Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war eine von der Mehrheit der Staaten des Deutschen Bundes unterstützte politische und militärische Auseinandersetzung der deutschen Nationalbewegung in den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Sachsen-Lauenburg mit dem Königreich Dänemark. Sie dauerte von 1848 bis 1851 – deswegen die dänische Bezeichnung („der Dreijahreskrieg“). Die während des Krieges in den Herzogtümern gebildete provisorische schleswig-holsteinische Regierung wurde von den meisten Staaten außerhalb des Deutschen Bundes nicht anerkannt.
Die Erhebung vom März 1848 wurde zum Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg; der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 wird deswegen auch als Zweiter Schleswig-Holsteinischer Krieg bezeichnet.
Hintergrund
Die vielen neuen politischen Strömungen des 19. Jahrhunderts beeinflussten auch die Entwicklung in der dänischen Monarchie, mit der die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg damals durch Personalunion verbunden waren. Der Wunsch nach Demokratisierung wurde bald von den Bestrebungen nach der Errichtung möglichst einheitlicher Nationalstaaten überlagert. Das Herzogtum Schleswig war gemischt deutsch, dänisch und friesisch besiedelt.
Dennoch beanspruchten die Nationalliberalen beider Seiten, die sehr bald auch durch andere politische Kräfte unterstützt wurden, jeweils das gesamte Herzogtum Schleswig. Die dänischen Nationalliberalen beriefen sich dabei auf die jahrhundertelange Lehnsverbindung Schleswigs mit der dänischen Monarchie und auf die historische Eidergrenze, die schon 811 zwischen Karl dem Großen und dem dänischen Wikingerkönig Hemming vereinbart worden war, und die deutschen Schleswig-Holsteiner auf den Vertrag von Ripen von 1460, wonach die Herzogtümer „up ewig ungedeelt“ (auf ewig ungeteilt) bleiben sollten, und dazu auf die ebenfalls seit Jahrhunderten währende staatsrechtliche Trennung von Königreich und Herzogtum. Außerdem betonte Herzog Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg seine Erbansprüche auf die Herzogtümer.
mini|Anteile an der Einwohneranzahl Die staatsrechtliche Situation stellte sich wie folgt dar: Anders als Holstein war das Herzogtum Schleswig ein dänisches Lehen und damit weder Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation noch Teil des 1815 auf dem Wiener Kongress errichteten Deutschen Bundes. In seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein war der König von Dänemark aber auch im obersten Organ dieses Staatenbundes, der Frankfurter Bundesversammlung, vertreten. Dies war für ausländische Staatsoberhäupter möglich, sofern sie über Territorien innerhalb des Bundesgebiets herrschten.
Auslöser Der dänische König Christian VIII. herrschte als König über Dänemark und als Herzog jeweils über Schleswig, Holstein und Lauenburg. Nach dem Tod seines kinderlosen Sohnes Friedrich würde im Königreich Dänemark voraussichtlich die weibliche Linie den nächsten König stellen. In Holstein hingegen würde die Manneslinie der so genannten jüngeren königlichen Linie (Augustenburger Linie) zur Herrschaft kommen. Christian ernannte einseitig eine Kommission zur Erbfolge und legte dann in einem Brief vom 8. Juli 1846 deren Ergebnisse dar. Seiner Meinung nach gelte die Erbfolge über die weibliche Linie auch für Holstein. Deutsche Gelehrte lehnten diese Sichtweise ab.
Am 20. Januar 1848 starb der König; sein Sohn Friedrich VII. versuchte vergeblich, einen Kompromiss zwischen (eider)dänischen und schleswig-holsteinischen Interessen zu erreichen. Die langsame Eskalation kam nach den Ereignissen im Februar und März zu einem Höhepunkt.
Nach der Pariser Februarrevolution 1848 kam es in ganz Europa zu politischen Unruhen, und in vielen deutschen Staaten brach die März-Revolution aus. Auch im dänischen Gesamtstaat überschlugen sich die Ereignisse. Da der neue König Friedrich VII. wenig Interesse daran hatte, die Regierungsgeschäfte selbst zu führen, gestattete er die Ausarbeitung einer künftigen dänischen Verfassung, die auch für das Herzogtum Schleswig gültig sein sollte.Heinz Helmert, Hansjürgen Usczeck: Bewaffnete Volkskämpfe in Europa 1848/1849. 1. Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin. 1973. S. 110. Die Initiative dazu war bereits von seinem Vater in die Wege geleitet worden. Dabei spielte die Stellung der Herzogtümer eine wichtige Rolle.
