Ein Verweis ist: ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe Verknüpfung (Computer) ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung) eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel und auch Verschärfter Verweis im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe Dienstlicher Verweis im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarrecht bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung
Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen: von öffentlichem Grund im Polizeirecht, Platzverweis des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe Rote Karte einer Schule, Schulverweis einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe Hausverbot einer Privatwohnung, siehe Wohnungsverweisung des Landes, siehe Ausweisung
Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem: im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht) in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe Rechtsgrundverweisung, Rechtsfolgenverweisung oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Verweisungsnorm, Renvoi Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
Siehe auch: Referenz Verwarnung Verweisen Verzeigerung