mini|Berenike-Inschrift des Musée Saint-Raymond (Toulouse): Ehrendekret für Marcus Tittius mini|Griechischer Text des Ehrendekrets für Marcus Tittius, Abschrift des Originals im Musée Saint-Raymond (Toulouse)
Unter Berenike-Inschrift wird meist nur das Dekret des Politeuma der Juden von Berenike zu Ehren von Marcus Tittius, Sohn des Sextus verstanden, das heute im Musée Saint-Raymond von Toulouse aufbewahrt wird und auf 24/25 n. Chr. datiert ist. Tatsächlich sind in Berenike (Kyrenaika), dem heutigen Bengasi, über 30 Inschriften aus römischer Zeit gefunden worden. Von den vier umfangreicheren Inschriften sind drei jüdischen Ursprungs. Das Dekret des Politeuma der Juden von Berenike zu Ehren von Decimus Valerius Dionysios, Sohn des Gaius, eine Stele im Musée Lapidaire von Carpentras, ist rund 30 Jahre älter und das Verzeichnis der Spender für die Renovierung der Synagoge 30 Jahre jünger als das Dekret für den römischen Präfekten Marcus Tittius, Sohn des Sextus. Die beiden griechischsprachigen Ehrendekrete sind wichtige Zeugnisse für die Existenz eines jüdischen Politeuma im hellenistisch geprägten Berenike der frühen römischen Kaiserzeit.
Ehrendekrete des jüdischen Politeuma von Berenike Für keines der beiden Ehrendekrete ist der ursprüngliche Aufstellort in Berenike bekannt. Sie kamen ca. 1730 über einen Marseiller Antiquitätenhändler aus „Tripoly en Barbarie“ in die private Sammlung von Cardin Le Bret, Premierpräsident des „Parlement de Provence“ (königlicher Gerichtshofs in Aix-en-Provence) und erreichten erst nach mehreren Handwechseln ihre heutigen Standorte.Jeanne und Georges Roux, S. 281–283.
Ehrendekret für Decimus Valerius Dionysius, Sohn des Gaius Die Stele für den Juden Decimus Valerius Dionysius in CarpentrasSupplementum Epigraphicum Graecum 16, 931. hat die Form einer hochkant stehenden rechteckigen Platte mit leicht verbreitertem Sockel und einem flachen Dreiecksgiebel, der an beiden Enden mit einem Akroter versehen ist (Höhe: 77 cm, Breite: 39 cm (unten) – 37 cm (oben), Dicke: 11 cm). Der Text füllt das Rechteck mit einem oberen Textblock von 21 Zeilen mit Buchstabenhöhe 1,0 cm und einem unteren Textblock von fünf Zeilen mit Buchstabenhöhe 1,5 cm. Die Stele aus parischem Marmor ist teilweise so stark beschädigt und verwittert, dass sie ohne Nutzung des gut lesbaren und sehr ähnlichen Ehrendekrets in Toulouse wohl nicht hätte entziffert werden können. Sie enthält auch nicht den Namen der Stadt Berenike im lesbaren Bereich.
Auch das Jahr in der Datumsangabe der ersten Textzeile – in Form von zwei Buchstaben (mit Überstrich) nach dem milesischen Prinzip dargestellt – ist nicht eindeutig lesbar. Handelt es sich um KΕ, oder um KΓ , also um Jahr 23 oder 25, so würde dies bei Zugrundelegung der actischen Ära – sie zählt die Jahre seit der Schlacht bei Actium 31 v. Chr. – bedeuten, dass die Inschrift aus dem Jahr 9/8 oder 7/6 v. Chr. stammt.Gert Lüderitz, S. 150. Auf das Jahr folgt die Angabe von Tag und Monat nach dem ägyptischen Kalender: „5. Phamenoth“ (1. oder 2. März).
Der Datumsangabe folgt die Auflistung der sieben Archonten, also des Leitungsgremiums des Politeuma, in deren Amtszeit die Auszeichnung beschlossen wurde, dann die allgemeine Würdigung des Laureaten und die spezielle Begründung der Ehrung damit, dass er „den Boden des Amphitheaters weißen und die Wände bemalen ließ“. Darauf folgen die Einzelheiten der beschlossenen Ehrung und das Ergebnis der Abstimmung über die vorgeschlagene Ehrung: „Alle (Stimmsteine) weiß“ – also einstimmig angenommen.
„Da Decimus Valerius Dionysius des Gaius....stets ein edler und guter Mann () ist....und Gutes tut, .... wo immer er es vermag, allgemein und privat, einem jeden der Bürger und darüber hinaus den Boden des Amphitheaters weißen und die Wände bemalen ließ, beschlossen die Archonten und das Politeuma der Juden von Berenike, ihn einzutragen in das .... der ...., und dass er befreit sein soll von allen öffentlichen Diensten, desgleichen ihn zu bekränzen bei jeder Zusammenkunft und (an jedem) Neumond mit einem Kranz aus Olivenzweigen und Wollband, namentlich. Diesen Beschluss mögen die Archonten aufschreiben lassen auf einer Stele aus parischem Stein und aufstellen lassen am auffallendsten Platz des Amphitheaters. Alle (Stimmsteine) weiss.“Gert Lüderitz, S. 150.
Im zweiten Textblock, der durch einen Absatz und größere Schrift hervorgehoben ist, wird die spezielle Begründung der Ehrung wiederholt und ergänzt, dass der Laureat die Arbeiten auf seine Kosten als freiwilligen Beitrag für das Politeuma übernahm.
Dass Decimus Valerius Dionysius – trotz tria nomina – ein Jude sein könnte, lässt bereits das Cognomen Dionysius vermuten. Es ist bei Freigelassenen und bei Juden mit Römischem Bürgerrecht verbreitet. Dass der Geehrte tatsächlich ein Jude ist, geht dann aber erst aus der Passage hervor, „dass er befreit sein soll von allen öffentlichen Diensten“. Eine solche Verfügung des Politeuma konnte sich nur auf eine Freistellung von den Verpflichtungen beziehen, die Gemeindemitglieder gegenüber dem Politeuma hatten.
Ehrendekret für Marcus Tittius, Sohn des Sextus Der Beschluss zur Ehrung des Römers Marcus TittiusCorpus Inscriptionum Graecarum CIG III n. 5361. ist auf einer rechteckigen Platte aus parischem Marmor von 44 cm Höhe, 36 cm Breite und 2,8 cm Stärke eingraviert. Die 28-zeilige griechische Inschrift ist in 0,9 bis 1,1 cm hohen Buchstaben erstellt und sehr gut erhalten und lesbar. Aus der ersten Zeile ergibt sich als Datum des Ratsbeschlusses zur Errichtung der Stele der 25. Oktober des Jahres 24/25 n. Chr. Der Aufbau des Textes folgt genau dem Muster des oberen Textteils im Ehrendekret für Decimus Valerius Dionysius.
Zeile Griechischer Text (Transkription) Deutsche Übersetzung (möglichst zeilenkonform) 01 Im Jahr 55, am 25. Phaoph, bei der Versammlung des Laubhütten- 02 festes, unter dem Archontat von: Kleandros, Sohn des 03 Stratonikos, Euphranor, Sohn des Ariston, 04 Sosigenes, Sohn des Sosippos, Andromachos, 05 Sohn des Andromachos, Marcus Laelius Onasi- 06 on, Sohn des Apollonios, Philonides, Sohn des Hage- 07 mon, Autokles, Sohn des Zenon, Soni- 08 kos, Sohn des Theodotos, Josepos, Sohn des Straton: 09 Da Marcus Tittius, Sohn des Sextus, (aus der tribus) Aemilia, 10 ein edler und guter Mann, seit er antrat in 11 der Provinz über die öffentlichen Angelegenheiten (zu amten), 12 deren Leitung selbst gütig und recht ausübte 13 und in seinem Verhalten seinen ruhigen 14 Charakter stets und unaufhörlich zeigt 15 und sich nicht nur darin (in öffentlichen Angelegenheiten) als angenehm er- 16 wiesen hat, sondern auch gegenüber den sich privat an ihn wendenden 17 Bürgern, und da er außerdem gegenüber den Juden 18 unseres Politeumas sowohl öffentlich als auch privat 19 eine sehr nützliche Leitung ausübt, und so nicht auf- 20 hört sein eigenes Verhalten würdig zu wählen gemäß 21 seiner Verdienste, erschien es gut den Archonten und dem Politeu- 22 ma der Juden in Berenike, ihn zu loben 23 und zu bekränzen, namentlich, bei jeder 24 Zusammenkunft und (an jedem) Neumond mit einem Kranz aus Olivenzweigen und 25 Wollband, und dass die Archonten aufschreiben lassen 26 den Beschluss auf einer Stele aus parischem Stein und aufstellen lassen am 27 auffallendsten Platz des Amphitheaters. 28 weiß: alle (Stimmsteine) * Zeile 14: Quellen : E. Schürer, J. und G. Roux, G. Lüderitz, B. Le Guen fehlendes ε (Steinmetzfehler)
Dass es sich bei dem geehrten Präfekten um einen Römer handelt, legt sein hohes Amt nahe und belegt die Angabe seiner Tribus, nämlich Aemilia. Auch seine Ehrung wird breit bis redundant begründet, und „die Archonten und das Politeuma“ beschlossen sie einstimmig („Alle (Stimmsteine) weiß“). Das Ehrendekret soll „am auffallendsten Platz des Amphitheaters“ aufgestellt werden – genau wie das auch bezüglich der Stele für Decimus Valerius Dionysios verfügt worden war. Da man aber (bisher) kein Amphitheater in Berenike gefunden hat, ist die Hypothese gerechtfertigt, dass mit „Amphitheater“ wohl eher ein Versammlungsgebäude mit rundem Zuschauerraum bezeichnet wurde, das den Archonten und dem Politeuma für Beratungen zur Verfügung stand. Ein solcher eigener Versammlungsort wäre immerhin ein Beleg für eine gute finanzielle Situierung des Politeuma. Anderenfalls wäre die Inschrift aber der Beweis für eine ungewöhnliche Kooperation von Polis und Politeuma: die Juden hätten demnach ihre Versammlungen in einem bedeutenden öffentlichen Gebäude der Stadt abhalten dürfen – und dafür zu dessen Unterhalt beitragen müssen. Jeanne und Georges Roux, S. 290–293Gert Lüderitz, S. 155.
Geschichtliche Einordnung der Ehrendekrete Bezüglich Form und Inhalt gehören die beiden Inschriften in die Kategorie der griechischen Ehrendekrete, die von der Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr. bis in die späte römische Kaiserzeit im östlichen Mittelmeerraum weit verbreitet waren. Dieser Zeitraum lässt sich über die Form der Buchstaben und die umfangreichen Begründungen der Ehrungen weiter einengen und mit der aus dem Text ermittelten Datierung der Inschriften in Übereinstimmung bringen.Brigitte Le Guen, S. 144. Ebenfalls kennzeichnend für die Periode des späten Hellenismus und der Kaiserzeit ist, dass in beiden Inschriften dem Laureaten die Eigenschaften (kalos kagathos) zugestanden wurden, ein Begriff, der in klassischer Zeit nur den idealen Mann benannte.
Griechisch ist die beiden Laureaten zugesicherte Ehrung, sie in einer Art liturgischer Handlung bei jeder Zusammenkunft und an jedem Neumond „mit einem Kranz aus Olivenzweigen und Wollband zu bekränzen, namentlich.“Gert Lüderitz, S. 153/154. Auf den römischen Präfekten soll jeweils zusätzlich eine Lobrede gehalten werden. Dem Juden Dionysios wurde mit Privilegien gedankt.
Nur in einer weiteren Inschrift, die in der Nähe von Kyrene gefunden wurde, ist die Erwähnung eines Abstimmungsergebnisses über eine Ehrung in gleicher Form wie in den beiden Ehrendekreten von Berenike nachgewiesen. Es handelt sich hierbei also offensichtlich um eine lokale Sitte in der Kyrenaika.Jeanne und Georges Roux, S. 294. Von den 31 Namen (inkl. Patronyme) der in den beiden Ehrendekreten erwähnten Juden sind 28 griechisch oder römisch, nur Josepos () ist eindeutig jüdisch und wahrscheinlich auch Theodotos () und Simon ().Gert Lüderitz, S. 154.
Die beiden Stelen sind als einzige heute materiell erhaltene jüdische Inschriften von Berenike wichtige Zeugen jüdischen Lebens in dieser hellenistisch geprägten Stadt zu römischer Zeit. Vor allem gehören sie zu den raren Beweisen für die Existenz einer jüdischen Selbstverwaltung (Politeuma) in den Städten des ptolemäischen Reichs und für deren Fortbestehen bis in die römische Kaiserzeit. Sie berichten von einem offensichtlich wohlhabenden Judentum, das bezüglich Sprache, Namen und Bräuchen sehr stark hellenisiert war und in hellenistischer Manier diejenigen auszeichnete, die sich um das gute Funktionieren des Zusammenlebens verdient gemacht hatten, sei es durch Euergetismus oder durch uneigennützige Freigiebigkeit.