Der Lago di Lei mit einem Seespiegel von ist ein 8 km langer, etwa 197 Mio. m³ fassender Stausee der Kraftwerke Hinterrhein im Valle di Lei an der Grenze zwischen den Gemeinden Piuro der italienischen Provinz Sondrio und Ferrera des Schweizer Kantons Graubünden. Im See mit einer Wasserfläche von ca. 4,2 km² wird der Reno di Lei gestaut, der jährlich mit etwa 70 Mio. m³ zum Wasseraufkommen beiträgt. Er ist das einzige Gewässer Italiens, das der Nordsee zufließt. Weiteres Wasser wird dem Stausee aus den Nachbartälern, dem Averser Obertal, dem Madris (Madrisch) und dem Val Niemet (Val d’Emet) zugeleitet. Auch wird Wasser von Ferrera aus in den See gepumpt.
Der Stausee ist Teil des kollektiven Herrschaftsgebiets der Bergfamiliengemeinschaft der Alpen und Weiden im Rheintal von Lei, dessen Wasser einst zur Bewässerung von Vieh genutzt wurde. Die Rechte, das Eigentum und der Besitz des Kollektivbesitzes werden von der Rechtspersönlichkeit nach Privatrecht 'Soc. Val di Lei' verwaltet. Insgesamt umfasst das von der britische Armee gemessene Gesamtgebiet einschließlich des Damms 12.512 Acres. Es gibt einen Streit zwischen dem 'Soc. Val di Lei', der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die illegale Aufteilung von Privateigentum sowie einen Streit mit der Elektrizitätsgesellschaft über die Nichtzahlung der Miete seit der Einweihung des Werks.
Lage Das etwa 15 Kilometer lange Valle di Lei ist ein nach Norden abfallendes Tal der «Averser Berge» in den Oberhalbsteiner Alpen zwischen dem italienischen Passo di Lei () und der so genannten «Punt di Val di Lei» (etwa ), der Talstrassenbrücke über den Reno di Lei, bei welcher dieser in den Schweizer Averser Rhein mündet. Das Tal ist nur über den Sommer bewohnt und wird seit Menschengedenken zur Sömmerung von Vieh genutzt.
Um den See finden sich (Stand 2024) elf Alpen mit ihren Alphütten, im Uhrzeigersinn beginnend im Süden an der linken (westlichen) Talflanke Alpe Scalotta (), in der Dufourkarte anfänglich als Pian del Nido bezeichnet, Alpe Motalla () in der Dufourkarte anfänglich als Corbia di Sopra bezeichnet, Alpe Mulacetto () früher als Alpe Mulecetto bezeichnet, Alpe Palazzetto (), Alpe Rebella (), Alpe Ganda Nera (), Alpe della Palù () früher als Alpe la Palü bezeichnet, Alpe del Crot () des Cavaliere Davide del Curto aus Piuro und Alpe Motta () früher als Alpe La Motta bezeichnet, die auf Grund des erwähnten Gebietsabtausches mit der Schweiz eine entsprechende Vergrößerung der Weideflächen erfahren hat, sowie an der rechten, östlichen Talflanke Alpe Gualdo () südlich unterhalb des Chumapasses / Passo del Gualdo () gelegen Alpe Pian del Nido ().
Der See ist von zahlreichen Bergen umgeben, die zum Teil spektakuläre Tiefblicke auf ihn ermöglichen. Im Südsüdwesten, in Verlängerung der Seeachse und sich deshalb häufig im See spiegelnd, dominiert der Pizzo Stella (), im Südsüdosten die Cima da Lägh (), die noch bis etwa 1980 als Cima di Lago bezeichnet in den Landkarten und Führern zu finden ist.
Der See liegt, mit Ausnahme einer zur Schweizer Gemeinde Ferrera gehörigen etwa 125000 m² grossen Seefläche südlich der Staumauer, auf dem Gebiet der italienischen Gemeinde Piuro, zu der das Tal fast vollständig gehört.
Zugänglichkeit Das Valle di Lei war bis zum Bau der Stauanlage (1957–1962) nur zu Fuß über beschwerliche, schmale und steile Bergpfade erreichbar.
Von italienischer Seite von Campodolcino im Val San Giacomo über den Passo di Angeloga (2400 m), oder von Chiavenna aus über den Passo di Lei (2650 m), der aber bis in die 1960er Jahre fast nur noch von italienischen Schmugglern für den – aus Sicht der Schweiz – so genannten Ausfuhrschmuggel begangen wurde. Soweit die insgesamt 15 Alpen im Tal nicht bereits über den Splügenpass und Innerferrera bestossen wurden, erfolgte dies meist um den 20. Juni eines Jahres über den Passo di Angeloga.