Die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner fürchteten, dass sich die oppositionelle eiderdänische Linie im Parlament durchsetzen würde. Hätte letztere die Oberhand gewonnen, wäre eine Einverleibung Schleswigs in das Königreich die befürchtete Folge gewesen. Die gewünschte Einheit der Herzogtümer wäre somit unmöglich gemacht worden; zum andern wäre die eigenständige Stellung Schleswigs beendet worden. Da die bestehende Personalunion mit Dänemark in Frage gestellt war, wünschten die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner darüber hinaus die Schaffung eines selbständigen, vollkommen von Dänemark unabhängigen Landes Schleswig-Holstein. So etwa während einer Bürgerversammlung in Altona am 8. März 1848. Dieses Land solle insgesamt Mitglied im Deutschen Bund werden, was bislang nur für Holstein und Lauenburg galt.
In den ersten Monaten 1848 änderte sich auch sonst vieles im Deutschen Bund. Der Bundestag, in dem nun meist liberale Gesandte die Staaten vertraten, billigte ab 4. April in mehreren Beschlüssen die Schleswig-Holsteinische Regierung und die preußische Unterstützung für sie. Im Juli 1848 entstand in Frankfurt eine provisorische Reichsregierung des entstehenden Deutschen Reiches. Der Bundestag übertrug seine Befugnisse an diese Reichsregierung im Juli 1848. Die Reichsregierung wurde im Dezember 1849 durch eine Bundeszentralkommission abgelöst; erst im Sommer 1851 wurde der deutsche Bundestag wieder voll aktiviert.
Auftakt des Krieges mini|Erinnerung, 1898
Am 18. März 1848 beschlossen in Rendsburg deutschgesinnte Vertreter der Ständeversammlungen Schleswigs und Holsteins, eine Deputation zu König Friedrich VII. mit der ultimativen Forderung einer freien Verfassung zu senden. Diese sollte unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund und die Bildung einer schleswig-holsteinischen Volksarmee unter der Führung eigener Offiziere enthalten. Diese Forderung hätte Schleswig-Holstein praktisch von Dänemark getrennt, lediglich der dänische König wäre als gemeinsamer Monarch geblieben.
Am 20. März interpretierte eine große öffentliche Versammlung im Kopenhagener Casino-Theater diese Nachricht in der Weise, dass ein Aufruhr in den Herzogtümern ausgebrochen sei. Angesichts dieser Drohung beschloss die Versammlung, den König aufzufordern, eine handlungsfähigere Regierung zu ernennen. Am nächsten Tag versammelten sich 15.000–20.000 Bürger und begaben sich zum Schloss, wo der König bekanntgab, er habe die Minister auf Empfehlung seines Geheimstaatsministers schon entlassen. Im neuen Kabinett waren mehrere nationalliberale Eiderdänen vertreten.Casino-mødet, 20. marts 1848 (Grænseforeningen, dänisch) Am gleichen Tag wurden fünf Jahrgänge von Reservisten einberufen und zur Ausschiffung von Kopenhagen Richtung Schleswig bereitgehalten.
Am 23. März verbreitete sich in Kiel das Gerücht, dass der König handlungsunfähig und „in den Händen des Pöbels“ sei. Zu dieser Interpretation trugen sowohl die Revolutionen in Wien und Berlin, die wenige Tage zuvor stattgefunden hatten, als auch die weithin bekannte politische Indifferenz des erst seit zwei Monaten regierenden Königs bei. Ein Kreis aus schleswig-holsteinisch gesinnten Prominenten ergriff die Chance und bildete am 24. März eine provisorische Regierung, die im Namen ihres angeblich unfreien Landesherren, des Königs, handeln sollte. Am nächsten Morgen ging eine Proklamation hinaus, die die Vereinigung Schleswigs und Holsteins forderte, jedoch nicht die Personalunion mit dem Königreich Dänemark aufheben wollte; die Aufgabe der provisorischen Regierung sei es, die beiden Herzogtümer und den König gegen den angeblich stattgefundenen Übergriff zu verteidigen. Die nichtrevolutionäre Betonung trug dazu bei, dass fast alle staatlichen Beamten und Städte der Herzogtümer in der nächsten Zeit die provisorische Regierung als legitim anerkannten.
