mini|EUFOR-Emblem mini|Die einstigen drei Säulen der Europäischen Union Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP; , CSDP; , PCSD) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Sie ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), folgt jedoch teilweise besonderen Regeln und hat auch einige eigene Institutionen.
Die GSVP wurde mit dem Vertrag von Nizza 2001 unter der Bezeichnung Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP; , PESD) eingeführt und erhielt ihren heutigen Namen mit dem Vertrag von Lissabon 2007. Wichtigste Akteure der GSVP sind die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, die alle wichtigen Beschlüsse in diesem Politikbereich einstimmig fassen müssen. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben hingegen kaum Mitspracherechte.
Geschichte Anfänge militärischer Zusammenarbeit Die Wurzeln der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militärischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militärischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.
Auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten René Pleven wurde 1950–52 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den Benelux-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives Kernstück war eine „Europaarmee“ unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.
mini|Petersberg bei Bonn
Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprünglich gegen Deutschland gerichteten Brüsseler Pakts die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch Großbritannien mit einschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig Rüstungsbegrenzungen für die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der überragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen).
Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie führte zur Gründung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schließlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schließlich 1992 die „Sicherheitspolitik“ ausdrücklich der Zuständigkeit der neu gegründeten EU zugewiesen – wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprägten zweiten Säule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und übernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunächst kein Militärbündnis, d. h. auch im Fall eines Angriffs wären die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Österreich, Schweden und Finnland Genüge getan werden.
Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe Handlungsfähigkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein außenpolitischer und militärischer Zwerg, der in seinem eigenen „Hinterhof“ auf Unterstützung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schließlich der Ausbau zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war der Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in Saint-Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europäische Verteidigungskomponente aufgab.Thomas Roithner, Österreich. Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, Wien In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, des früheren NATO-Generalsekretärs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.
Zu wesentlichen Veränderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfüllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelung der Beziehungen zwischen EU und NATO gegründet.
Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die Gründung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rüstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieß zunächst auf überwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der ESVP.
Bei den Gipfeln von Thessaloniki und Brüssel 2003 wurde eine europäische Sicherheitsstrategie entwickelt, die zur Gründung des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs führte, eines gemeinsamen Ausbildungszentrums der EU-Mitgliedstaaten. Außerdem kam es 2003 zu einer ersten Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, einer ersten EU-Militärmission mit Rückgriff auf NATO-Strukturen in Mazedonien und zur ersten autonomen Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Operation Artemis).
Vertrag von Lissabon mini|
Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der Rüstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel ( Abs. 7 EU-Vertrag), in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.
Der damalige Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering stellte im November 2008 auf der Berliner Sicherheitskonferenz ein Konzept für eine immer engere Synchronisierung der europäischen Streitkräfte unter dem Namen Synchronised Armed Forces Europe (SAFE) vor.
Dänisches Opt-out bis Juni 2022 Seit dem Abkommen von Edinburgh von 1992 hatte Dänemark eine Garantie, dass es nicht verpflichtet sein würden, der für die Verteidigung zuständigen Westeuropäischen Union beizutreten. Darüber hinaus sah das Abkommen vor, dass Dänemark nicht an Diskussionen teilnehmen oder an Entscheidungen der EU mit Auswirkungen auf die Verteidigung gebunden sein würde. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 enthielt ein Protokoll das dieses Opt-out aus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU formalisiert hat. Infolgedessen ist Dänemark von außenpolitischen Diskussionen mit Auswirkungen auf die Verteidigung ausgeschlossen und nimmt nicht an Auslandsmissionen mit einer Verteidigungskomponente teil.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der dadurch veränderten Sicherheitslage in Europa stimmte die dänische Bevölkerung jedoch am 1. Juni 2022 in der Volksabstimmung über die Aufgabe des Verteidigungsvorbehalts der Abschaffung dieses Opt-outs für Verteidigungsfragen zu. Dieses mehrheitliche Ja bedeutet, dass der Verteidigungsvorbehalt abgeschafft werden konnte. Bereits am 20. Juni erklärte Dänemark die offizielle Abschaffung seines sogenannten EU-Verteidigungsvorbehalt zum 1. Juli 2022 und damit aller v.g. Sonderrechte aus dem Opt-out. Hierdurch ist es dem dänischen Parlament nun möglich, etwa für die Teilnahme an EU-geführten Militäreinsätzen oder den Wehrbereichsprojekten der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) zu stimmen.
