifende Auswertung Referat 530 – Operative Beschaffung: Observation, Quellenführung, Ermittlungen Referat 540 – Auswertung: Linksextremismus, Auslandsbezogener Extremismus, Islamismus

Kontrolle mini|Kontrollinstanzen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern unterliegt diversen Kontrollen. Dazu zählen die allgemeine parlamentarische Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers für Inneres und Sport im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Großen Anfragen oder Petitionen. Weiter besteht eine besondere parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und der Landtag kann Untersuchungsausschüsse einrichten. Postkontrollen und Telefonüberwachungen müssen durch die G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat ein Überprüfungsrecht in Bezug auf den Haushalt. Das Handeln des Verfassungsschutzes kann anlassbezogen justiziell überprüft werden. Letztlich unterliegt der Verfassungsschutz einer ständigen und intensiven Überwachung durch die Öffentlichkeit und Medien, die seine Aufgaben und Arbeit kritisch würdigen.

Rechtsgrundlagen Allgemeine Rechtsgrundlage für den Verfassungsschutz ist das Grundgesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Spezielle Rechtsgrundlage ist das Landesverfassungsschutzgesetz vom 11. Juli 2001.

Leitung Zeitraum Name Bemerkung 1991–1994 Volkmar SeidelFocus, Ausgabe 50/1994 vom 12. Dezember 1994: Mecklenburg-Vorpommern: Innenminister Geil verliert den dritten Mann wurde im November 1996 wegen Inanspruchnahme von Behördenrabatten beim Kauf von Privatfahrzeugen zu einer Geldstrafe von 100 000 Mark verurteilt. Februar 1995–2001 Elmar Ruhlich (* 1943) Das SPD-Mitglied war zuvor Ministerialrat im Verfassungsschutz von Schleswig-Holstein, Entlassung 2001 wegen Führungsunfähigkeit durch Innenminister Gottfried Timm (SPD) nach Durchleuchtung der Behörde von außen u. a. nach einem Brandanschlag durch einen V-Mann 1999 in Grevesmühlen. Friedrich-Wilhelm Heidemeier Direktor des LKA MV 1995Inspekteur der Landespolizei 1998 2002 – März 2009 Jürgen Lambrecht war am Aufbau des Innenministeriums in der Grundsatz- und Personalabteilung beteiligt und zuvor Autor der Broschüre Betr. Engholm in seiner Zeit als Referent in der Schleswig-Holsteiner Staatskanzlei. April 2009 – Januar 2021 Reinhard Müller war vorher Referatsleiter der Abteilung Polizei im Innenministerium. Sein Stellvertreter war Michael Flenkerseit Januar 2021Thomas Krensezuvor Referatsleiter im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, davor Stabschef des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern

Kontroversen Einer Dankesnotiz im Jahr 2002 in der Neonazi-Postille „Der Weiße Wolf“ an die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) wurde vom Verfassungsschutz M-V zunächst keine große Bedeutung beigemessen.Berliner Zeitung vom 20. Juni 2012: NSU Terror Neonazis: NSU-Terroristen spendeten an Neonazi-Blatt Der Verfassungsschutz erklärte dies damit, dass der NSU der Behörde bis zu seiner Selbstenttarnung im November 2011 nicht bekannt war.Webseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern:

In seinem Bericht für das Jahr 2011 darf der Verfassungsschutz M-V mehrere linke Einrichtungen nicht mehr nennen. Er hatte den Bericht zwischenzeitlich aus dem Netz genommen, da mehrere Rechtsstreitigkeiten anhängig waren. Später wurde er wieder veröffentlicht, wobei einige Teile über linke Gruppen und Einrichtungen geschwärzt waren – aber unvollständig.

Bei den Ermittlungen zur Gruppe Nordkreuz seit 2017 wurde dem Verfassungsschutz große Ahnungslosigkeit über rechtsextreme Aktivitäten im Land und fehlende Information des Innenministers vorgeworfen.

Informationen vom Februar 2017 über eine möglicherweise dem Berliner Attentäter Anis Amri helfende palästinensisch-arabische Großfamilie durch einen V-Mann wurden zunächst nicht an die ermittelnden Behörden auf Bundesebene weitergegeben, weil Vorgesetzte die Angaben nicht für glaubhaft hielten und die Weitergabe untersagten. Diese geschah erst 2019, als der zuständige V-Mann-Führer eigeninitiativ handelte. Öffentlich bekannt wurde die entsprechende Aussage im November 2020. Der daraufhin vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagende Verfassungsschutz-Leiter Reinhard Müller verweigerte weitergehende Auskünfte zu dem Vorgang. Nach der Vernehmung des Staatssekretärs Thomas Lenz entstand bei Journalisten der Eindruck, dass in der Behörde chaotische Zustände herrschen würden.

Am 13. Januar 2021 wurde Müller in den einstweiligen Ruhestand versetzt und der Vizepräsident des Landeskriminalamtes, Thomas Krense, zum neuen Leiter des Verfassungsschutzes bestimmt. Der neue Innenminister Torsten Renz (CDU) berief eine Expertenkommission zur Evaluierung der Arbeit des Landesverfassungsschutzes ein. Dass der Kommission auch zwei Verfassungsschutzleiter anderer Bundesländer angehörten, führt zu Kritik an der Unbefangenheit der Kommission. Innenminister Renz wies die entsprechende Vorwürfe zurück und verwies darauf, dass neben Expertise aus Polizei und Justiz auch solche aus dem Verfassungsschutzverbund notwendig sei.NDR: Verfassungsschutz: Wie unabhängig sind die Experten?, veröffentlicht am 4. Februar 2021, archiviert hier

Die Kommission stellte in der Behörde mehrere Versäumnisse fest. So habe der Hinweis über eine angebliche Unterstützung von Anis Amri durch eine palästinensisch-arabische Großfamilie, der sich letztlich nicht bewahrheitete, trotz Zweifeln an der Glaubhaftigkeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden müssen. Darüber hinaus hätten in einem weiteren Fall Hinweise eines V-Mannes auf mögliche Täter von Raubüberfällen weitergegeben werden müssen. Die Kommission stellte fest, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zum fraglichen Zeitpunkt über zu wenige Mitarbeiter verfügte und empfahl insbesondere die Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlern und erfahrenen Nachrichtendienstlern.Land Mecklenburg-Vorpommern: Abschlussbericht der Expertenkommission für den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommer (PDF), veröffentlicht am 14. Mai 2021, abgerufen am 5. September 2026

Weblinks

Einzelnachweise

Mecklenburg-Vorpommern Kategorie:Behörde (Schwerin) Kategorie:Behördengründung 1991