Die Baptistengemeinde Oldenburg (seit 1942 auch Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg genannt) in Oldenburg (Oldb) ist die drittälteste Gemeinde des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland und die älteste des evangelisch-freikirchlichen Landesverbandes Baptisten im Nordwesten. Sie wurde am 10. September 1837 mit neun Personen gegründet. 1904 wurden ihr die Rechte eines eingetragenen Vereins verliehen. Am 10. Juni 1971 erhielt sie durch das Niedersächsische Kultusministerium die Körperschaftsrechte.

Die Kreuzkirche, das heutige Gotteshaus der Oldenburger Baptisten, befindet sich in der Eichenstraße 15 im Stadtteil Eversten. Zur Gemeinde gehörten 450 Mitglieder und ein mindestens ebenso großer Freundeskreis.

Geschichte mini|Carl Weichardt Mit den Anfängen der Oldenburger Baptistengemeinde eng verbunden sind der Großherzogliche Hofglaser Johann Heinrich Carl Christian Weichardt sowie der Kunstgärtner Johann Dietrich Knickmann. Beide waren durch persönliches Bibelstudium zur Überzeugung gelangt, dass eine schriftgemäße Taufe den persönlichen Glauben des Täuflings voraussetzt und deshalb ihre Säuglingstaufe als ungültig zu betrachten ist. Mit ihrem Wunsch, als Gläubige getauft zu werden, wandten sich die beiden Handwerker Anfang 1836 an den reformierten Bremer Pastor Friedrich Ludwig Mallet, der neben Gotfried Menken und Georg Treviranus zu den führenden Theologen der Erweckungsbewegung gehörte. Als Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche konnte Mallet dem Wunsch der beiden Oldenburger natürlich nicht entsprechen. Er vermittelte aber einen Kontakt zu dem Hamburger Kaufmann und christlichen Buchhändler Johann Gerhard Oncken, mit dem er auf volksmissionarischem Gebiet in Bremen und im Bremer Umland eng zusammengearbeitet hatte. Friedrich Mallet war bekannt, dass Oncken inzwischenMargarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984, S. 36; Johann Gerhard Oncken hatte sich mit sechs weiteren Täuflingen im April 1834 von dem amerikanischen Theologieprofessor Barnas Sears in der Elbe bei Hamburg-Steinwärder taufen lassen und war anschließend zum Ältesten der neugegründeten Baptistengemeinde Hamburg bestellt worden. Baptist geworden war.Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 99.

Anfänge Nach einem ausführlichen Briefwechsel besuchte Oncken im Juni 1836 die beiden Handwerker, denen sich inzwischen zwei weitere Taufwillige angeschlossen hatten.Über seinen Besuch in Oldenburg informierte Oncken im Baptist Missionary Magazine (Hrsg. Baptist General Convention), Bd. XVII, Boston 1837, S. 66 In einem Tagebucheintrag Johann Gerhard Onckens heißt es dazu:

Die vier Täuflinge, allen voran Carl Weichardt, erwiesen sich als engagierte Missionare. Es entstand ein Hausbibelkreis, dem sich eine Reihe Oldenburger Bürger anschlossen.Margarete Jelten: Von Hamburg nach Oldenburg. Stichworte von Oldenburg 1836 als Stichworte für Oldenburg 1986. Zur Bundesratstagung 7.–10. Mai 1986, Bremerhaven 1986, S. 17. Als Oncken im September 1837 einen zweiten Besuch in Oldenburg abstattete, lagen sechs weitere Taufmeldungen vor. Taufort war wieder die Hunte, wo sich der Weichardtsche Kreis am Abend des 9. Septembers versammelte. In dem bereits erwähnten Tagebuch Onckens findet sich dazu folgender Bericht:

Am folgenden Tag konstituierte sich unter dem Vorsitz Onckens die Oldenburger Baptistengemeinde. Bei dieser Gelegenheit wurde Carl Weichardt zum Ältesten ordiniert und damit zum Leiter der jungen Gemeinde bestellt. Das Diakonenamt übertrug Oncken dem Handschuhmacher Anton Stecher. Erste Amtshandlung Weichardts war die Durchführung einer weiteren Taufe, die noch am Abend des Gründungstages vollzogen wurde.Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 100

