mini|Siegelmarke Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft mini|hochkant=1.5|Gebäude des Reichsmilitärgerichts am Lietzensee, um 1915 Das Reichswirtschaftsgericht war ein deutsches Gericht mit Sitz in Berlin.

Geschichte Das Reichswirtschaftsgericht wurde während des Ersten Weltkrieges 1915 als Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 eingerichtet.RGBl. 1915 S. 357, Neufassung RGBl. 1917 S. 375; Verfahrensordnung: RGBl. 1915 S. 469, 1916 S. 1021 Das Gericht war in Streitfällen für die Ermittlung des Übernahmepreises bei kriegsbedingten Enteignungen zuständig. Besetzt waren die Senate jeweils mit einer Person mit Befähigung zum Richteramt als Vorsitzenden und vier Beisitzern aus dem Handelsstand.

1917 wurde das Gericht in Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft, nach Ende des Krieges in ReichswirtschaftsgerichtRGBl. 1919 S. 469; Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht vom 21. Mai 1920 (RGBl. 1920 S. 1167) umbenannt. Sitz wurde 1922 das Gebäude des ehemaligen Reichsmilitärgerichts.berlin.de: Ehemaliges Reichsmilitärgericht, Reichskriegsgericht, Kammergericht Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit vielfach erweitert. Es handelte sich um ein Verwaltungsgericht.RGZ 106, 406, 409 (1923)

Das Reichswirtschaftsgericht trat in der zweiten Hälfte des Jahres 1921 unter Vorsitz des Senatspräsidenten Schneider u. a. auch als Rechtsmittelinstanz gegen Bescheide in „Unruheschadenssachen“ auf, die bei den sogenannten Ausschüssen zur Feststellung von Entschädigungen für Aufruhrschäden ergingen. Diese Kommissionen waren im Frühjahr 1920 insbesondere in den Kreisen und Kommunen des Ruhrgebietes nach den kriegerischen „Märzunruhen“ zwischen Freikorps, Reichswehr und Roter Ruhrarmee eingerichtet worden. Auf diese Weise sollte in einem speziellen Verwaltungsverfahren Privatparteien zeitnahe Schadensregulierung nach den materiellen Zerstörungen, Zwangsmaßnahmen und gewaltsamen Requisitionen von März/April 1920 gewährt werden. Rechtsgrundlage für Entscheidungen über private Entschädigungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand war das von der Weimarer Nationalversammlung erlassene sogenannte TumultschadengesetzGesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 941) nebst Durchführungsvorschriften.

Von 1923§ 11 der Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 (RGBl. I S. 1067); Verordnung über das Verfahren vor dem Kartellgericht auf Grund der Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 (RGBl. I S. 1071) bis 1938Gesetz über das Reichswirtschaftsgericht vom 25. Februar 1938 (RGBl. I S. 216) bestand aufgrund der Kartellverordnung das Kartellgericht beim Reichswirtschaftsgericht.

Am 1. Mai 1941 wurde das Gericht als eigenständige Institution aufgelöst und in das Reichsverwaltungsgericht integriert.

Richter Präsidenten: Georg Lucas, Präsident 1915–1930 Georg Bogatsch, Präsident 1931–1934 Carl Willecke, Präsident 1934–1941 Weitere Richter: Karl Andres, Beisitzer Eduard Benfey, Reichswirtschaftsgerichtsrat 1922 ff., Senatspräsident 1926–1935 Karl Bernard, Richter 1920–1929 Max Fleischmann, Senatspräsident 1921–1922 Friedrich Guttstadt, Reichswirtschaftsgerichtsrat 1923–1935 Ernst Joerges, Richter Hans Klinger, Richter Paul Königsberger, Richter 1921–1927 Fritz Lentze, Senatspräsident Richard Lepsius, Richter Theodor Paeth, Beisitzer Max von der Porten, Beisitzer Josef Roeckerath, Richter Otto Strauß, Beisitzer Karl Wollenberg, Richter 1941 Kurt Zweigert, Richter 1919–1941

Literatur Joachim Jahn: Das Reichswirtschaftsgericht. 1940. Hans Klinger: Die Zuständigkeitsgebiete des Reichswirtschaftsgerichts. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1922 (). Hans Klinger: Reichswirtschaftsgericht und Kartellgericht. In: H. Külz (Hrsg.): Staatsbürger und Staatsgewalt (Band 1). 1963, S. 103 (). Knut Wolfgang Nörr: Zwischen den Mühlsteinen. Eine Privatrechtsgeschichte der Weimarer Republik. (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 1) Mohr, Tübingen 1988, S. 223 f. Reichstumultschadengesetz: Reichsgesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 nebst den Ausführungsbestimmungen mit Erläuterungen von Arthur Liebrecht, München Verlag Franz Vahlen 1921 Entscheidungen des Reichswirtschaftsgerichts (1.1923–2.1924; [N.S.] 1.1940–2.1942; ) Sammlung von Entscheidungen und Gutachten des Kartellgerichts (1.1924–14.1937/38; )

Einzelnachweise

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