mini|6. Strafsenat des BGH mit den dazugehörigen Oberlandesgerichten Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg und Saarbrücken mini|Leipziger Villa Sack, 5., 6. und 7. Strafsenat Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist einer von sieben Strafsenaten des Bundesgerichtshofs (BGH). Er wurde mit Wirkung zum 15. Februar 2020 mit Sitz in Leipzig errichtet und ist zusammen mit dem 5. Strafsenat und dem 7. Strafsenat in der Villa Sack untergebracht. Von 1954 bis zum 30. September 1956 existierte bereits einmal ein 6. Strafsenat in Karlsruhe.
Errichtung 1954–1956 Der 6. Strafsenat wurde 1954 in Karlsruhe errichtet; ihm wurden die Staatsschutzsachen zugewiesen. Den Vorsitz übernahm Friedrich-Wilhelm Geier, der Senatspräsident des 5. Strafsenats. Zum 1. Oktober 1956 wurde der 3. Strafsenat aufgelöst und der 6. Strafsenat trug fortan die Bezeichnung 3. Strafsenat. Geier blieb noch bis 1958 Vorsitzender und übernahm dann den Vorsitz im 1. Strafsenat.
Seit 2020 Zum 15. Februar 2020 wurde der 6. Strafsenat aufgrund von Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GVG erneut errichtet. Grund für die Errichtung des Senats in Leipzig ist die sogenannte Rutschklausel, die im Rahmen der Deutschen Einheit eingeführt wurde, wonach bei Neuerrichtung eines Zivilsenates in Karlsruhe ein bestehender Strafsenat aus Karlsruhe nach Leipzig verlegt werden muss. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass auch die Neuerrichtung eines Strafsenats in Leipzig die Vorgaben der Klausel erfüllt.
Zuständigkeit Der 6. Strafsenat ist für die für Revisionen in Strafsachen der folgenden Oberlandesgerichtsbezirke zuständig: Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg sowie des Saarländischen Oberlandesgerichtes. Ihm ist keine Sonderzuständigkeit zugewiesen.
Beim 6. Strafsenat handelt es sich wie beim 5. Strafsenat um einen sog. detachierten Senat des Bundesgerichtshofes, der in Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehen ist. Formell ist der rechtliche Sitz des 6. Strafsenates des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ( GVG), während der tatsächliche Sitz des Spruchkörpers in Leipzig ist. Ein Schriftsatz an den 6. Strafsenat kann deshalb auch in Karlsruhe beim „Stammsitz“ des Bundesgerichtshofes eingereicht werden.Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, zu 123 GVG Rn. 1
Besetzung Der Senat hat folgende Besetzung (Stand: September 2026): Vorsitzende: Louisa Bartel Stellvertretende Vorsitzende: Mechthild Reichsgräfin von Schmettau Beisitzende Mitglieder: Marc Wenske, Jörn Fritsche, Olaf Arnoldi, Antje Dietsch, Thomas Schuster
Literatur Walter Wagner, Günther Willms: Der 6. Strafsenat – Legende und Wirklichkeit. In: Gerda Krüger-Nieland (Hrsg.): 25 Jahre Bundesgerichtshof. C. H. Beck, München 1975, ISBN 3-406-06175-3, S. 266–272.
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Einzelnachweise
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