Diese Liste der Abgeordneten zum österreichischen Abgeordnetenhaus (II. Legislaturperiode) führt alle Abgeordneten zum österreichischen Abgeordnetenhaus der II. Legislaturperiode auf. Die Legislaturperiode wurde mit der konstituierenden Sitzung am 20. Mai 1867 eröffnet und reichte bis zum Beginn der III. Legislaturperiode am 15. September 1870. Die Legislaturperiode teilt sich in zwei Sessionen, wobei die insgesamt IV. Session seit 1861 vom 20. Mai 1867 bis zum 15. Mai 1869 und die V. Session vom 14. Dezember 1869 bis zum 21. Mai 1870 reichte.
Dauernde Abwesenheiten Auf Grund ihres Nichterscheinens bzw. der nicht erfolgten Anzeige ihrer Verhinderung wurden die gewählten böhmischen Abgeordneten Franz Brauner, Joseph Hubik, Alois Kleveta, Carl Koristka, Joseph Machacek, Anton Porak, Wenzel Pour, Franz Ladislaus Rieger, Joseph Riha, Ferdinand Schulz, Carl Sladkowsky, Franz Svestka, Pravoslav Trojan, Anton Vanek, Wenzel Zeleny und Franz Zikmund in der Sitzung am 19. Juni 1867 aufgefordert im Abgeordnetenhaus zu erscheinen bzw. ihre Verhinderung zu rechtfertigen.Sitzungsprotokoll des Hauses der Abgeordneten am 19. Juni 1867 Erst mit dem 26. September 1868 wurden die Landtagsmandate der betroffenen Abgeordneten vom böhmischen Landtag für erloschen erklärt, wodurch auch ihre Mandate im Abgeordnetenhaus erloschen waren.Sitzungsprotokoll des Hauses der Abgeordneten am 3. November 1868
Kollektive Mandatsverzichte Gegen Ende der Legislaturperiode kam es zu drei kollektiven Mandatsverzichten, wobei Abgeordnete bestimmter Nationalitäten ihren Mandatsverzicht aus Protest erklärten. Am 27. Jänner 1870 legten zunächst mehrere Abgeordnete Tirols, nämlich die Mandatare Greuter, Jäger, Planer, Wiesler, Brader und Giovanelli ihr Mandat zurück, nachdem in der vorangegangenen Sitzung die Aussage, dass die Tiroler keine Österreicher seien, nicht mit einem Ordnungsruf geahndet wurde.
Mit Schreiben vom 31. März 1870 verzichteten auch die galizischen Abgeordneten Grocholski, Peter Groß, Agopsowiczm, Barewycz, Baworowski, Bodnar, Czaczkowski, Cienski, Czajkowski, Czertawski, Dittrich, Dziewonski, Fihauser, Horodyski, Jablonowski, Jakobik, Kozmian, Kocynski, Szeleszczynski, Sulikowsku, Sawczynski, Torosiewicz, Tarnowski, Tomus, Weigel, Wild, Wodzicki, Zyblikiewicz, Potocki, Krainski auf ihre Mandate, nachdem die Regierung den Wünschen nach mehr Autonomie Galiziens nicht nachgekommen war. Dieser Erklärung folgten im Laufe der nächsten Tage auch schriftliche Mandatsverzichte der Abgeordneten Golejewski, Pfeiffer, Makowicz und Landesberger. Ebenso legte an diesem Tag die Abgeordneten von Krain, Istrien, Görz und Dalmatien Petrino, Hermet, Toman, Barbo, Svetec, Pintar, Conti, Lipold, Cerne, Pajer, Colombani, Vidulich ihr Mandat zurück. Der Abgeordnete Ljubisa legte bezugnehmend auf den Mandatsverzicht seiner Kollegen sein Mandat mit Schreiben vom 7. April ebenfalls zurück.
Funktionen Präsidium Das Präsidium wurde zu Beginn der Periode nicht von den Abgeordneten des Abgeordnetenhauses gewählt, sondern deren Mitglieder vom Kaiser ernannt. Kaiser Franz Joseph I. bestimmte für das Amt des Präsidenten den Abgeordneten Carl Giskra, der 1867 für das Kronland Mähren und 1869 für Niederösterreich angelobt wurde. Für das Amt der Vizepräsidenten setzte er den mährischen Abgeordneten Franz von Hopfen und den galizischen Abgeordneten Florian Ziemiałkowski ein. Erst durch eine Gesetzesänderung wurde dem Abgeordnetenhaus die Wahl des Präsidiums ermöglicht, wobei die Wahl am 22. Dezember 1867 durchgeführt wurde.Sitzungsprotokoll des Hauses der Abgeordneten vom 22. Dezember 1867 Bei der Wahl wurde Giskra von der Abgeordneten im Amt bestätigt, wobei 133 der 134 abgegebenen Stimmen auf ihn entfielen und eine auf den Abgeordneten von Hopfen. Auch die bisherigen Vizepräsidenten wurden im Amt bestätigt. Hierbei entfielen 125 von 130 Stimmen auf von Hopfen und 127 von 130 Stimmen auf Ziemiałkowski. Giska wurde jedoch bald vom Kaiser in das Ministerium berufen, sodass in der folgenden Sitzung am 10. Februar 1868 eine Neuwahl des Amtes des Präsidenten notwendig wurde. Diese gewann Moritz von Kaiserfeld, der 111 von 131 Stimmen auf sich vereinen konnte.
Nach der Eröffnung der V. Session erfolgt am 14. Dezember 1869 die Neuwahl des Präsidiums, wobei Kaiserfeld mit 90 von 127 Stimmen wiedergewählt wurde. 37 Stimmen waren bei der Wahl auf seinen Stellvertreter von Hopfen entfallen. Bei der Wahl des ersten Vizepräsidenten konnte von Hopfen 136 von 138 Stimmen auf sich vereinigen, Franz Gross erreichte bei seiner Wahl zum zweiten Vizepräsidenten 83 von 145 Stimmen.Sitzungsprotokoll des Hauses der Abgeordneten vom 14. Dezember 1869
Schriftführer Für die konstituierende Sitzung am 20. Mai 1867 wurden zunächst die jüngsten Mitglieder des Abgeordnetenhauses provisorisch als Schriftführer bestellt. Dabei handelte es sich um die Abgeordneten Karl Korb-Weidenheim (Böhmen), Friedrich Weichs (Oberösterreich), Josef Wolf (Böhmen) und Max Kübeck (Mähren). Die endgültige Wahl der Schriftführer erfolgte in der 2. Sitzung am 23. Mai 1867, wobei Gregor Kardasch (Böhmen), Arnold Plankensteiner (Steiermark), Franz Schürer (Niederösterreich), Toma Barewycz (Galizien) und Viktor Widmann (Mähren) sowie Korb-Weidenheim und Wolf gewählt wurden. Die Schriftführer wurden in den kommenden zwei Sessionen immer wieder ausgewechselt bzw. neu gewählt.
Ordner Die Wahl der Ordner erfolgte in der 2. Sitzung am 23. Mai 1867, wobei Franz Desfours-Walderode, Franz Gross (Oberösterreich), Josef Lippmann von Lissingen (Böhmen), Peter Franz Steffens (Böhmen) gewählt wurden.
Gewählte Abgeordnete