Das DWA-Regelwerk Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall ist eine von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) herausgegebene Sammlung technischer Regeln für die Wasserwirtschaft. Es besteht derzeit (Stand: 2020) aus rund 330 Arbeitsblättern und Merkblättern, die in ehrenamtlich tätigen Gremien und unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit im Rahmen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens erarbeitet und von der DWA verlegt werden. Zusätzlich befinden sich gut 30 Arbeits- und Merkblätter in Er- bzw. Überarbeitung.

Die DWA-Tochter Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA) bringt die Zeitschriften KA-Korrespondenz Abwasser und KW-Korrespondenz Wasserwirtschaft heraus, in welchen auf die jeweils aktuellen Regeln hingewiesen wird.

DWA-Arbeitsblätter gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die DWA-Merkblätter beschreiben ebenfalls technische Regeln. Allerdings erfüllen diese noch nicht die Voraussetzungen für eine allgemeine Anerkennung. Sie haben empfehlenden Charakter. Nach Vorliegen praktischer Erfahrungen können sie in Arbeitsblätter überführt werden.

Arbeits- und Merkblätter werden in viele Sprachen übersetzt, vor allem jedoch ins Englische.

Allgemeines

Das DWA-Regelwerk wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) erarbeitet, einem gemeinnützigen technisch-wissenschaftlichen Fachverband mit Sitz in Hennef. Gegenstand des Regelwerks ist die Wasser- und Abfallwirtschaft. Die Veröffentlichungen des Regelwerks beziehen sich auf die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen der Abwasserbeseitigung und auf die Themen Ingenieurhydrologie, Wasserbau, Kulturbau, Bodenschutz, Gewässerunterhaltung und -entwicklung, Behandlung gewerbespezifischer Industrieabwässer und -abfälle, Entsorgung von Klärschlamm und Abfällen sowie auf wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Wasserwirtschaft. Die Beschäftigung mit der Trinkwassergewinnung und -versorgung gehört nicht zu den Aufgaben der DWA und ist daher nicht Bestandteil des Regelwerks. Hiermit befasst sich der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).

Ausgangspunkt für die technische Regelsetzung sind die in umweltgesetzlichen Vorschriften gebräuchlichen sogenannten Technikklauseln. Der Gesetz- oder Verordnungsgeber auf Bundes- oder Landesebene legt darin fest, dass bestimmte Anlagen den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen müssen, ohne dass der Gesetzgeber entsprechende Regeln selbst erlassen würde. Viele DWA-Arbeitsblätter wurden erarbeitet, weil das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 60 Abs. 1 regelt, dass „Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten“ werden dürfen.

Das DWA-Regelwerk stellt Planern, Betreibern, Dienstleistern und ausführenden Unternehmen bundeseinheitlich solche allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung. Als Regeln einer privaten Vereinigung haben sie keine mit Rechtsnormen vergleichbare Wirkung und erheben aus sich heraus keinen Absolutheitsanspruch. Eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aus anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, aus Verträgen oder einem sonstigen Rechtsgrund ergeben.

Anders als die Begriffe "Arbeitsblatt" und "Merkblatt" vermuten lassen, umfassen die "Blätter" oft zwischen 20 und 100 Seiten.

Grundlagen der Regelwerksarbeit Ziel der Regelwerksarbeit ist es, eine möglichst breite Anerkennung der technischen Regeln in der Praxis zu erreichen, im Falle von DWA-Arbeitsblättern die „allgemeine Anerkennung“. Hierzu bedarf es eines verbindlichen, einheitlichen und transparenten Verfahrens unter Einbindung der (Fach-)Öffentlichkeit. Da es für dieses Verfahren keine gesetzlichen Vorgaben gibt, legen Institutionen, die technische Regeln erarbeiten wollen (neben der DWA zum Beispiel das Deutsche Institut für Normung DIN, der VDE, der DVGW), jeweils eigene verbindliche Vorgaben für ihre Regelsetzung fest.

