Der Rezess von Wien 1535 ist ein Vertrag über die Rechtsstellung von Besitzungen des Erzstifts Salzburg in Österreich. Er wurde am 25. Oktober 1535 in Wien abgeschlossen. Vertragspartner waren Kardinal Erzbischof Matthäus Lang von Wellenburg als Landesherr von Salzburg und König Ferdinand I. Der Vertrag wird in seiner Einleitung als „Vergleichung zwischen römisch-königlicher Majestät als Erzherzog zu Österreich und den Herrn Cardinalen und Erzbischof zu Salzburg abgeredt“ bezeichnet.Albert Muchar: Geschichte des Herzogthumes Steiermark. Verlag Damian und Sorge, danach: Leuschner und Lubensky, Graz 1844–1874. Band VIII. S. 408. Er wird auch Wiener Rezess genannt.Erich Marx: Das Salzburger Vizedomamt Leibnitz. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Hrsg. von der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Salzburg 1979, S. 43 (Publikation der gleichnamigen Dissertation an der Universität Salzburg 1972, umfangreiches Literaturverzeichnis auf deren S. 136–142; ).
Der Vertrag enthält einen Vergleich (Rezess), der Rechte und Pflichten beider Vertragsteile umfasst. Als „Österreich“ wird in ihm Niederösterreich samt Steiermark und Kärnten verstanden (zum Unterschied von Oberösterreich oder Vorderösterreich). Hauptsächlich betroffen sind die Salzburger Besitzungen in der Steiermark.
Zu diesem Vertrag gibt es zwei Zusatzvereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem Vertragstext dokumentiert sind: Einen Vertrag betreffend die Grenzen zwischen den niederösterreichischen Landen, die Rechtsstellung der salzburgischen Enklaven und das persönliche Erscheinen des Erzbischofs vor den Landschrannen von Steiermark und Kärnten. Einen Vertrag betreffend den Vortritt der Fürsten aus dem Hause Österreich vor dem Erzbischof von Salzburg bei den Reichsversammlungen.
Der Vertrag ist in deutscher Sprache formuliert und auf Papier geschrieben. Er befindet sich (mit einer Kopie, zwei Zusammenfassungen und einem Verhandlungsbericht) im Österreichischen Staatsarchiv.Signatur im Archivinformationssystem: AT-OeStA/HHStA UR AUR 1535 X 25 (HHStA: Haus-, Hof- und Staatsarchiv, UR: Urkunden, AUR: Allgemeine Urkundenreihe).
Vorgeschichte Ausgangslage Die Länder im Südosten der Alpen waren im Früh- und Hochmittelalter umkämpfte Grenzgebiete. Das gilt besonders für die Steiermark und ihre südöstlichen Teile, die Mittelsteiermark und die Untersteiermark mit der Mark an der Mur und der Mark an der Drau. Diese Gebiete gehörten anfangs noch teilweise zu Karantanien. Vom 8. bis zum 10. Jahrhundert waren Awaren und Ungarn Gegner des Frankenreiches. Für die Unterstützung bei der Grenzsicherung, aber auch zur Urbarmachung und Missionierung, wurden weite Teile eroberten Gebietes an Lehensnehmer und Institutionen der katholischen Kirche verliehen oder geschenkt. Dadurch erhielten auch die Salzburger Erzbischöfe militärisch und wirtschaftlich bedeutende Besitzungen in der Steiermark. Für den 20. November 860 ist eine Schenkung durch Kaiser Ludwig den Deutschen an die Salzburger Bischöfe belegt: Diese Schenkung umfasste neben der Stadt Steinamanger und anderen Besitzungen in Pannonien und Karantanien 24 Kirchen und Höfe, darunter ein Gut „ad Sulpam“ (an der Sulm) bei Leibnitz.Robert Baravalle: Die Burg Deutschlandsberg. Grazer Schreib- und Amts-Kalender 1932 für Familie und Kontor. 148. Jahrgang. Verlag Leykam, Graz 1932, S. 226. Einige nun geschenkten Besitzungen waren schon davor an die Salzburger verlehnt gewesen.Marx: Vizedomamt. S. 4–10.
