mini|Seite 52r aus dem Marchfutterurbar 1414/1426, Nennung von Orts- und Hofnamen samt Abgabeverpflichtung und Erfüllungsbestätigung. Rote Schrift: als Naturalleistung (Hafer) erbracht, schwarze Schrift: als Geldzahlung erbracht. Mit positiven und negativen Auswirkungen der Restaurierungsarbeiten 1968/69. Marchfutter ist der Name einer Steuer aus dem Mittelalter. Marchfutter wurde hauptsächlich im Gebiet der habsburgischen österreichischen Länder Nieder- und Oberösterreich und Steiermark eingehoben, es ist aber auch für die Mark ChamMatthias P. Perstling: Digitale Edition des steirisch-landesfürstlichen Marchfutterurbars von 1414/1426. Einleitung, Quellenkritische Studien, 1. Das Marchfutter, 1.2. Forschungsgeschichte – Stand der Forschung. Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 2019. (Abgerufen am 6. April 2026). belegt. In der Mittelsteiermark wird der Begriff bis ins 19. Jahrhundert verwendet.Matthias P. Perstling: Digitale Edition des steirisch-landesfürstlichen Marchfutterurbars von 1414/1426. Einleitung, Quellenkritische Studien. 1. Das Marchfutter. Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 2019.
Die Steuerleistung bestand ursprünglich aus Lieferverpflichtungen von Hafer als Futter für Pferde des Militärs. Zur Leistung verpflichtet waren allgemein die Besitzer von Bauerngütern, wobei die Zugehörigkeit zu einer Grundherrschaft nicht relevant war.Fritz Popelka: Untersuchungen zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. In: Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark. Band 17, Jahrgang 1919, Hrsg. vom Historischen Verein für Steiermark, Graz, , , S. 265. (Abgerufen am 10. April 2026). Details der rechtlichen Grundlagen und der historischen Bedeutung des Marchfutters sind nicht restlos geklärt. Eine frühe Nennung des Marchfutters wird im Renten- und Hubbuch von 1267 erwähnt, welches unter König Ottokar von Böhmen angelegt wurde.Franz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. Band 1. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. VII. Band. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1910. S. 1. (Abgerufen am 9. April 2026).
Zuständig für die Einhebung des Marchfutters waren anfangs eigene Behörden, die Marchfutterämter.
Ähnliche Verpflichtungen für Futterabgaben gab es auch in anderen Ländern wie dem Frankenreich des 9. und im Italien des 10.–14. Jahrhunderts. Sie wurden z. B. in Oberitalien als fodrum bezeichnet. Für Salzburg ist das Wort hengistfuôter„… qui hengistfuôter vulgari lingua dicitur …“ (hengist = Hengst) in einer Arbeit von Carlrichard Brühl, zitiert in: Matthias P. Perstling: Digitale Edition des steirisch-landesfürstlichen Marchfutterurbars von 1414/1426. Einleitung, Quellenkritische Studien, 1. Das Marchfutter, 1.2. Forschungsgeschichte – Stand der Forschung. Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 2019. (Abgerufen am 7. April 2026). belegt.
Name In der Literatur sind zur Herkunft des Wortes Marchfutter verschiedene Ansichten dokumentiert:
Zum ersten Wortteil verweist eine Deutung darauf, dass Mähre, im Mittelhochdeutschen mar(ch), ursprünglich ein edles Streitross bezeichnete und die Abgabe ja auch als Pferdefutter bezeichnet„… fodrum, quod vulgo dicitur marchetfuter …“: Matthias P. Perstling: Digitale Edition des steirisch-landesfürstlichen Marchfutterurbars von 1414/1426. Einleitung, Quellenkritische Studien, 1. Das Marchfutter, 1.2. Forschungsgeschichte – Stand der Forschung. Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 2019. (Abgerufen am 6. April 2026). werde. Dieser Ansicht wird auch aus philologischer Sicht der Vorzug gegeben, weil die Aussprache des „… ch“ im Wort anders klingt als jene des „… k“ im Wort Steiermark.Einschätzung von Erika Windberger-Heidenkummer vom Institut für Germanistik der Karl-Franzens-Universität Graz. Zitiert nach: Matthias P. Perstling: Digitale Edition des steirisch-landesfürstlichen Marchfutterurbars von 1414/1426. Einleitung, Quellenkritische Studien, 1. Das Marchfutter, 1.2. Forschungsgeschichte – Stand der Forschung. Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 2019. (Abgerufen am 6. April 2026). Nach anderer Ansicht soll sich das Wort davon ableiten, dass die Leistungen für militärische Zwecke in einem Grenzgebiet, einer Mark, eingehoben wurden.
Der zweite Wortteil wird allgemein auf das lateinische fodrum zurückgeführt, welches „Futter“ bedeutet.
Als andere Bezeichnungen für die Abgabe werden marchrecht, marchdienst, annona marchialis, iustitia marchiae oder marchzins genannt.
Das Marchfutter hat nichts zu tun mit dem Ergänzungsfutter für Pferde, dem Mash.