Verfolgungen mini|Verhängte Sporteln wegen unerlaubter religiöser Zusammenkünfte Noch vor der offiziellen Gemeindegründung wurde gegen den Weichardtschen Kreis wegen verbotener Conventikelbildung polizeilich ermittelt. Am 30. April 1837 meldete der Polizeidiener Mehls auf schriftlichem Wege, dass im Haus des Glasermeisters „vormittags 11 Uhr“ sich insgesamt vierzehn Personen versammelt hätten. Gegen die in der Meldung namentlich aufgeführten Personen wurde anschließend ein Verfahren eingeleitet, dessen Ausgang allerdings nicht dokumentiert ist. In einem auf den 12. Juni 1837 datierten Bericht des Kirchenconsistoriums an den Magistrat der Stadt findet sich auch der Hinweis auf „einen gewissen Oncken aus Hamburg“, der vor einiger Zeit „hier in Oldenburg Taufen verrichtet und sich separatistischer Umtriebe schuldig gemacht haben [soll].“ Da die obrigkeitlich ausgesprochenen Verwarnungen fruchtlos blieben, versuchte man mit der Verhängung von Bußgeldern und Haftstrafen die Ausbreitung der taufgesinnten Bewegung zu verhindern. Folgende nicht vollständige Tabelle gibt einen Überblick über verhängte Strafen und deren BegründungenRudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 100 f.: Jahr Bestrafte Person(en) Begründung Strafe / Konsequenz 1837 (April) 14 Gottesdienstteilnehmer im Hause Weichardt unerlaubtes Conventikelwesen unbekannt 1837 (Juli) Schuhmacher Wessels unerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen Verwarnung, da ein volles Geständnis abgelegt wurde 1837 (Oktober) Wiechmann unerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen 2 Tage Gefängnis 1837 (Oktober) Wiechmann verbotene Conventikel geduldet; Wiederholungstäter 5 Reichsthaler, 2 Tage Gefängnis 1837 (Oktober) 10 weitere Gottesdienstteilnehmer unerlaubte religiöse Versammlungen teilweise Haft-, teilweise Geldstrafen 1837 (November) Carl Weichardt unerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen 5 Reichsthaler 1837 (November) Anton Stecher unerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen 5 Reichsthaler 1837 (November) Bäcker Böning unerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen 2 Tage Gefängnis 1838 (März) Carl Weichardt Verweigerung der Taufe seines 6 Monate alten Sohnes Anordnung der Zwangstaufe 1840 (Januar) Carl Weichardt Durchführung unerlaubter religiöser Versammlungen 10 Reichsthaler 1840 (Januar) Anton Stecher Durchführung unerlaubter religiöser Versammlungen 10 Reichsthaler 1840 (Januar ?) des Wiechmann Ehefrau Duldung unerlaubter religiöser Versammlungen in ihrem Haus 2 Tage Gefängnis 1840 (August) Carl Weichardt unerlaubte religiöse Unterrichtung von Kindern (Sonntagsschule) unbekannt 1841 (September) Carl Weichardt unerlaubte Taufhandlung 25 Goldthaler 1844 (April) Bäcker Böning Teilnahme an verbotenen separatistischen Versammlungen Pfändung von Möbeln und Hausrat; 40 Reichsthaler 1845 kommt es sogar zu einem Briefwechsel zwischen der Großherzoglichen Regierung und der Polizeibehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Oldenburger baten auf dem Wege eines Amtshilfeersuchens um das Verhör zweier, „angeblich von einer Hamburgischen Wiedertäufer-Gesellschaft als Missionaire ausgesandten Männer namens Onken und Koepner“. Gemeint waren der bereits erwähnte Johann Gerhard Oncken sowie Julius Köbner, der Mitbegründer der deutschen und dänischen Baptisten. Beide seien „verschiedentlich wohl nur zum Zwecke der Ausbreitung des Separatistenwesens ins hiesige Land gekommen“ und sollen an mehreren Orten, „namentlich in Jever, Oldenburg und im Amte Berne ihrer Secte Anhänger geworden, getauft und das Abendmahl ausgetheilt“ haben. Die Hamburger Polizei gab dem Ersuchen statt und übersandte die nach den Verhören Onckens und Köbners ausgefertigten Protokolle nach Oldenburg.Margarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984, S. 123 f.