Das Arbeitsblatt DWA-A 400 Grundlage der Regelwerksarbeit der DWA ist das Arbeitsblatt DWA-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks".Arbeitsblatt DWA-A 400 - Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks - Mai 2018, auf webshop.dwa.de Es enthält für die Erstellung von Arbeits- und Merkblättern in jeweils unterschiedlichen Verfahren verbindliche Vorgaben, insbesondere in Bezug auf die Information und Beteiligung der (Fach-)Öffentlichkeit. Zudem werden die Abstimmungswege oder die Vorgaben für regelmäßige Überprüfungen bzw. Aktualisierungen festgelegt.

Geschäftsordnung für DWA-Fachgremien Die Geschäftsordnung für die Fachgremien in der DWA Webseite der DWA. Abgerufen am 3. Juni 2019. ist die Basis für die Arbeit in den Fachgremien, die das Regelwerk erarbeiten. Als besonders wichtig ist dort vorgegeben, dass in den jeweiligen Ausschüssen die kompetenten Fachkreise angemessen vertreten sein müssen. Die Mitgliedschaft in den Fachgremien ist persönlich und ehrenamtlich.

Rechtliche Einordnung und Relevanz Die Erarbeitung des DWA-Regelwerks ist Ausdruck der technischen Selbstverwaltung. Die Anwendung der Arbeits- und Merkblätter ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Durch die Anwendung von Normen wird die Rechtssicherheit zwischen den am Bau einer Abwasserkanalisation oder einer Kläranlage Beteiligten erhöht.Böhm; Hiessl; Hillebrand: Effektivität und Effizienz technischer Normen und Standards im Bereich kommunale Abwasserentsorgung; in: Korrespondenz Abwasser 7/99, S. 1111 ff. Formal ist das DWA-Regelwerk ein untergesetzliches Regelwerk. Nach eigenem BekundenArbeitsblatt DWA-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des DWA-Regelwerks", S. 9

Da viele Fachleute ihre Erfahrungen in die Regelwerksarbeit einbringen, sind die technischen DWA-Regeln für die Anwender – seien es Planer, Anlagenbetreiber oder ausführende Firmen – eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Verbindlich werden technische Regeln aber üblicherweise erst, wenn es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Eine solche Grundlage können Rechtsvorschriften der Länder oder vertragliche Vereinbarungen sein.

DWA-Arbeitsblätter als allgemein anerkannte Regeln der Technik Das Arbeitsblatt DWA-A 400 legt fest, dass es Aufgabe der Arbeitsblätter ist, „insbesondere zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen technische Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen und Maßnahmen zu beschreiben, die sich in ihrer praktischen Anwendung bewährt haben und nach sachverständiger Überzeugung der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen als technisch einwandfreie und wirtschaftliche Lösungen gelten.“ Das für Arbeitsblätter geltende Verfahren beinhaltet die Möglichkeit für jedermann, zu dem Entwurf (sogenannter „Gelbdruck“) Stellung zu nehmen bzw. Einspruch zu erheben. Dies wird unter anderem im Bundesanzeiger angekündigt. Bei der Beratung der Änderungs- oder Ergänzungswünsche muss zwischen dem Fachgremium und dem Stellungnehmenden ein Konsens erzielt werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren oder gar ein Schiedsverfahren einzuleiten. Für Regeln, die in transparenten Verfahren von einem pluralistisch zusammengesetzten Ausschuss erarbeitet wurden, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vermutung, dass sie inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein anerkannt sind. Andere Erkenntnisquellen werden dadurch aber nicht ausgeschlossen.Bundesverwaltungsgericht vom 30. September 1996, Az. 4 B 175/06

DWA-Merkblätter als Regeln der Technik Die Aufgabe der Merkblätter ist es nach DWA-A 400, "Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer und betrieblicher Probleme sowie zum Qualitätsmanagement zu geben. Sie können auch Ergänzungen zu Arbeitsblättern darstellen sowie Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen und Maßnahmen beschreiben, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Anerkennung in einem Arbeitsblatt erfüllen." Auch bei Merkblättern wird meist ein öffentliches Stellungnahmeverfahren vorgeschaltet (Entwurfsveröffentlichung im Gelbdruck). Bei den folgenden Beratungen muss im Gegensatz zu einem Arbeitsblatt jedoch kein Konsens zwischen Fachgremium und Stellungnehmenden erzielt werden.

Zustandekommen des Regelwerks Jeder kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle die Erarbeitung oder Überarbeitung eines Arbeits- oder Merkblattes anregen. Über die Arbeitsaufnahme entscheidet der jeweils zuständige Hauptausschuss. Über die Arbeitsaufnahme wird in den Verbandszeitschriften durch "Vorhabensbeschreibungen" informiert. Diese enthalten üblicherweise auch einen Aufruf zur Mitwirkung.

Beteiligungsverfahren und Entwürfe Entwürfe für Arbeitsblätter werden veröffentlicht, sind allerdings urheberrechtlich geschützt und können kostenpflichtig bestellt werden. Während der dreimonatigen Frist zur Stellungnahme stehen sie im Online-Portal der DWA frei zugänglich zur Kommentierung zur Verfügung. Die Veröffentlichung eines Entwurfes wird in den verbandseigenen Zeitschriften und über den Bundesanzeiger angekündigt. Außerdem werden die Fachmedien und die relevanten Fachkreise informiert. Innerhalb einer Frist von üblicherweise drei Monaten kann sich jeder inhaltlich zu dem Entwurf äußern. Danach werden die Stellungnahmen vom zuständigen DWA-Gremium beraten. Für Fälle, in denen zwischen Stellungnehmer ("Einsprecher") und Fachgremium keine Einigung erzielt werden kann (für Arbeitsblätter als allgemein anerkannte Regeln der Technik ist Einvernehmen grundsätzlich erforderlich), steht nach dem DWA-A 400 der Weg für eine Schlichtung und gegebenenfalls auch für ein Schiedsverfahren offen.

Gültigkeit Nachdem ein Entwurf das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchlaufen hat, wird der abgestimmte Text als "Weißdruck" veröffentlicht und erhält dadurch Gültigkeit. Darüber wird in den Verbandszeitschriften und durch Pressemitteilungen informiert.

Regelmäßig fünf Jahre nach Erscheinen erfolgt eine Aktualitätsprüfung durch das zuständige Fachgremium. In den Verbandszeitschriften der DWA wird zudem die Fachöffentlichkeit aufgerufen, sich zur Aktualität der jeweiligen Publikation zu äußern und gegebenenfalls deren Überarbeitung zu initiieren. Wenn Inhalte überholt sind, wird eine Überarbeitung eingeleitet. Das betroffene Blatt bleibt in der Regel "gültig" und wird erst zurückgezogen, wenn der Weißdruck des Nachfolgers veröffentlicht wird. Sollten Inhalte das erforderlich machen, kann ein Fachgremium auch die sofortige Zurückziehung veranlassen.

Immer nur die aktuelle Ausgabe eines bestimmten Blattes ist gültig: Wurde ein Nachfolger veröffentlicht, wird damit der Vorgänger ungültig. Ob eine gegebene Ausgabe eines Blattes noch gültig ist, kann bei der DWA erfragt bzw. auf der Internetseite des Verbandes recherchiert werden.

Benennung und Nummerierung Die vollständige Bezeichnung jedes Blattes besteht aus drei Elementen: Präfix, Nummer (und ggf. Teilnummer bei mehrteiligen Blättern) und Langname. Das Präfix ist das Kürzel des Verbandes (DWA), dann ein Bindestrich, dann als Kennzeichen für Arbeitsblätter ein großes A oder für Merkblätter ein großes M (früher auch noch H für Hinweisblätter, mittlerweile sämtlich zurückgezogen). Die "Regelwerksnummer" ist meist drei-, selten vierstellig. Die erste Ziffer deutet meist auf den thematischen Herkunftsbereich. Bei Übersetzungen erhält die Nummer ein Suffix, das die jeweilige Sprache kennzeichnet (zum Beispiel E für englisch). Der Langname beschreibt den Inhalt bzw. Anwendungsbereich des Blattes.