Bedeutung Allgemein Das Marchfutter wird für das Hochmittelalter als eine der Haupteinnahmequellen des Landesherrn geschildert. Sie kam zumindest ursprünglich nicht der Grundherrschaft zugute und wurde auch von Gütern eingehoben, die sonst z. B. einem Kloster abgabenpflichtig waren.Siehe das Bild mit dem Vermerk „Dint all dem [von] Admund“ für das Stift Admont als Grundherrschaft bei dem Ort Dorfstatt. Die Leistungspflicht wird als eine persönliche Steuerpflicht der Herren und Landstände geschildertFranz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. Band 1. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. VII. Band. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1910. S. 215 (Abgerufen am 9. April 2026)., mit der einer GrundsteuerFranz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. Band 2. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. VII. Band. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1912. S. 255. (Abgerufen am 9. April 2026). und anderen Steuern verglichen.Franz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. Band 1. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. VII. Band. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1910. S. 12. (Abgerufen am 9. April 2026). Befreit waren allerdings jene Grundbesitzer, die selbst Militärdienst leisteten (wozu auch gehörte, für die Verpflegung der eigenen Streitpferde zu sorgen). Das Marchfutter wird (im Vergleich zu den Zahlungsverpflichtungen aus einer Grundherrschaft) als öffentlich-rechtliche (staatliche) Maßnahme geschildert.Otmar Pickl: Über den Ursprung des Marchfutters. In: Blätter für Heimatkunde, Hrsg. vom Historischen Verein für Steiermark, Band 25, Jahrgang 1951, S. 119. (Abgerufen am 9. April 2026). Die Verpflichtungen konnten zumindest ab dem Spätmittelalter durch Geldzahlungen ersetzt werden.
Das Marchfutter war nur eine von mehreren Steuern, die zum „Befrieden von Land und Leuten“, zur Erhaltung der militärischen Truppen diente.Franz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. Band 1. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. VII. Band. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1910. S. 29. (Abgerufen am 20. April 2026). Neben dem Marchfutter gab es, besonders zur Finanzierung der Kämpfe gegen die Türken, auch andere Steuern für militärische Zwecke wie die Terz, die Quart und die Besteuerung der Gülten.Franz Pichler: Die steuerliche Belastung der steirischen Bevölkerung durch die Landesdefension gegen die Türken. In: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchives. Hrsg. vom Steiermärkischen Landesarchiv Graz, Folge 35/36, Jahrgänge 1985/86, , S. 75–91. (Abgerufen am 16. April 2026).Franz Pichler: Gülteinlage, Gültensteuer und Steuerpraktiken der Grundherrschaft. Eine exemplarische Untersuchung an Stift- und Steuerregistern der Herrschaften Kaisersberg, Lankowitz, Kirchberg am Walde und Frondsberg mit Lehenshofen. In: Festschrift für Othmar Pickl zum 60. Geburtstag. Leykam, Graz-Wien 1987. ISBN 3-7011-0002-0. S. 483–494. Es gab auch Befreiungsmöglichkeiten, wie z. B. am 8. März 1314 zu Gunsten des Wiederaufbaus bzw. der Wiederbesiedlung freier Hofstellen (Huben). Im Lauf der Jahrhunderte seiner Existenz wurde das Marchfutter zu einer von vielen Abgaben, deren Einhebung schließlich auch den Grundherrschaften obliegen konnte. Das führte im Rahmen der Grundentlastung zu Diskussionen darüber, wer letztlich den Schaden aus der Streichung der Abgabe zu tragen hätte – die Grundherrschaft, der Landesherr, dem die Abgabe ursprünglich zugestanden wäre, private Käufer etc.Protokoll der Sitzung des Steiermärkischen Landtages vom 17. Juli 1848, S. 134 rechts oben, S. 145.
In der Literatur wird zur Diskussion gestellt, ob es möglich wäre, aus den Fundstellen des Begriffes bzw. aus der Verteilung der Marchfutterämter auf die Größe einer Mark, auf ein Königsgut oder den jeweiligen Stand der historischen Wehrverfassung eines Gebietes zu schließen. Das wird unterschiedlich beantwortet, weil es u. a. davon abhängt, ob das Marchfutter anderen Begriffen wie fodrum ohne Weiteres gleichgestellt werden darf und wie vollständig die historischen Unterlagen tatsächlich sind. So wurde das Marchfutter einerseits auch in der Steiermark nur im Gebiet der ursprünglichen Mark (im Wesentlichen die Mittelsteiermark), nicht aber im Ennstal und der Untersteiermark eingehoben,Franz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. III. Band, 3. Teil, und Nachträge zu Band 1 und 2. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. XI. Band, 2. Heft. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1936. S. 49 (Nachträge zu Band 1). andererseits wurde es für das (damalige) Österreich im 13. Jahrhundert als eine Art Gewerbesteuer gesehen, welche die Schankwirte, Bäcker und Fleischer in Geld zu entrichten hatten.Franz Freiherr Mensi von Klarbach: Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias. III. Band, 3. Teil, und Nachträge zu Band 1 und 2. In der Reihe: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Hrsg. von der Historischen Landeskommission für Steiermark. XI. Band, 2. Heft. Verlagsbuchhandlung „Styria“, Wien und Graz 1936. S. 49 (Nachträge zu Band 1), Fußnote 151 mit Verweis auf Alfons Dopsch: Die landesfürstlichen Gesamturbare der Steiermark aus dem Mittelalter. Wien 1910, S. CXV. Ebenso Alfons Dopsch: Beiträge zur Geschichte der Finanzverwaltung Österreichs im 13. Jahrhundert. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung MIÖG, Band 14, Wien-München 1893, , S. 453 (im hier verlinkten Sonderdruck S. 5). Weiters mit Verweis auf Anton Mell: Grundriß der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Landes Steiermark. Leuschner & Lubensky, Graz-Wien-Leipzig 1929. S. 231.
In der Steiermark