Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts (siehe auch Staatspräsident) gebraucht.

Präsident als Behördenleitung Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden: Universitäten Fachhochschulen Behörden und Bundesanstalten, festgelegt bei bestimmten Einrichtungen bzw. ab einer bestimmten Größe, beispielsweise: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bundesamt für den Zivildienst Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (hier Amtsbezeichnung Präsident und Professor) Bundeseisenbahnvermögen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Berufsbildung Bundeskriminalamt Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bundesnachrichtendienst Bundesnetzagentur Bundespolizeiakademie Bundespolizeipräsidium Bundesrechnungshof Bundesverwaltungsamt Bundeszentralamt für Steuern Deutsche Bundesbank Deutsches Patent- und Markenamt Eisenbahn-Bundesamt Fernstraßen-Bundesamt Generalzolldirektion Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg) Luftfahrt-Bundesamt Militärischer Abschirmdienst Oberfinanzdirektionen (Oberfinanzpräsident/Finanzpräsident) Physikalisch-Technische Bundesanstalt Polizeipräsidium (Polizeipräsident) Regierungsbezirk (Regierungspräsident) Statistisches Bundesamt Technisches Hilfswerk Umweltbundesamt Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab.

Präsident als Leitungsperson in anderen Organisationen Darüber hinaus gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden, Vorstand, Geschäftsführer, CEO) u. a. auch in folgenden Einrichtungen: Gerichte: Gerichtspräsident (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht, Besoldungsordnung R) Kirchen, so Evangelischer Kirchentagspräsident Unternehmen: (Corporate President) Verbände Vereine, so das Goethe-Institut Leiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.

Siehe auch Amt (Beamtenrecht) Behördenleiter Politischer Beamter

Kategorie:Berufliche Funktion