PESCO Im November 2017 beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der EU ein Dokument zur permanenten strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), an der sich 25 der damals 28 Mitgliedstaaten beteiligen. Nicht dabei ist Malta, das aber später dazustoßen kann. Die Vertragsstaaten haben sich zur Zusammenarbeit bei knapp 50 konkreten Projekten verpflichtet, wobei jeder Staat selbst entscheiden kann, an welchen Projekten er sich beteiligt. PESCO versteht sich nicht als Alternative zur NATO, sondern als Ergänzung.
EDIPRA Nach dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Mai 2022 verabschiedete die EU das Gesetz über das gemeinsame Beschaffungswesen (EDIPRA), um die europäische Verteidigungsindustrie durch den gemeinsamen Einkauf von Waffen zu stärken. Im Sommer 2023 wurde das „Notfall“-Instrument von EDIRPA eingeführt, wobei 500 Millionen Euro dem „Act in Support of Ammunition Production ASAP“ zugewiesen wurden. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Engpässe bei der Verfügbarkeit von Munition und Raketen auszugleichen
Im März 2024 präsentierte die Europäische Kommission die erste Strategie für die Verteidigungsindustrie auf EU-Ebene (EDIS). Diese Strategie beruft sich auf vier verschiedene Artikel im Vertrag über die Arbeitsweise der Union (AEUV), obwohl die EU-Verträge diese neue Befugnis ursprünglich nicht vorsahen. Das Investitionsprogramm ist zunächst mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet, könnte aber langfristig auf 100 Milliarden anwachsen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 50 Prozent der Rüstungsgüter auf dem europäischen Binnenmarkt zu erwerben. Interessanterweise flossen im Jahr 2023 knapp 80 Prozent der Mittel in Länder außerhalb der EU, wobei allein 60 Prozent in die USA gingen. Diese Strategie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken und die Abhängigkeit von externen Anbietern zu verringern.
Weißbuch zur Verteidigung Europas Am 19. März 2025 stellte die Europäische Kommission das erste Weißbuch zur Verteidigungsstrategie der Europäischen Union vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, „Wir können uns nicht leisten, von der Geschichte hin und her geschubst zu werden, wir müssen jetzt sofort handeln, damit wir spätestens bis 2030 gerüstet sind.“
Das Weißbuch schlägt vor, dass Europa die Waffensysteme, die bisher im Rahmen des NATO-Verbundes von den USA bereitgestellt worden sind, selbst zu beschaffen oder zu produzieren: Große Transportflugzeuge, Luftverteidigungssysteme, Aufklärungstechnologie und moderne Drohnen zum Beispiel.
Mit dem Finanzierungsplan „ReARM Europe“ sollen 800 Milliarden Euro für die notwendige Aufrüstung aller EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden, wofür eine nationale Aufweichklausel für den EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt ermöglicht werden soll.
Rechtsgrundlagen Gemäß Abs. 1 und 2 EUV darf die EU sicherheits- und verteidigungspolitisch tätig werden.Calliess/Ruffert/Hans-Joachim Cremer, 6. Aufl. 2022, EU-Vertrag (Lissabon) Art. 42 Rn. 3. Gemäß Abs. 2 EUV umfasst die GSVP dabei die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen. Die GSVP berührt nach Abs. 2 EUV nicht die besonderen Charaktere der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer Neutralität verpflichtet haben.
Die GSVP unterliegt dem in bis 41 EUV geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten: