Der gerechte Friede ist ein Leitbild für Friedensethik und Friedenspolitik in der christlichen Ökumene. Grundgedanke des Leitbildes ist, dass Frieden mehr ist als die Abwesenheit von Gewalt.
Das Leitbild vom Gerechten Frieden ist damit bestimmend zur „Übersetzung“ der für christliche Kirchen zentralen Botschaft vom Frieden an Gesellschaft und Politik und die eigenen Beiträge dazu. Das Leitbild des gerechten Friedens ist noch nicht systematisch als „Lehre“ ausgearbeitet, wie es die Kirchenväter Aurelius Augustinus (354–430) und Thomas von Aquin (1225–1274) in der Lehre vom gerechten Krieg getan haben. Sie ist eine Lehre in statu nascendi. Wolfgang Huber: Rückkehr zur Lehre vom gerechten Krieg? Aktuelle Entwicklungen in der evangelischen Friedensethik. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 49 (2005), S. 113–130.
Das Leitbild des gerechten Friedens markiert einen friedensethischen und friedenspolitischen grundsätzlichen Wechsel (Paradigmenwechsel) weg von der Lehre vom gerechten Krieg und hin zur prima ratio der vorrangigen Option für die Gewaltfreiheit: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor“ (lateinisch: si vis pacem para pacem). Die neue Norm leitet heute dazu an, direkte, strukturelle oder kulturelle Gewalt in Konflikten um Macht und Herrschaft gewaltfrei zu transformieren. Entscheidend ist dabei nicht mehr kriegerische Gewalt nach dem römischen Motto: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor“ (lateinisch: si vis pacem para bellum), sondern ein Frieden in Recht und Gerechtigkeit, der mehr bedeutet als nur die Abwesenheit von Gewalt. Historisch und politisch begründet ist das Leitbild des gerechten Friedens durch die Schrecken der Weltkriege des 20. Jahrhunderts und den Wandel des Kriegsbildes. Traditionelle Kriege zwischen Staaten werden geringer. Zugenommen haben asymmetrische innerstaatliche und internationale Konflikte.
Dimensionen des gerechten Friedens Das Leitbild versucht den Vorrang der Gewaltfreiheit für gesellschaftliche Gruppen und den Staat durch die Anwendung von vier leitenden DimensionenVgl. Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-02387-8, S. 53 ff. zu erreichen:a) Vermeidung von Gewaltanwendung,b) Förderung von Freiheit zu einem Leben in Würde durch Recht und Gewährung von eigenen Entscheidungsmöglichkeiten,c) Förderung von kultureller Vielfalt im Miteinander von Kulturen und Lebensart,d) Abbau von Not durch mehr Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit.Im Sinne der prima ratio hat die Prävention von Gewalt also deutlichen Vorrang vor Interventionen, seien sie ziviler oder militärischer Art (und seien diese auch durch humanitäre Gründe motiviert). Die zivile Konfliktbearbeitung ihrerseits geht grundsätzlich militärischen Maßnahmen aller Art vor. Die Dimensionen des gerechten Friedens orientieren Christenmenschen und Kirchen auf konkrete, normativ begründete gewaltfreie Initiativen, wenn es auf den kritischen Politikfeldern um gesellschaftliche oder politische Grundsätze oder um Politikberatung geht. Zu nennen sind als Beispiele in der Debatte um „Sicherheit“ das Konzept der „menschlichen Sicherheit“, die Anerkennung der Menschenrechte, die Forderungen zur Klimagerechtigkeit, zur Abrüstung und Rüstungsexporten sowie zum Einsatz von Militär.Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.): Ein gerechter Friede ist möglich – Argumentationshilfe zur Friedensarbeit. Düsseldorf 2005, S. 24 ff. Wenn in einem Grenzfall aus letztem Grund (ultima ratio), z. B. bei schwersten Menschenrechtsverletzungen und Völkermord, dennoch der Einsatz von militärischer Gewalt unvermeidbar ist, darf dies (nur) zur Erhaltung von Recht (rechtserhaltende Gewalt) geschehen. Nur dafür können die Kriterien der Lehre vom gerechten Krieg und dann lediglich als Prüfkriterien herangezogen werden.
Ökumenischer Prozess zum Leitbild des gerechten Friedens Das Leitbild des gerechten Friedens ist das Ergebnis einer intensiven ökumenischen Debatte. Erstmals wurde das Konzept eines gerechten Friedens ökumenisch in der „Kommission für einen gerechten und dauerhaften Frieden“ 1941 im Bundesrat der Kirchen Christi in den USA in der Perspektive einer internationalen Friedensordnung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges diskutiert. Die 15. Generalsynode der Vereinigten Kirche Christi in den USA (United Church of Christ) erklärte sich 1985 zu einer „Kirche des gerechten Friedens“ und „im Gegensatz zur Institution des Krieges“. Sie definierte den gerechten Frieden als „das Zusammenwirken von Freundschaft, Gerechtigkeit und allgemeiner Sicherheit vor Gewalt“.Konrad Raiser, Ulrich Schmitthenner (Hrsg.): Gerechter Friede. Ein ökumenischer Aufruf zum Gerechten Frieden. Begleitdokument des Ökumenischen Rates der Kirchen. Mit Anhang. Münster 2012, ISBN 978-3-643-11559-1, S. 24. Noch vor der Wende im Ost-West-Verhältnis forderte die Ökumenische Versammlung Dresden – Magdeburg – Dresden im Jahr 1989 einen „gerechten Frieden“ als „Lehre“ und als Gegensatz zum „gerechten Krieg“: „Mit der notwendigen Überwindung der Institution des Krieges kommt auch die Lehre vom gerechten Krieg, durch welche die Kirchen den Krieg zu humanisieren hofften, an ein Ende. Daher muss schon jetzt eine Lehre vom gerechten Frieden entwickelt werden, die zugleich theologisch begründet und dialogoffen auf allgemein-menschliche Werte bezogen ist. Dies im Dialog mit Andersglaubenden zu erarbeiten, ist eine langfristige ökumenische Aufgabe der Kirchen.“Evangelische Kirche in Deutschland – Kirchenamt (Hrsg.): Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung Dresden-Magdeburg-Dresden. EKD-Texte 38, 1991, S. 32, Ziffer 36.
Die Gründungsversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam stellte schon 1948 fest: „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein.“ Einen wesentlichen Anstoß zur Entwicklung des Leitwortes im protestantischen und orthodoxen Bereich vermittelte der vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) bei der VI. Vollversammlung 1983 in Vancouver begonnene konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Die Debatte wurde weitergeführt bei den folgenden Vollversammlungen des ÖRK in Canberra (1981) und Harare (1998). Die in Harare ausgerufene und in Berlin und Potsdam bei der Sitzung des Zentralausschusses des ÖRK im Jahre 2000 eröffnete Dekade zur Überwindung von Gewalt (2000 bis 2010) widmete sich in ihrer zweiten Hälfte ab der Vollversammlung in Porto Alegre (2006) dem Leitbild des gerechten Friedens. Zum Abschluss der Dekade lud der ÖRK zur Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation im Mai 2011 mit einem „Aufruf zum gerechten Frieden“ Konrad Raiser, Ulrich Schmitthenner (Hrsg.): Gerechter Friede. Ein ökumenischer Aufruf zum Gerechten Frieden. Begleitdokument des Ökumenischen Rates der Kirchen. Mit Anhang. Münster 2012, ISBN 978-3-643-11559-1. nach Kingston/Jamaika ein. Der gerechte Friede wird auch der bestimmende Inhalt der X. Vollversammlung des ÖRK 2013 in Busan/Südkorea sein.
Die römisch-katholische Kirche entwickelte den Gedanken des gerechten Friedens in ihrer Theologie, im Besonderen in der Enzyklika „Über den Frieden auf Erden“ (lateinisch: „Pacem in terris“, 1963) Papst Johannes XXIII. und im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965). Die deutschen Bischöfe führten ihre Überlegungen zum Verhältnis von Gerechtigkeit zu Frieden in „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) in dem Hirtenwort „Gerechter Friede“ (2000) fort: „Das Leitwort vom gerechten Frieden betont den tiefen und unaufgebbaren Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Frieden, den die biblische Tradition nachdrücklich bezeugt“ (Nr. 63). „Gerechtigkeit bedeutet allerdings mehr als Verteilungs- und Chancengerechtigkeit. Schon sehr früh reichte die menschliche Rechtsgemeinschaft über die einzelnen Gemeinwesen und Staaten hinaus, vor allem durch internationale Verträge.[…] Die Idee der staatenübergreifenden Selbstbindung hat auch das Denken der Neuzeit stark beeinflusst. Verknüpft man sie mit den Gedanken des Weltgemeinwohls, dann ergibt sich die Forderung einer internationalen Rechtsordnung mit Strukturen, die es ermöglichen, Recht durchzusetzen. Diese Konzeption ist schon seit längerem in der Katholischen Soziallehre verankert und Teil ihres Friedensdenkens. Papst Benedikt XV. verlangte schon 1917, die Gewalt der Waffen durch die Macht des Rechtes zu ersetzen“ (Nr. 64). „In der Bibel sind die Wörter Shalom und Eirene oft viel reicher als unser Wort ‚Frieden‘. Sie sind Inbegriff des von Gott geschenkten Lebens ohne Krieg und Gewalt, in Freiheit und Gerechtigkeit und Wahrheit. Das Volk Gottes soll diesen Gottesfrieden verkörpern“ (Nr. 163). „Frieden muss von möglichst vielen Menschen mitgetragen werden, von ihrer Motivation und ihrem festen Willen, Konflikte gewaltfrei auszutragen. Das gilt im persönlichen Umfeld ebenso wie in der Politik. Der Blick auf übergreifende Strukturen darf nicht davon ablenken, dass es immer Menschen sind, die entscheiden und handeln“ (Nr. 193).Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Gerechter Friede (= Die Deutschen Bischöfe, Bd. 66). Bonn 2000.
Der Beitrag der orthodoxen Kirchen zum gerechten Frieden kommt im Wesentlichen in den Beschlüssen der III. Präkonziliaren Panorthodoxen Konferenz in Chambésy/Genf (1986) zu Frieden und Gerechtigkeit zum Ausdruck. Darin ermutigt die Orthodoxe Kirche zu allem, „was wirklich dem Frieden dient (Römer 14,19) und den Weg bahnt für Gerechtigkeit, Brüderlichkeit, wahre Freiheit und gegenseitige Liebe unter allen Kindern des einen himmlischen Vaters sowie zwischen allen Völkern“. „Die Orthodoxie verurteilt generell den Krieg, den sie für eine Folge des Bösen und der Sünde in der Welt hält. … Sie hat Kriege nur als Zugeständnis erduldet und nur zur Wiederherstellung der zertretenen Gerechtigkeit und Freiheit.“Ökumenische Centrale / Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (Hrsg.): Gerechter Friede – Handreichung zum Diskussionsstand. Frankfurt/Main (ohne Jahr), S. 22. Das Abschlussdokument einer Inter-orthodoxen Tagung in Leros (2009), abgehalten zur Vorbereitung auf die Internationale Ökumenische Friedenskonvokation (2011) in Kingston/Jamaika, spiegelt das orthodoxe theologische Verständnis zum gerechten Frieden: „Weil Frieden konstitutiv für das Evangelium ist, sind die christlichen Gläubigen in einen ständigen Prozess verwickelt, sich ihrer Verantwortung dafür bewusst zu werden, die Botschaft von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt als ein Zeichen ihrer Einheit mit Christus zu verkörpern.“ Nr. 18 Die Russisch-Orthodoxe Kirche urteilt: „Trotz der Erkenntnis des Krieges als Böses verbietet die Kirche ihren Kindern nicht, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, solange ihre Zecke die Verteidigung des Nächsten sowie die Wiederherstellung verletzter Gerechtigkeit ist.“Josef Thesing, Rudolf Uertz (Hrsg.): Sozialdoktrin – Russisch-Orthodox. Sankt Augustin 2001, S. 63.