miniatur|IVD-Merkblätter IVD-Merkblätter ist der Name einer Reihe von Technischen Merkblättern, die vom IVD INDUSTRIEVERBAND DICHTSTOFFE E.V. (Düsseldorf) herausgegeben werden.

Die Merkblätter behandeln technische Themen rund um das Thema Fugenabdichtung im Bau, insbesondere zu Fragestellungen, die von den gängigen Regelwerken noch nicht ausreichend erfasst sind. Sie sind in der Fachwelt als Stand der Technik anerkannt und gehören daher zur Basisausstattung von ausführenden Handwerkern, Planern und Bauunternehmen, werden aber auch von Bausachverständigen, Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht und bei Streitfällen auch von Richtern als Standardwerk herangezogen. Das erste Merkblatt erschien kurz nach der Gründung des Verbandes im Jahre 1986. Seither erschienen in unregelmäßigen Abständen Jahr für Jahr neue Merkblätter. Gleichzeitig wurden die bestehenden Merkblätter regelmäßig aktualisiert und zum Beispiel an die europäische Normenentwicklung angepasst.

Die Technischen Merkblätter des IVD stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

IVD-Merkblätter IVD-Merkblatt 1 – Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Die Abdichtung von Bodenfugen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten und kann deshalb nur von diesen gemeinsam verantwortet werden. Die Konstruktion, die Berechnung und die Auswahl des einzusetzenden Dichtstoffes ist eine Planungsaufgabe. Diese beinhaltet vor allem die exakte Berechnung der Mindestfugenbreite. Dieses Merkblatt enthält Richtwerte für die Mindestfugenbreite. Genaue Dimensionsänderungen der Bauteile müssen vom Planer berechnet werden.

Der Dichtstoffhersteller ist verantwortlich für die Qualität und Konformität der Eigenschaften und Daten seiner Produkte. Der Planer und der Verarbeiter sind auf diese Angaben angewiesen. Die Abdichtung von Bodenfugen stellt besondere Anforderungen auch an den ausführenden Betrieb im Hinblick auf die notwendigen Vorarbeiten. Deshalb sollen nur erfahrene Fachbetriebe mit den Arbeiten beauftragt werden.

IVD-Merkblatt 2 – Klassifizierung von Dichtstoffen Das Merkblatt definiert und erläutert die Anforderungen der europäischen und internationalen Normung sowie der Bauproduktenrichtlinie an spritzbare Dichtstoffe.

Als entsprechende Normen liegen folgende Regelwerke vor: EN ISO 11600 EN 15651-1...5 sowie die darin zitierten Normen.

Darüber hinaus kann eine Klassifizierung von Dichtstoffen auch vorgenommen werden nach den Anwendungsgebieten, dem elastischen/plastischen Verhalten und der Zulässigen Gesamtverformung (ZGV), welche auch als Bewegungsvermögen bezeichnet wird.

Der Sinn von Klassifizierungen liegt darin, dem Anwender auf leicht verständliche Weise Grundinformationen über einen Dichtstoff zu vermitteln.

Zur Beschreibung von Dichtstoffen werden in der Praxis häufig neben den Begriffen elastisch und plastisch auch Hilfsbezeichnungen wie z. B. dauerelastisch, weichelastisch, hartelastisch oder dauerplastisch verwendet. Diese Begriffe sind unzulässig und führen zur Verwirrung des Anwenders. Im ursprünglichen IVD-Merkblatt Nr. 2 (Ausgabe März 1999) hatte der Technische Arbeitskreis im IVD daher die beiden Begriffe elastisch und plastisch durch die Bezeichnungen elastoplastisch und plastoelastisch ergänzt.

Die Charakterisierung von Dichtstoffen als elastisch, plastisch, elastoplastisch und plastoelastisch, als auch die Verknüpfung der genormten Prüfmethode für die Bestimmung des Rückstellvermögens mit der durch langjährige praktische Erfahrung ermittelten Zulässigen Gesamtverformung, hat sich zwar bewährt, wurde aber vorwiegend nur auf dem deutschen Markt verwendet.

Durch die Einführung der Europäischen Norm EN 15651 und den darin verwendeten Klassifizierungen von Dichtstoffen ergibt sich die Notwendigkeit, dieses Klassifizierungssystem zu übernehmen. Die EN 15651 beeinflusst dabei auch den Umfang anderer bestehender DIN-Normen, wie z. B. die DIN 18545-2 „Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen“ und die DIN 18540.

Dabei bleiben nur die Teile der deutschen Normen (als Restnormen) bestehen, die nicht Inhalt der EN 15651 sind. Mit der Veröffentlichung im Official Journal of European Union (OJEU) werden die harmonisierten Teile der EN 15651 verpflichtend und bedingen die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenrichtlinie.

Ziel des Merkblattes ist es, eine allgemein gültige Übersicht für Dichtstoffe darzustellen, welches die bestehenden Normen und Kennzeichnungsvorschriften berücksichtigt und darüber hinaus den Zusammenhang zwischen Zulässiger Gesamtverformung, Dichtstofftyp und den vom Dichtstoff zu erfüllenden Anforderungen regelt.

IVD-Merkblatt 3-1 – Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen – Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen In kaum einem anderen Anwendungsgebiet treffen so viele verschiedene Baustoffe wie z. B. Fliesen, Natursteine, Holz, Glas, Kunststoffe, Metalle und sanitäre Einrichtungsgegenstände aufeinander.

Alle diese Baustoffe und Bauteile verhalten sich bei mechanischer und thermischer Belastung unterschiedlich, sodass die verfugten und mit spritzbaren Dichtstoffen abgedichteten Anschlussstellen eine unterschiedlich hohe Bewegung aufnehmen und der Belastung entsprechend standhalten müssen.

Die Gefahr von Rissbildung, durch die Feuchtigkeit/Wasser unkontrolliert in die Bausubstanz eindringen kann, ist damit groß. Das Merkblatt zeigt neben der konstruktiven Ausführung den richtigen Einsatz der verschiedenen Dichtstoffe und deren Qualitätsanforderungen.

IVD-Merkblatt 3-2 – Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen – Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern Die Trennung dieses Merkblattes in 2 Teile dient der übersichtlicheren Darstellung des Themas für den Planer und Verarbeiter.

Das Merkblatt Nr. 3-2 dient als Ergänzung zu IVD-Merkblatt Nr. 3-1.

Bei der Abdichtung von Bewegungsfugen an Wannen und Duschwannen können für ein nachhaltiges Abdichtungskonzept neben dem spritzbaren Dichtstoff weitere Materialien eingesetzt werden. Diese Materialien werden in diesem Merkblatt schwerpunktmäßig behandelt:

Flexible Zargenbänder Wannenrand-Dichtbänder

Grundsatzaussagen zu Normung und Qualität von spritzbaren Dichtstoffen sowie Einstufung und Qualitätsanforderungen der Dichtstoffe nach DIN EN 15651-3 sind im IVD-Merkblatt Nr. 3-1 ausführlich dargestellt.

IVD-Merkblatt 4 – Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Die Sanierung mit (farbigen) Fugenbändern ist eine Möglichkeit der elastischen Fugenabdichtung, wenn spritzbare Dichtstoffe aus verschiedenen Gründen nicht zum Einsatz kommen können. Wie z. B.: Zu schmale Fugen Zu breite Fugen Starker Fugenversatz Verunreinigte Fugenflanken

IVD-Merkblatt 5 – Abdichtungen mit Butylbändern Dichtungsbänder auf Basis von Butylkautschuk sind eine Ergänzung bzw. Alternative zu den Abdichtungstechniken mit spritzbaren Dichtstoffen. Sie sind seit etwa 30 Jahren in verschiedenen Bereichen der Abdichtungstechnik mit Erfolg eingeführt. In dieser Zeit haben sie sich bestens bewährt und sind bei verschiedenen Systemen nicht mehr wegzudenken.

Das große Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten und die Vielfalt von Problemlösungen verbieten es, den Geltungsbereich dieses Merkblattes auf ein oder wenige Einsatzgebiete einzuschränken. Vielmehr sollen die typischen Eigenschaften und Anwendungsbereiche erläutert werden. Butylbänder sind in der Regel stark klebende, vorprofilierte Dichtstoffe auf der Basis von Butylkautschuk (IIR=Isobutylene Isoprene-Rubber) und/oder Polyisobutylen (PIB) mit plastischen Eigenschaften. Für die Formulierung unterschiedlicher Butylband-Qualitäten werden zusätzliche Rohstoffe wie z. B. Harze, Haftvermittler, Füllstoffe und Pigmente verwendet. Wenn auch durch unterschiedliche Rezepturen und Konfektionierungen vielfältige Unterscheidungsmerkmale herausgestellt werden können, so zeichnen sich Qualitätsbänder durch viele gemeinsame typische, wenn auch unterschiedlich ausgeprägte Eigenschaften aus.

IVD-Merkblatt 6 – Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Abdichtung von Fugen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt sehr hohe Anforderungen an alle Beteiligten und kann deshalb nur von diesen gemeinsam verantwortet werden.

Die Konstruktion, die Berechnung und die Auswahl des einzusetzenden Dichtstoffes ist eine Planungsaufgabe. Diese beinhaltet vor allem die exakte Berücksichtigung aller technischen und behördlichen Randbedingungen. Der Dichtstoffhersteller ist verantwortlich für die Qualität und die Konformität der Eigenschaften und Daten seiner Produkte. Der Planer und der Verarbeiter sind für die fachgerechte Ausführung der Abdichtungsarbeiten zuständig.

Dieses Merkblatt soll auf die spezifischen Besonderheiten bei der Umsetzung der Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes hinweisen. Es soll Bauherren, Planern und ausführenden Betrieben die wesentlichsten Anhaltspunkte für die fachgerechte Ausführung dieser Fugenabdichtungsarbeiten geben.

IVD-Merkblatt 7 – Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen Das IVD-Merkblatt 7 wird durch das umfassendere IVD-Merkblatt 27 ersetzt.

IVD-Merkblatt 8 – Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich Das vorliegende Merkblatt beschreibt die Problematik, die bei den Fugenabdichtungen im Holzfußbodenbereich auftreten können und wie sie zu lösen sind.

IVD-Merkblatt 9 – Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren Seit Februar 2002 (Änderung April 2007) ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die im § 5 die luftdichte Abdichtung der gesamten Gebäudehülle zwingend vorschreibt. Diese Forderung bezieht sich auf alle Fugen, Durchdringungen und Baukörperanschlüsse wie z. B. zwischen Fenstern bzw. Außentüren und den angrenzenden Bauteilen.

Mit dieser Zielsetzung aus der EnEV werden vorrangig die weitere Senkung des Heizenergieverbrauches und die Verringerung von Bauschäden angestrebt. Luftundichtheiten an Fugen stellen bauphysikalisch immer noch eine erhebliche Schwachstelle an Gebäuden dar und verursachen ungewollte und teilweise schwer kontrollierbare Wärmeverluste und Feuchtigkeitsschäden.

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird deshalb zukünftig als ein wesentliches Qualitätskriterium bei der Bauabnahme gelten und kann durch das BlowerDoorMessverfahren überprüft werden. Eine luftdichte Abdichtung der Fensteranschlussfugen auf der Raumseite, ausgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik, dient zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens feuchter Raumluft in die Anschlussfuge und leistet zusätzlich einen nützlichen Beitrag zur weiteren Einsparung von Heizenergie.

Die baukonstruktiven Anschlussbedingungen zwischen Fenster und Baukörper sind in der Praxis sehr vielfältig, so dass es keine Universallösung für Abdichtungen auf der Raumseite und der Außenseite gibt.

Ziel dieses Merkblattes ist es, neben den Planern vor allem dem Fensterbauer und Verarbeiter von spritzbaren Dichtstoffen Informationen und Hinweise zu vermitteln, wie eine regelgerechte Abdichtung von Fensteranschlussfugen auszuführen ist und welche Anforderungen von den dafür einzusetzenden Dichtstoffen zu erfüllen sind. Die Luftdichtheit der Innenfugen und die Schlagregendichtheit der Außenfugen kann problemlos mit spritzbaren Dichtstoffen erzielt werden, sofern die Grundlagen dieses Merkblattes bei der Verarbeitung beachtet werden.

IVD-Merkblatt 10 – Glasabdichtung am Holzfenster mit Dichtstoffen