Für die Baumaßnahme wurde zunächst die Averserstrasse ausgebaut. Dann wurde eine Fahrstrasse zum «Tunnelportal Ost» im Avers () errichtet und schliesslich der etwa 950 Meter lange Zufahrtstunnel in das Valle di Lei erstellt.
Stand 2024 ist der Lago di Lei aus allen Himmelsrichtungen über markierte Bergwanderwege erreichbar. An den Sommerwochenenden fährt einmal täglich ein (reservierungspflichtiger) Wanderbus aus dem Avers zum See. Und mit Privatfahrzeugen kann der See vom 1. Mai bis 30. November zwischen 5 und 22 Uhr durch den Tunnel angefahren werden. Beim «Tunnelportal West» Val di Lei () sind Parkplätze und eine WC-Anlage vorhanden.
Geschichte Geschichte des Val di Lei – Wechsel zwischen Italien und der Schweiz v. v.
Mittelalter Seit jeher mangelte es den Bauern der Täler südlich des Alpenkamms an Weiden und Alpen. So versuchten sie, für ihr Vieh Sömmerungsgelegenheiten nördlich des Alpenkamms zu erwerben, sei es durch Pacht, oder durch Kauf. Bauern aus Chiavenna pachteten im Jahre 1204 von Conrad von Medezen (Masein) in dem dem Val di Lei benachbarten Val Niemet (bis in die 1950er-Jahre als Val d’Emet bezeichnet) die Alp Emet (inzwischen Alp Niemet) auf 30 Jahre.
Im Jahre 1355 erstmals als de Leylo erwähnt, war das Tal vorübergehend durch Siedler aus dem Süden ganzjährig bewohnt.
Bauern aus Plurs (heute Piuro) gelangten schon früh zu Alpen im Val di Lei. Nach einer notariellen Urkunde aus dem Jahre 1407, gehörten die Alpen Erbella, Ganda nera und Palude Privaten aus der Gegend von Chiavenna. Bald erwarb jedoch die Gemeinde Plurs diese Alpen zu Eigentum. Damit hatte die reiche Gemeinde aber nur privates Eigentum auf fremdem Gebiet. Das Val di Lei war dem Schams zugehörig.
Im Jahre 1462 verkaufte Jörg (Georg II.) von Werdenberg-Sargans im Zuge des Niedergangs der Grafen von Werdenberg-Sargans der Gemeinde Plurs seine Alpen im Val di Lei.
Drei Bünde 1512 wurde die Grafschaft Chiavenna (deutsch veraltet Cläven oder auch Cleven) und damit Plurs Untertanengebiet der Drei Bünde. Das zur Landschaft Schams des Grauen Bunds gehörige Val di Lei war hiervon nicht betroffen.
1618 wurde Plurs mit seiner Bevölkerung durch einen Bergsturz nahezu vollständig verschüttet und ausgelöscht.
Als die Landschaft Schams in Folge der Bündner Wirren in drückende Schulden geraten war, versuchte sie, die Alpen im Val di Lei mit einer Steuer zu belegen. Plurs verweigerte jedoch die Zahlung. Es kam zum Gerichtsprozess, der am 14. Februar 1644 mit Urteil zu Ungunsten Schams’ endete. Dem Urteil kommt deswegen besondere Bedeutung zu, weil es die Grundlage für die spätere definitive Grenzbereinigung zwischen der Schweiz und Italien bildete.
Die Landschaft Schams hatte in diesem Prozess geltend gemacht, die «Alp Ley» der Gemeinde Plurs liege «auff der Schamsser zerung und gebit». Schams habe die Alp schon früher mit Steuern belegt und dort auch die Erzgruben verlost. Das Gericht möge für Recht erkennen, «daß gedachte Alp Ley auff Ihr, der Schambser territorio lige». Die Plurser legten dar, dass «sie und ihre Altfordern ymmer und allweg die alpe Ley gehabt, welche von alters hero auf der Plurßer gebit und zerung sei», gemäß den Kaufbriefen. Das Gericht entschied auf Grund der vorgelegten Urkunden, der Zeugen und anderer Beweise, «das die Alp und thall Ley in der Gemeindt und Territorio Plurß lige» in den Zielen und Marchen, wie sie im Kaufbrief von 1462 angegeben seien.