Zweimal im Jahr hatte der Oldenburger Magistrat gegenüber dem Consistorium Auskunft über das städtische „Sektenwesen“ zu geben. Diese Auskünfte fielen für den Weichardtschen Kreis durchaus positiv aus. Abgesehen „von den durch ihre Überzeugung und religiösen Handlungen veranlassten Maßregeln“ hätten sie zu keinerlei Beschwerde Anlass gegeben. Ab 1845 findet sich in den Berichten immer wieder die Bemerkung: „Anzeigen wegen stattgefundener Conventikel liegen nicht vor.“ Neun Jahre später erhielt der Magistrat seitens des Consistoriums noch einmal den Auftrag, die Baptisten im Oldenburger Stadtgebiet besonders zu beobachten.

Die Aktenlage zeigt: Nicht die staatlichen Behörden waren primär die Initiatoren der gegen die Baptisten gerichteten Polizeiaktionen, sondern die „landes- bzw. staatskirchliche Geistlichkeit drängte zu diesen schmachvollen Szenen, wozu die derzeitigen Kirchengesetze eine gute Handhabe boten“.Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 101. Besonders sichtbar wurde dies beim Vollzug von Zwangstaufen von Kindern aus baptistischen Familien. Ein Pastor, begleitet von einem Kirchendiener und einem Polizeibeamten, betrat das Baptistenhaus und ließ den Säugling aus der Wiege nehmen, um ihn zu besprengen. Da ihnen seitens der Eltern das benötigte Wasser und die Taufschale häufig verweigert wurden, wandten sie sich um Hilfe suchend an die Nachbarn. Hin und wieder wurde das Wasser auch in einer Medizinflasche mitgebracht. Solche Zwangstaufen gab es bis 1848. Ein Oldenburger Pastor der Landeskirche schilderte in seinen Erinnerungen eine obrigkeitlich angeordnete Säuglingstaufe folgendermaßen:

Rolf Schäfer kommentierte diesen und andere Vorgänge so:

Mit Beginn der 1850er Jahre trat an die Stelle der Verfolgungen der Baptistengemeinde ihre begrenzte Duldung. Die freiheitlichen Beschlussfassungen der Frankfurter Nationalversammlung im Revolutionsjahr 1848 veränderten auch im Großherzogtum Oldenburg die Lage der Dissidenten. Selbst der Oldenburger Kirchenrat offenbarte eine liberalere Haltung: „Nach der Gestaltung der jetzigen Verhältnisse der verschiedenen Religionsgemeinschaften im Staate müsse jede Kirche sich verpflichtet fühlen, neben sich die Entfaltung einer anderen Konfession zu dulden.“ Im Zuge dieser Liberalisierung erlaubte man den Baptisten im Lande Oldenburg Gotteshäuser zu errichtenBethaus Felde: 1850; Bethaus Jever, Baptistenkapelle Varel: 1858; Baptistenkapelle Oldenburg: 1868, Friedhöfe anzulegenBaptistischer Friedhof Felde und öffentlich zu Veranstaltungen einzuladen. Auch Eheschließungen, die bis dahin nur von einem Geistlichen der Staatskirche legitimiert werden konnten, waren jetzt, wenn auch ausnahmsweise, vor einem zivilen Amtsträger möglich. So konnte 1855 der Oldenburger Baptistenprediger und Missionair August Friedrich Wilhelm Haese seine Braut Metta Schütte vor Vertretern des Amtes Varel ehelichen und damit die erste zivilrechtliche Eheschließung im Großherzogtum Oldenburg vollziehen.Siehe dazu auch den Artikel Frerich Bohlken. Anträge der Oldenburger Baptisten auf öffentlich-rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurden allerdings bis Anfang des 20. Jahrhunderts weiterhin abschlägig beschieden. Erst am 28. Oktober 1904 wurde die Baptisten-Gemeinde Oldenburg unter der Nummer 25 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg eingetragen.

Weitere Entwicklungen Trotz der beschriebenen Erschwernisse hatte sich die baptistische Bewegung im Lande Oldenburg stark ausgebreitet. In einem auf den 26. Januar 1862 datierten Antrag der Gemeinden im Großherzogtum Oldenburg an das Staatsministerium wegen Verleihung von Korporationsrechten heißt es unter anderem: