Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ist der Nachrichtendienst des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 1949 gegründet und ist eine Abteilung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird.Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Verfassungsschutz im Überblick, abgerufen am 9. Mai 2025 Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Verfassungsschutzabteilung über 610 Mitarbeiter und ein Budget von rund 24 Millionen Euro. Geleitet wird sie von Jürgen Kayser.
Geschichte Die Behörde ging aus der Düsseldorfer Informationsstelle hervor, dem „Sonderdezernat I–J“, das von der SPD-geführten Regierung schon vor Gründung der Bundesrepublik aufgebaut wurde. Ziel war es, im Fall eines SPD-Wahlsiegs bei der ersten Bundestagswahl 1949 die Informationsstelle zur Keimzelle eines einzurichtenden Inlandsnachrichtendienstes zu machen, was durch den Wahlsieg der CDU/CSU misslang. Am 1. Dezember 1949 trat Fritz Tejessy, der erst im Mai 1949 aus dem amerikanischen Exil nach Deutschland zurückgekehrt war, die Leitung an.Wolfgang Buschfort: Fritz Tejessy (1895–1964). Verfassungsschützer aus Überzeugung. In: Armin Wagner, Dieter Krüger (Hrsg.): Konspiration als Beruf: Deutsche Geheimdienstchefs im Kalten Krieg. Ch. Links, Berlin 2003, S. 111–131, hier .
Der NPD-Funktionär Wolfgang Frenz war von 1961 bis 1995 als V-Mann für den Verfassungsschutz NRW tätig. Unter anderem sein Fall sorgte für das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens. Im Junge-Freiheit-Urteil 2005 wurde der Behörde gerichtlich untersagt, die rechtskonservative Wochenzeitung Junge Freiheit zu beobachten.
Aufgaben und Befugnisse mini|hochkant|Sitz des nordrhein-westfälischen Innenministeriums in Düsseldorf-Friedrichstadt Aufgabe des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen ist es Daten über politischen bzw. religiösen Extremismus zu sammeln und die Öffentlichkeit über entsprechende Phänomene zu informieren. Im Verfassungsschutz-Gesetz ist diesbezüglich von „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (...) gerichtet sind“ die Rede. Als weitere Aufgaben werden dort die Beobachtung von Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und Gewalttaten gegen auswärtige Belange Deutschlands sowie Spionageabwehr festgelegt.vgl. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 24. Juni 2025
Der Verfassungsschutz NRW darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten. Er darf, soweit nicht der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung entgegensteht, zur Informationsbeschaffung nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Diese sind in § 5 Abs. 2 VSG NRW – anders als beim Bundesverfassungsschutzgesetz – abschließend aufgezählt.
Die Speicherung von Personendaten ist grundsätzlich ab dem Erreichen des 16. Lebensjahres zulässig. Wenn Anhaltspunkte für den Einsatz von Gewalt oder eine geheimdienstliche Tätigkeit vorliegen, ist die Speicherung indes bereits ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.vgl. § 9 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 24. Juni 2025
Im Jahr 2025 wurde das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz nach 30 Jahren grundlegend reformiert, was sowohl eine Ausweitung der Befugnisse als auch der Kontrolle zur Folge hatte. So wurde die rechtliche Grundlage für die Beobachtung auch von Einzelpersonen, die Möglichkeit der Funkzellenabfrage sowie der Überwachung verschlüsselter Telekommunikation neu geschaffen. Auch darf der Landesverfassungsschutz nun die Daten von Verkehrsunternehmen anfragen, Zugang zu privaten Überwachungskameras im öffentlichen Raum erhalten und leichter Kontostammdaten erhalten. Gleichzeitig wurden die Berichtspflichten gegenüber dem Landtag erhöht und längere Observationen, die Rekrutierung von V-Leuten sowie die ebenfalls neu eingeführte Wohnraumüberwachung unter einen Richtervorbehalt gestellt.
Tätigkeit mini|Mitwirkungsverfahren des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen von 2022 bis 2025 Im Jahr 2023 führte der Dienst 8.600 eigene Sicherheitsüberprüfungen durch und wirkte an 784.664 behördlichen Verfahren etwa im Bereich des Waffengesetzes oder der Luftsicherheit mit. Rund 21.000 Personen wurden in diesem Jahr durch die Behörde wegen Extremismus beobachtet.Innenministerium NRW: Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2025, S. 25, abgerufen am 12. Mai 2025
Im gleichen Jahr führte die Behörde 19 Überwachungsmaßnahmen im Bereich von Telekommunikation und Postverkehr durch. In acht Fällen ging es dabei um Rechtsextremismus, in vier Fällen um Islamismus und in sieben Fällen um geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten. Betroffen von den Maßnahmen waren insgesamt 76 Personen oder Organisationen.Landtag Nordrhein-Westfalen: Unterrichtung durch das Parlamentarisches Kontrollgremium, veröffentlicht am 22. März 2024, abgerufen am 15. Mai 2025
Die Anzahl der verdeckten Accounts, die der Verfassungsschutz NRW oder der polizeiliche Staatsschutz in Sozialen Netzwerken unterhält, wird von der Landesregierung als „im dreistelligen Bereich“ angegeben (Stand: Januar 2025).Landtag NRW: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4816 (PDF), veröffentlicht am 16. Januar 2025, abgerufen am 10. Juni 2025
Organisation mini|Organigramm des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen (Stand: 1. Juni 2026) Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ist in Abteilung 6 des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Die Abteilung ist eine Stabstelle Controlling im Verfassungsschutz sowie drei Gruppen aufgegliedert, denen bis zu sechs Referate nachgeordnet sind (Stand: Juni 2026):Innenministerium Nordrhein-Westfalen: Organisationsplan (PDF), abgerufen am 16. August 2026
Stabstelle Controlling im Verfassungsschutz Gruppe 60 – Organisation und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Mitwirkungsangelegenheiten, Observation Referat 601 – Nachrichtendienstliche Organisations- und Haushaltsangelegenheiten, Fachdateien Referat 602 – Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Auskunftsersuchen, G 10, Datenschutz nach dem VSG NRW Referat 603 – Mitwirkungsangelegenheiten und Personenüberprüfungen, Materieller Geheimschutz Referat 604 – Observation Gruppe 61 – Prävention, Cyberanalysen, Spionageabwehr, ND-IT, Ermittlungen Referat 611 – Wirtschaftsschutz Referat 612 – Ermittlungen, Tarnmittel, Quellenverwaltung Referat 613 – Spionage- und Cyberabwehr Referat 614 – Prävention, Aussteigerprogramme Referat 615 – IT- und Cyberkompetenzzentrum im Verfassungsschutz Gruppe 62 – Berichtswesen, Extremismus, Terrorismus Referat 621 – Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung Referat 622 – Auswertung und Beschaffung Islamismus und islamistischer Terrorismus Referat 623 – Auswertung und Beschaffung Rechtsextremismus und -terrorismus Referat 624 – Auswertung und Beschaffung Linksextremismus und -terrorismus, Auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus Referat 625 – Operative Fallbearbeitung, Islamismus und islamistischer Terrorismus Referat 626 – Operative Fallbearbeitung, Rechtsextremismus und -terrorismus
Mitarbeiter und Budget Im Jahr 2025 waren dem Dienst 610 Mitarbeiterstellen zugewiesen. Das Gesamtbudget für den gleichen Zeitraum betrug rund 24 Millionen Euro. Etwa 10 Millionen Euro davon waren für den Bereich Prävention vorgesehen.Innenministerium NRW: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 14, abgerufen am 20. April 2025
Kontrolle Der Verfassungsschutz NRW unterliegt der parlamentarischen, behördlichen und öffentlichen Kontrolle. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat ein Parlamentarisches Kontrollgremium eingerichtet.
Leiter Die Leitung der Abteilung für Verfassungsschutz hatten bisher inne: Zeitraum Name Bemerkungen 01.12.1949 bis 31.12.1960 Fritz Tejessy Amtsende wegen Ruhestand 1960 bis 1961 Werner NeumannWolfgang Buschfort: Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947–1961). Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 2004, (kommissarisch) 1961 bis 1977 Helmut Schütz Amtsende wegen Ruhestand 12.05.1977 bis 01.09.1987 Wilfried Graf von HardenbergWilfrid [sic] Graf von Hardenberg. Zur Person. In: Landtag intern. Jg. 8, Ausgabe 14 vom 16. Mai 1977, S. 20 (PDF); zuvor Polizeipräsident in Bochum, Amtsende wegen Ruhestand 04.10.1987 bis 31.08.1999 Fritz-Achim Baumann Amtsende wegen Ruhestand 01.10.1999 bis 2009 Hartwig Möller 2009 bis Juni 2012 Mathilde Koller war von Dezember 1992 bis April 1996 Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen, wechselte zum 15. April 1996 in die Sächsische Staatskanzlei, und war von 2000 bis 2002 Staatssekretärin des Landes Berlin. Pressemitteilungen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2012, abgerufen am 9. November 2016. Juli 2012 bis Ende Januar 2022 Burkhard Freier war von 2001 bis 2006 freier Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Amtsende wegen Ruhestand 1. März 2022 Jürgen Kayser
Literatur Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): 50 Jahre Verfassungsschutz und politischer Extremismus: Entwicklungen und Bestandsaufnahme. Broschüre, August 1999 (PDF). Wolfgang Buschfort: Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947–1961). Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 2004.
Weblinks
Webseite des Verfassungsschutzes NRW Landesverfassungsschutzgesetz NRW
Einzelnachweise
Nordrhein-Westfalen Kategorie:Behörde (Düsseldorf) Kategorie:Behördengründung 1949