Da aber hinsichtlich der Grenze gegen Schams «etwas tunkelheit» bestehe, veranlasste das Gericht die Kennzeichnung der Grenzlinie durch drei in die Felsen gemeisselte Kreuze. Diese Grenze verlief von der Mündung des Reno di Lei in den Averser Rhein in südwestlicher Richtung zum Felsen ob der Alp Motta. Was einwärts dieser Grenze liege, «soll derer von Plurs, Unsern getreuen lieben Underthanen zustendig sein und bleiben», was aber nördlich davon liege, «soll dass territorium und confinem der Ehrs. Gemeindt Schambss, Unserer getreuen lieben Pundtsgenossen, sein und bleiben, mit Holz und Feldt, Wunn und Weidt», doch vorbehalten das Schneefluchtsrecht der Plurser und das Recht, zu ihrer Notdurft Bau- und Brennholz zu nehmen, «doch nit in Lauenzügen und zu nachthaill der strassen». Mit diesem Entscheid ging das Tal für Schams endgültig verloren. Solange die Grafschaft Cläven Untertanenland war, hatte die Grenzziehung kaum Bedeutung. Das änderte sich aber, als im Juni 1797 die Grafschaft Cläven und damit auch Plurs von Bünden abfielen.
Übergang an Italien Seit dem Beitritt der ehemaligen Grafschaft Chiavenna und damit auch Piuros zur Cisalpinischen Republik im Juni 1797 wurden die bisherigen Binnengrenzen des Val di Lei gegenüber dem Avers und Schams, und damit den Drei Bünden, nun zu Außengrenzen, auch wenn das in der sich erst entwickelnden Kartografie, zumal im Hochgebirge, zunächst meist noch keine Berücksichtigung fand. Genauere Vermessungen beschränkten sich um den Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert allenfalls auf die Ebenen. Das Hochgebirge wurde meist nur schematisch dargestellt. Im ältesten die ganze Schweiz abdeckenden und auf wissenschaftlichen Vermessungstechniken basierenden Kartenwerk, dem Atlas Suisse (auch Meyer-Weiss Atlas genannt), Blatt 12 Partie des Grisons et de la Valtelline aus dem Jahr 1802, sind nicht nur keine Landesgrenzen, sondern auch das Hochgebirge nur ungenau eingetragen. Das ganze Valle di Lei existiert in dieser Karte überhaupt nicht. Im Jahr 1851 berichtet der Naturwissenschaftler Johann J. Siegfried: «Val di Lei ist wenigstens zum Theil schweizerisch, obgleich auf allen Karten (mit Ausnahme der neuesten von M. Ziegler) [Hinweis: Kartograf Jakob Melchior Ziegler (1801–1884)] das ganze Thal als nicht zur Schweiz gehörend bezeichnet wird.» In der Karte der Schweiz aus dem Jahr 1852 dieses Kartografen ist das Val di Lei dann als ausserhalb der Schweiz liegend [Hinweis: zum Königreich Lombardo-Venetien gehörend] mit zutreffenden Landesgrenzen eingetragen. In dem 1858 publizierten Blatt XIX der Dufourkarte blieb das Val di Lei aber weiterhin als Teil der Schweiz kartiert.Dufourkarte von 1858, Blatt XIX, aufgerufen am 8. Juni 2013.
Im Urteil von 1644 war der Grenzverlauf des Tals nach Norden zwar ziemlich genau beschrieben worden, das Gelände war jedoch unübersichtlich und unwegsam und die Grenzmarkierungen spärlich. So entstand im Lauf der Zeit eine gewisse Unsicherheit über den Grenzverlauf, der auch darin zum Ausdruck kam, dass das Tal in Landkarten bald als zu Italien und bald als zur Schweiz gehörend eingezeichnet war. Es kam auch wiederholt zu Streitigkeiten und Zusammenstössen.
Erst der Vertrag Convenzione tra l’Italia e la Svizzera per l’accertamento della frontiera fra la Lombardia ed il Cantone dei Grigioni von 1863 klärte die Grenzziehung und damit die Zugehörigkeit des weitaus größten Teils des Tales zu Italien.
Gebietstausch 1952 Der Umstand, dass ein Teil des Tals nordwestlich der italienischen Alpe Motta () Schweizer Territorium geblieben war, erlaubte das im Zusammenhang mit der Planung des heutigen Stauwerks am 25. November 1952 abgeschlossene und mit dem Austausch der Urkunden über die Ratifikation am 23. April 1955 in Kraft getretene «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik betreffend eine Grenzbereinigung im Val di Lei» mittels Gebietstausches. Denn das seinerzeitige Militärdepartement, seit 1979 Eidgenössisches Militärdepartement (EMD) und seit 1998 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), hatte verlangt, dass die Talsperre für den Stausee auf Schweizer Gebiet zu stehen kommt. So gelangte um das geplante Stauwerk herum eine Fläche von rund 500'000 Quadratmetern an die Schweizer Gemeinde Ferrera, während eine gleiche Fläche nordwestlich der Linie Piz Miez/Cimalmotta–Punkt 1941 der Landeskarte an die italienische Gemeinde Piuro gelangte und der Alpe Motta zugeschlagen wurde. Der Gebietsaustausch erfolgte nach der Kollaudation der Staumauer.