Angesichts des bevorstehenden Krieges schloss die provisorische Regierung auch die demokratischen Kräfte ein und beschloss ein umfangreiches Maßnahmenpaket, wie etwa die Abschaffung der Zensur, ein Vereins- und Versammlungsrecht sowie die Bildung von Bürgerwehren, was in Schleswig-Holstein demokratischere Verhältnisse schuf, als in jedem anderen deutschen Staat zu dieser Zeit.Heinz Helmert, Hansjürgen Usczeck: Bewaffnete Volkskämpfe in Europa 1848/1849. 1. Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin. 1973. S. 111.
Zugleich wandte sich die provisorische Regierung an den Deutschen Bund und verschiedene deutsche Staaten, darunter Preußen, und bat um sofortige militärische Hilfe. Der Bundestag beschloss tatsächlich am 3. April 1848 die Bundesexekution gegen Dänemark und aktivierte dazu das 10. Bundesarmeekorps, bestehend aus den Kontingenten Hannovers und weiterer norddeutscher Staaten.
Kriegsverlauf
1848 mini|Einnahme der Festung Rendsburg mini|hochkant|Gedenkstein für die gefallenen Soldaten der Schleswig-Holsteinischen Armee in Friedrichstadt
Die selbsternannte Kieler Regierung erwartete, dass die Kopenhagener Regierung ihr mit Gewalt begegnen würde. Die Festung Rendsburg war der strategische Dreh- und Angelpunkt in den Herzogtümern. Deshalb ging es zunächst darum, diese Festung in schleswig-holsteinische Hände zu bekommen. Am Morgen des 24. März fuhr ein Extrazug von Kiel nach Rendsburg mit den Soldaten der Kieler Garnison sowie 50 Freiwilligen unter dem Kommando des provisorischen Kriegsministers Prinz Friedrich von Noer (Bruder des Augustenburger Herzogs). Durch das Läuten der Feuerglocke gelang es, die Soldaten der Garnison unbewaffnet aus der Festung zu locken. Offizieren wurde freier Abzug gewährt, während sich fast alle Soldaten dem Aufruhr anschlossen. In den folgenden Tagen gingen die meisten der in Schleswig stationierten Soldaten und Unteroffiziere sowie 65 Offiziere in den schleswig-holsteinischen Dienst, während 94 Offiziere nicht ihren Treueeid zum König brechen wollten.
Nach der Überrumpelung von Rendsburg drangen die schleswig-holsteinischen Verbände nach Norden vor, wurden aber im Gefecht von Bau unweit von Flensburg am 9. April zurückgeschlagen. Ihre Reste flohen zurück in die Festung Rendsburg, erhielten von nun an aber Unterstützung durch preußische Truppen, die im Namen des Deutschen Bundes handelten, und Schleswig am 10. April erreichten. Rendsburg wurde für einige Monate Sitz der Provisorischen Regierung.
Nachdem der Oberbefehl zunächst beim britisch-hannoverschen Generalmajor Hugh Halkett lag, übernahm am 13. April 1848 Feldmarschall Friedrich von Wrangel das Kommando mit dem Auftrag, den Krieg so zu führen, dass jederzeit eine Übereinkunft zwischen Preußen und Dänemark geschlossen werden könnte.Heinz Helmert, Hansjürgen Usczeck: Bewaffnete Volkskämpfe in Europa 1848/1849. 1. Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin. 1973. S. 113. Wrangel hatte 14000 Preußen, 11000 Hannoveraner, Oldenburger, Mecklenburger, Braunschweiger und Kontingente der Hansestädte sowie 9000 Schleswig-Holsteiner und weitere Freiwillige unter seinem Befehl. Dänemark konnte 14000 Soldaten aufbieten, war also den deutschen Streitkräften in hohem Maß unterlegen.
Der Krieg nahm daraufhin den folgenden Verlauf: 23. April: Preußischer Sieg in der Schlacht von Schleswig 23. April: Deutscher Sieg im Gefecht bei Missunde 24. April: Preußischer Sieg in der Schlacht bei Oeversee 27. Mai: Schlacht bei Sundeved 28. Mai: Dänischer Sieg in der Schlacht bei Nybøl 5. Juni: Dänischer Sieg in der (ersten) Schlacht bei den Düppeler Schanzen