mini|Plakate zur Reichstagswahl und Volksabstimmung 1938 in Kiel Die Wahl zum Reichstag vom 10. April 1938 fand zugleich mit der Volksabstimmung über den Anschluss Österreichs statt. Es handelte sich um die letzte Reichstagswahl in Deutschland und die letzte Volksabstimmung in der Zeit des Nationalsozialismus. Die NS-Propaganda verwendete dabei erstmals die Bezeichnung „Großdeutscher Reichstag“ und sprach von der „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“.
Mit der Sudetendeutschen Ergänzungswahl vom 4. Dezember 1938 stimmten auch die reichstagswahlberechtigten Bürger des Sudetenlandes über ihre Reichstagsabgeordneten ab, nachdem dieses Gebiet infolge des Münchner Abkommens vom 29. September angeschlossen worden war.
Zugelassen war wie bei den beiden vorangegangenen Wahlen nur eine nationalsozialistisch dominierte Einheitsliste, für die auch einige als „Gäste“ bezeichnete Parteilose aufgestellt wurden. Im Unterschied zu vorherigen Stimmgängen waren im April 1938 Wahl und Abstimmung jedoch weitgehend miteinander verschmolzen, sodass zu Einheitsliste und Anschlussfrage nur geschlossen abgestimmt werden konnte. Dies hatte auch zur Folge, dass es im Gegensatz zu früheren Wahlen möglich war, mit „Nein“ gegen die Einheitliste zu stimmen. Einzig für die Mitglieder des österreichischen Bundesheeres galt, dass sie nur zur Volksabstimmung, nicht jedoch zur Reichstagswahl teilnahmeberechtigt waren und daher getrennt auf eigenen Stimmzetteln abstimmten. Auch bei der Ergänzungswahl für die Sudetendeutschen im Dezember 1938 wurde derselbe Wahlmodus angewendet, obwohl nur noch über die Einheitsliste für den Reichstag abgestimmt werden konnte.
Bei allen Stimmgängen im Jahr 1938 handelte es sich um Scheinwahlen beziehungsweise um ein Scheinreferendum, da das Ergebnis bereits von vornherein feststand. Wie auch bei vorigen Stimmabgaben in der Zeit des Nationalsozialismus waren sie von schweren Verstößen gegen die Grundsätze einer freien Wahl geprägt. Wahl und Abstimmung im April 1938 erbrachten mit über 99 % Zustimmung der abgegebenen gültigen Stimmen bei einer Beteiligung von über 99 % das von der Regierung gewünschte Ergebnis. Die Ergänzungswahl im Dezember 1938 zeigte mit 98,9 % Zustimmung zur Einheitsliste der NSDAP einen vergleichbaren Ausgang.
Politische Ausgangssituation mini|Bundeskanzler Schuschnigg auf dem Weg nach Venedig zu Verhandlungen mit der italienischen Regierung (1937)
Die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich gehörte schon lange vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland zum politischen Programm der NSDAP. Nach dem gescheiterten Juliputsch 1934 war das Verhältnis zwischen dem österreichischen Ständestaat und Nazi-Deutschland sehr angespannt. Zu dieser Zeit setzte sich das faschistische Italien jedoch noch für die Unabhängigkeit Österreichs ein. Nachdem die Regierung Mussolini infolge des Abessinienkrieges zunehmend international isoliert war und die Annäherung an Deutschland suchte, ließ sie ab 1935 in ihrer Unterstützung für Österreich nach.
Von diesem Zeitpunkt an stieg der Druck auf die Regierung von Kurt Schuschnigg in Österreich, sich schrittweise an Deutschland anzunähern. Mit dem Juliabkommen 1936 wurden zunächst die inhaftierten österreichischen Nationalsozialisten amnestiert und Vertrauensleute der deutschen Nationalsozialisten, wie beispielsweise Arthur Seyß-Inquart, in die österreichischen Staatsorgane aufgenommen. Im Verlauf des Jahres 1937 wurde immer deutlicher, dass Deutschland auf eine Annexion Österreichs abzielte und dass Österreich wiederum keine hinlängliche internationale Unterstützung dagegen fand. Beim Treffen von Hitler und Schuschnigg auf dem Berghof am 12. Februar 1938 wurde der österreichischen Bundesregierung das Berchtesgadener Abkommen aufgenötigt, wodurch unter anderem Arthur Seyß-Inquart zum Innen- und Sicherheitsminister ernannt wurde.Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur, S. 109.
Der Weg zu Reichstagswahl und Volksabstimmung mini|hochkant|Anhänger des österreichischen Bundeskanzlers Schuschnigg werben noch am 10. März 1938 für die Volksbefragung. mini|hochkant|Arthur Seyß-Inquart mit Adolf Hitler in Wien (14./15. März 1938) Am 4. März 1938 teilte „Bundeskanzler und Frontführer“ Schuschnigg Vertrauten mit, dass er eine Volksbefragung in Österreich über eine mögliche Vereinigung mit dem Deutschen Reich abzuhalten gedenke. Sein Plan sei es, bei diesem Plebiszit eine Mehrheit dagegen zu erzeugen und dadurch den Annexionsplänen Deutschlands die Legitimationsgrundlage zu entziehen. So sollten sich die Abstimmenden bekennen:
Am Abend des 8. März erfuhr die deutsche Regierung von den Plänen und versuchte, die Verkündung der Volksbefragung zu verhindern. Schuschnigg ließ sich jedoch nicht von seinem Vorhaben abbringen und verkündete den Plan für die Volksbefragung öffentlich am Mittwoch, dem 9. März. Abgehalten werden sollte sie bereits am Sonntag, den 13. März 1938.