894 waren die Ungarn in die Donau- und Theiß-Tiefebene eingebrochen und bedrohten durch ihre Kriegszüge (Ungarneinfälle) die Südostflanke des fränkischen Reiches. 907 war das damalige Karantanien von Osten bis zum Steirischen Randgebirge (Fischbacher Alpen, Glein-, Stub- und Koralpe) vorübergehend von den Ungarn besetzt. Der Lauf der Mur galt zeitweise als Grenze des Frankenreiches gegen Ungarn.Gerald Fuchs, Ingo Mirsch: Die Vorläufer der S 35 Brucker Schnellstraße. Verkehrswege zwischen Graz und Bruck an der Mur in der Steiermark. Fundberichte aus Österreich, Materialhefte. Reihe A (FÖMat A), Sonderheft 14. Hrsg. vom Bundesdenkmalamt, Abteilung für Bodendenkmale. ISSN lt. Angabe im Buch 1993-1271 (falsch, richtig ) Wien 2011. S. 32. 955 wurde durch die Schlacht auf dem Lechfeld unter König Otto I. der ungarische Einfluss in diesen südöstlichen Teilen des damaligen ostfränkisch-deutschen Reiches zurückgedrängt. miniatur|links|Das Erzstift Salzburg hatte wie andere kirchliche Institutionen in der Untersteiermark große Besitzungen, besaß aber zusätzlich auch (im Stammland) Souveränitätsrechte In den zurückeroberten Gebieten erhielten die Salzburger Bischöfe weitere Gebiete, so auch in der Weststeiermark um die Stadt (Deutsch-)Landsberg. Am 7. März 970 schenkte Kaiser Otto I. dem Salzburger Erzbischof den Nidrinhof, slawisch Udulenidvor (Hof in der Niederung) bei der damaligen Markus-, der späteren UlrichskircheWerner Tscherne: Von Lonsperch zu Deutschlandsberg. Eigenverlag der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, o. J. (1990). S. 45. bei (Deutsch-)Landsberg mit 50 Königshufen (nach anderen Angaben 5000 Joch),Robert Baravalle: Burgen und Schlösser der Steiermark. Eine enzyklopädische Sammlung der steirischen Wehrbauten und Liegenschaften, die mit den verschiedensten Privilegien ausgestattet waren. Verlag Stiasny, Graz 1961, S. 78. wozu der Wald „Susil“ (Sausal) und der Ort Leibnitz gehörten.Helmut-Theobald Müller (Hrsg.), Gernot Peter Obersteiner (wissenschaftliche Gesamtleitung): Geschichte und Topographie des Bezirkes Deutschlandsberg. (Bezirkstopographie) Steiermärkisches Landesarchiv und Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Graz/Deutschlandsberg 2005, ISBN 3-901938-15-X. In der Reihe: Große geschichtliche Landeskunde der Steiermark. Begründet von Fritz Posch. 1. Teilband, Allgemeiner Teil. S. 221–223. Das entspricht allein für diese Schenkung einer Fläche von 20–25 km².Herwig Ebner: Burgen und Schlösser in der Steiermark. Teil III. Graz, Leibnitz, West-Steiermark. Birken-Verlag, 2. Auflage. Wien 1982, ISBN 3-85030-028-5, S. 17.
Im 11. Jahrhundert vergrößerte sich dieser Besitz durch Schenkungen an der Sulm bei St. Martin. Weitere Schenkungen erfolgten durch Kaiser Heinrich III. am 3. Juli 1056 mit drei Königshufen bei Groß St. Florian an Bischof Baldwin und 1059 um fünf Königshufen durch König Heinrich IV., ebenfalls bei Groß St. Florian. In der Literatur wird davon ausgegangen, dass sich das Salzburger Gebiet in der Weststeiermark im Wesentlichen, aber nicht als geschlossenes GanzesMarx: Vizedomamt. S. 7.Karte der Besitzungen in der Steiermark bei: Marx. Das Vizedomamt Leibnitz. Dissertation an der Universität Salzburg 1972, Anhang 2. bis zu den Quellen der Laßnitz und der Sulm am Kamm der Koralpe erstreckte.Wilhelm Knaffl: Aus Deutsch-Landsbergs Vergangenheit. Verlag Leykam, Graz 1912, S. 26.
Im Gebiet um Rann besaß Salzburg im Mittelalter ein etwa 300 km² großes Gebiet an der Save, die „Hauptmannschaft Rann“.Hans Pirchegger: Die Untersteiermark in der Geschichte ihrer Herrschaften und Gülten. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission. Band 10. Oldenbourg, München 1962, S. 251.
