mini|Hauptsitz des BAMF in Nürnberg Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Hauptsitz in der ehemaligen Südkaserne in Nürnberg.

Zuständigkeit Das Bundesamt ist zentrale Migrationsbehörde mit Kompetenzen in den Bereichen Migration, Integration und Rückkehr und ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig: Asyl/Flüchtlingsschutz Durchführung des Asylverfahrens und Entscheidungen über Asylanträge Führung des Ausländerzentralregisters (AZR) Humanitäre Aufnahme (Bundesaufnahmeprogramm, Kontingente, Resettlement) Integration/Migration Durchführung von Integrationskursen (gem. § 1 IntV) und von berufsbezogener Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse) Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Aufnahmeverfahren jüdischer Immigranten aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion Geschäftsstelle der Deutschen Islamkonferenz (DIK) EU-Zuständige Behörde des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Rückkehr Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (IRM-BKL) Forschungszentrum/europäische Zusammenarbeit Wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration Anerkennung von Forschungseinrichtungen aus Nicht-EU-Staaten Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrations Netzwerkes (EMN)

Geschichte Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (AsylVO) am 7. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, untergebracht innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten Valka-Lagers (früher SS-Kaserne), die Arbeit auf. Die ersten Bewohner, sogenannte Displaced Persons (Heimatlose Ausländer) aus den baltischen Staaten, nannten das Flüchtlingslager nach der lettisch-estnischen Grenzstadt Valka; der Name wurde in der Folgezeit zum Synonym für das Lager., Stadtteilforum.org, abgerufen am 12. Januar 2011 (offline) 1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.

1965 erfolgte die Umbenennung in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Ausländergesetz vom 21. April 1965). Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzten ab 1. August 1980 weisungsunabhängige Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bis dahin über die Asylanträge entschieden hatten. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.

In den 1980er-Jahren stieg die Zahl der Asylanträge stark an (1980 rund 100.000 Asylanträge; 1990 rund 200.000 Asylanträge). Grund dafür waren bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei 1974 und 1992 der Zusammenbruch der Sowjetunion (1992 rund 438.000 Asylanträge). Dieser Anstieg führte nach intensiven Verhandlungen Ende 1992 zu einem neuen Gesetz (Asylkompromiss). Es folgten organisatorische und personelle Änderungen, welche die Asylverfahren beschleunigten. Dazu fiel die Entscheidung zum Umzug der Zentrale in die ehemalige Südkaserne in Nürnberg.

1993 hatte das Amt einen Personalstand von über 4.000 Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht. Nach der Reform des Asylrechts, durch die die Asylbewerberzahlen sanken, wurde ab Ende 1993 ein Einstellungsstopp verfügt, ab 1995 Personal abgebaut. Die Zentrale des Bundesamtes bezog im November/Dezember 1996 nach dreieinhalb Jahren Umbau die ehemalige Südkaserne an der Frankenstraße in Nürnberg als neues Dienstgebäude.

Bis 2004 war beim Bundesamt ein Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten (§ 6 AsylVfG a. F.) bestellt, der sich an den Asylverfahren vor dem Bundesamt und an Klageverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligen und gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Er wurde vom Bundesministerium des Innern berufen und war an dessen Weisungen gebunden.

Erweiterung der Aufgabenbereiche ab 2005 mini|Logo Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (1. Januar 2005) wurden viele der mit dem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben beim Bundesamt gebündelt, weitere sind im Lauf der letzten Jahre hinzugekommen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) wurde zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu den bestehenden Aufgaben, wie der Führung des Ausländerzentralregisters (AZR) oder der Rückkehrförderung, kam der Bereich der Integrationsförderung und damit Auftrag der Förderung von Sprach- und Orientierungskursen, die Migrationsberatung sowie die Aufnahme jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Damit entwickelte sich das Bundesamt von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration. Ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) wurde gebildet. Er hat den Auftrag, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen.

Am 21. Juli 2005 wurde die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) zur Koordinierung und Gestaltung der Rückkehrförderung eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, durch Informationen und Beratung die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern zu vereinfachen und zu fördern. Im Dezember 2014 wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik (17. Oktober 2014) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) eingerichtet.