Die Nationalsozialisten gaben nun jede Zurückhaltung auf und setzten am 11. März ihre Pläne zur sofortigen Machtübernahme in Österreich um. Im Verlauf des ereignisreichen Tages und unter Drohungen zwangen sie Bundeskanzler Schuschnigg schließlich zum Rücktritt, nötigten ihm jedoch zuvor noch die offizielle Verschiebung der Volksbefragung um mehrere Wochen auf den 10. April 1938 ab. Arthur Seyß-Inquart übernahm am späten Abend des 11. März das Amt des Bundeskanzlers und am 12. März rückten deutsche Truppen in Österreich ein. Am 13. März wurde durch Beschluss eines österreichischen Anschlussgesetzes, das wortgleich und am gleichen Tag auch als deutsches Reichsgesetz beschlossen wurde, die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vollzogen.Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur, S. 110–112.
Bereits am 12. März hatte Hitler in einer Rundfunk-Proklamation verkündet, dass er anstatt der von Schuschnigg angedachten Volksbefragung eine „wirkliche Volksabstimmung“ durchführen lassen werde. Eine solche wurde dann auch in dem am Folgetag beschlossenen österreichischen Anschlussgesetz aufgenommen und für den 10. April 1938 angesetzt. Die Reichsregierung übernahm dieses Datum und Hitler beschloss zunächst am 16. März die Auflösung des Reichstags und Neuwahlen, dann am 18. März, dass die Volksabstimmung auch im sogenannten „Altreich“ durchgeführt werden sollte.Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur, S. 113–114.
Ergebnisse Reichstagswahl und Volksabstimmung im April 1938 mini|hochkant|Plakat der NS-Propaganda zur Reichstagswahl und Volksabstimmung mini|Der in Deutschland genutzte Stimmzettel zu Reichstagswahl und Volksabstimmung am 10. April 1938 mini|links|Der in Österreich für Soldaten des Bundesheeres genutzte Stimmzettel zur Volksabstimmung Im Gegensatz zu den vorangegangenen Volksabstimmungen (1933 und 1934) wurde im Jahr 1938 das Gesetz über Volksabstimmungen nicht herangezogen. Stattdessen wurde für den deutschen Gebietsteil („Altreich“) das Reichswahlgesetz erneut angepasst, sodass eine Verschmelzung von Wahl und Volksabstimmung in einer kombinierten Abstimmungsfrage möglich wurde. Auf österreichischem Gebiet wurde hingegen das österreichische Wahlrecht angewendet, das Soldaten des österreichischen Bundesheeres von der Teilnahme an der Wahl, nicht jedoch an der Volksabstimmung ausschloss. Dies führte dazu, dass im Grundsatz drei getrennte Stimmgänge durchgeführt wurden: Eine kombinierte Wahl/Volksabstimmung auf weißen oder gelblichen Stimmzetteln im „Altreich“, eine weitere kombinierte Wahl/Volksabstimmung in identischer Gestaltung auf grünen Stimmzetteln in Österreich und zuletzt eine Volksabstimmung auf blauen Stimmzetteln für österreichische Soldaten mit einer abgewandelten Fragestellung. Alle Stimmzettel zeigten zwei Kreise zum Ankreuzen, links ein deutlich größerer mit der Überschrift ‚Ja‘ und rechts ein kleiner mit der Überschrift ‚Nein‘.Abbildungen der Stimmzettelmuster finden sich in: Zweite Verordnung zur Volksabstimmung, S. 303–304. Auf deutscher Seite waren Soldaten der Wehrmacht gänzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Reichstagswahl und Volksabstimmung fand am Sonntag, den 10. April 1938, in Deutschland und Österreich statt. Es war der letzte Stimmgang in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Abstimmungsfrage auf den Stimmzetteln für die etwa 50 Millionen Reichstagswahlberechtigten lautete (Hervorhebungen im Original):
Davon abweichend lautete die Abstimmungsfrage für die knapp 55.000 stimmberechtigten Soldaten des österreichischen Bundesheeres (Hervorhebungen im Original):
Die 1717 Kandidaten umfassende Einheitsliste der NSDAP erreichte in Deutschland („Altreich“) gemessen an den gültig abgegebenen Stimmen 99,01 % ‚Ja‘- bei 0,99 % ‚Nein‘-Stimmen, wobei 0,16 % der abgegebenen Stimmen als ungültig gewertet wurden. In der Wahl/Abstimmung der österreichischen Bürger war das entsprechende Verhältnis 99,74 % ‚Ja‘- bei 0,26 % ‚Nein‘-Stimmen und 0,13 % ungültigen Stimmen. Für die Volksabstimmung lautete das Ergebnis der Soldaten des Bundesheeres entsprechend 99,88 % ‚Ja‘-Stimmen für den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich bei 0,12 % ‚Nein‘-Stimmen und nur 0,04 % ungültigen Stimmen.
Für je 60.000 abgegebene Stimmen gab es einen Sitz, weswegen 814 der auf der Einheitsliste Nominierten in den Reichstag einzogen. 803 waren Mitglieder der NSDAP, 11 waren als „Gäste“ bezeichnete Parteilose. Unter den Abgeordneten befanden sich keine Frauen.E. Kienast: Der Großdeutsche Reichstags, S. 126 ff.