Die Salzburger Gebiete bestanden aus einer Reihe getrennt liegender, mehr oder weniger großer Grundbesitze. Sie wurden von Salzburger Ämtern in der Steiermark und anderen Gebieten des damaligen Innerösterreich verwaltet oder weiter als LehenAlois Lang: Die Salzburger Lehen in Steiermark bis 1520. Veröffentlichungen der Historischen Landeskommission für Steiermark, I. Teil Graz, Verlag Leuschner & Lubensky 1937. II. Teil Graz 1939, III. Teil Graz 1947. vergeben: Das Vizedomamt in Friesach verwaltete Besitzungen bei Baierdorf, Fohnsdorf, Bischoffeld, Nenhersdorf (südöstlich Leoben); das Vizedomamt Salzburg in Gröbming und Haus, das Vizedomamt Leibnitz verwaltete Pettau,Pirchegger: Untersteiermark. Der Besitz des Erzstiftes Salzburg an der Drau. S. 57–68. weiters Rann mit Lichtenwald, Reichenburg und PischätzPirchegger: Untersteiermark. Der Besitz des Erzstiftes Salzburg an der Sawe. S. 251–258. (in der Umgebung von Rann, unter der Salzburger Herrschaft errichtet und ausgebaut),Marx: Vizedomamt. S. 10. Straßgang, Pirka, Hautzendorf, Lebern, Windorf und eine Reihe weiterer Güter in der Weststeiermark. Lehensvergaben sind für Schwanberg,Lang: Salzburger Lehen, III. Teil, S. 679. Nr. 109 (Schwanberger) Rein,Lang: Salzburger Lehen, III. Teil, S. 668. Nr. 74 (Lembsniczer) GleinzLang: Salzburger Lehen, III. Teil, S. 661. Nr. 47 (Gleinczer, im Ennstal bei Vischarn) und viele andere kleinere Höfe, Zehente und andere Wirtschaftsgüter belegt.
Salzburger Bischöfe als Grundherren in der Steiermark: Souveräne Reichsfürsten oder steirische Vasallen? Die Salzburger Bischöfe waren (in ihrem Erzstift Salzburg, als Reichsfürsten) seit dem 13. Jahrhundert als souveräne Herrscher anerkannt.Knaffl: Vergangenheit. S. 27, mit einem Hinweis auf die Goldene Bulle 1213. Es war aber nicht klar, welche staatsrechtlichen Grundlagen die Salzburger Herrschaft in jenen Gebieten hatte, die außerhalb des geografischen Salzburgs hauptsächlich in der Steiermark lagen. Das Thema wurde als „Salzburger Frage“ bezeichnet:Marx: Vizedomamt. S. 12.
Wären die Salzburger Besitzungen (nur) Lehen oder freies Eigentum gewesen, wären sie Teil der Steiermark gewesen. Die Salzburger Erzbischöfe wären Lehensnehmer und Grundherren in der Steiermark gewesen, gleich wie viele andere Personen (Landstände). Sie wären als Herren dieser Besitzungen Gefolgsleute (Vasallen) der steirischen Herzöge gewesen. Die Gebiete wären unter der Hoheit der Landesherren der Steiermark, somit der Habsburger, gestanden. Die Salzburger Erzbischöfe hätten Pflichten gegenüber den steirischen Landesherrn gehabt (z. B. Anerkennung der von den Landtagen bewilligten Steuern, Heerfolge). Hätten aber diese Gebiete auch hinsichtlich der Staatshoheit (Souveränitätsrechte) zu Salzburg gehört, wären sie Teil von Salzburg gewesen. Es hätte sich um Salzburger Exklaven in der Steiermark gehandelt. Die Salzburger Erzbischöfe wären in diesen Gebieten ebenfalls Landesfürsten gewesen, sie hätten auch für die Heeresorganisation der Steiermark eine andere Stellung eingenommen (zweiter statt dritter Heerschild),Burkhard Seuffert, Gottfriede Kogler: Die ältesten steirischen Landtagsakten 1396–1519. Teil I 1396–1452. In der Reihe: Quellen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. Band III. Verlag Stiasny, Graz 1953, S. 6. dies hätte die militärische Macht der steirischen Herzöge geschmälert. Wirtschaftliche Erträge und Steuern wären unmittelbar dem Erzstift Salzburg zugutegekommen.
Die Habsburger als Herzöge der Steiermark hatten als Vogt kirchlicher Besitzungen Salzburgs allerdings jedenfalls eine Rechtsstellung, auf deren Basis sie Maßnahmen treffen konnten (sogenannte „Ordnungen“ z. B. auf steuerlichem oder militärischem Gebiet), die den Landständen bzw. Landtagen von sich aus nie möglich gewesen wären.Seuffert, Kogler: Landtagsakten, S. 22.
Die Rechtslage wurde über Jahrhunderte unterschiedlich beurteilt: Die Salzburger Frage war bereits um 1170 Thema, nachdem Kaiser Friedrich Barbarossa 1169 das gesamte Salzburger Erzstift und damit auch dessen steirische Besitzungen eingezogen hatte und am 7. September 1170 Erzbischof Adalbert von Leibnitz aus erfolglos eine Synode seiner Diözese einzuberufen versuchte, auch 1211 sind verschiedene Unstimmigkeiten belegt. 1291/92 unterstützte Salzburg mit dem Landsberger Bund erfolglos einen Aufstand gegen Herzog Albrecht I. und trat auch in den Folgejahren als Gegenspieler der Habsburger auf.