Abläufe und Aufstockung im Zuge der Flüchtlingskrise Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise geriet das Amt zunehmend unter Druck. Sowohl der Rückstand an rund 250.000 unbearbeiteten Altanträgen auf Asyl als auch folgenschwere Missverständnisse über Ankündigungen zur möglichen Aussetzung des Dublin-Abkommens im Zuge der Krise, trafen in Deutschland und bei anderen europäischen Staaten auf Unverständnis. Vor der Ankündigung waren aus dem BAMF interne Papiere des Amtes der Organisation Pro Asyl zugespielt worden, in denen ein veränderter Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien erörtert wurde. Medien gaben bekannt, dass gemäß einer internen Leitlinie des BAMF auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen dem Dubliner Übereinkommen künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“. Das Amt sah sich schließlich gezwungen, in einem Tweet am 25. August 2015 anzukündigen, dass das Dublin-Verfahren bei syrischen Staatsangehörigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt faktisch nicht weiter verfolgt werde.Twitter-Text: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“ Zitiert nach: Johannes Dimroth: Johannes Dimroth – Pressesprecher des Bundesinnenministeriums in der Regierungspressekonferenz am 26. August 2015. (PDF) Einige Beobachter schrieben dieser Nachricht einen bedeutenden Anteil an der Erhöhung der Zahl der Flüchtlinge zu, die sich auf den Weg nach Deutschland machten.So kam es zum Tweet, der so viele Syrer von Deutschland träumen lässt. Focus.de vom 19. September 2015

Im Mai 2015 teilte Bundesminister des Innern Thomas de Maizière (CDU) mit, das Personal des Bundesamtes von 2800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zukünftig 4.800 Mitarbeitende aufstocken zu wollen, um die zunehmende Zahl an Asylanträgen bewältigen zu können. Ein weiterer Personalaufbau auf 6.300 Stellen sowie zusätzlich 1.000 befristeten Stellen wurde 2016 angestrebt. Das neu eingestellte Personal wird im 2015 eröffneten Qualifizierungszentrum geschult.

Flächendeckend baute die Behörde seit dem 4. Quartal 2015 ihr Netz an Standorten in ganz Deutschland aus. Ziel ist es, die Wartezeiten und somit die Asylverfahrensdauer durch ein Integriertes Flüchtlingsmanagement in Ankunftszentren in allen Bundesländern zu verkürzen.

In den Ankunftszentren werden die Registrierung, die Belehrung, die medizinische Untersuchung und das Asylverfahren an einem Ort gebündelt von den verschiedenen beteiligten Behörden durchgeführt. In den sogenannten Außenstellen werden die Asylverfahren (Anhörung/Entscheidung) durchgeführt. Gleichzeitig sind einige als Regionalstelle Ansprechpartner für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort. In Entscheidungszentren werden entscheidungsreife Verfahren entschieden.

Am 17. Februar 2017 eröffnete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen den Bundeswehroberleutnant Franco A. ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer „staatsgefährdenden Gewalttat“. Er hatte sich Ende 2015 in Bayern als syrischer Flüchtling ausgegeben, wurde als Kriegsflüchtling anerkannt, obwohl er kein Arabisch und nur gebrochen Französisch sprach, erhielt ein Zimmer in einer Sammelunterkunft und bezog bis zu seiner Festnahme pro Monat gut 400 Euro Sozialleistungen.„Flüchtling“ Franco A. sprach bei Asyl-Anhörung Deutsch welt.de vom 16. Juni 2017 Zugleich war er weiter bei der Bundeswehr beschäftigt. Zudem hatte er sich illegal Waffen verschafft, Munition gestohlen, rechtsextreme Ansichten ausgetauscht und besaß Notizen, die auf einen möglichen rechtsterroristischen Anschlag hindeuten.Flüchtling und Soldat - das Doppelleben von Oberleutnant Franco A. Der Spiegel vom 27. April 2017 Der Bundesgerichtshof ließ diese Anklage im November 2019 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu. Für die Mitarbeitenden bedeutete der Vorfall keine Maßnahmen. In: Südwest Presse vom 4. Juni 2018 Im Juni 2022 wurde Franco A. zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte. Des Weiteren hatte der Generalbundesanwalt Franco A. Verstöße gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl vorgeworfen. Auch Betrug zählte zu den Anklagepunkten, da sich Franco A. als falscher Flüchtling Sach- und finanzielle Leistungen erschlichen habe.

Anfang Juni 2018 wurde bekannt, dass Verträge von mehreren hundert sachgrundlos befristet BAMF-Angestellten aufgrund des Verbotes von Kettenverträgen für sachgrundlos befristete Mitarbeiter nicht verlängert werden können. In einem Schreiben vom 22. Mai 2018 habe BAMF-Präsidentin Jutta Cordt erläutert, dass der Behörde 1937 unbefristete Stellen zur Verfügung stünden und rund 3200 Mitarbeiter befristet angestellt seien. All diese Stellen zu entfristen, sei aufgrund der Haushaltsvorgaben nicht möglich gewesen.Verbot von Kettenverträgen: BAMF muss Mitarbeiter entlassen. Tagesschau.de, 7. Juni 2018.

Leiter des Bundesamtes

1953–1958: Eduard Kramer 1958–1966: Helmut Kriebel 1966–1978: Eberhard Bender 1978–1982: Hans Georg Dusch 1982–1992: Norbert von Nieding 1993–1995: Gerhard Groß 1996–2000: Hans Georg Dusch 2000–2010: Albert Schmid 2010–2015: Manfred Schmidt