Diese Liste beschreibt die Verwaltungsgliederung des Hochstifts Würzburg.
Unmittelbare Hochfürstliche Landämter Unter Erwerb ist der Erwerb durch Würzburg genannt (auch wenn dieser vor Beginn der Amtsbildung lag). Als Zeitpunkt der Auflösung ist der Zeitpunkt des Endes der Würzburger Herrschaft genannt, auch wenn die Ämter unter neuer Hoheit weitergeführt wurden. Die Liste der Orte am Ende des HRR bezieht sich bei den vorher aufgelösten oder verkauften Ämtern auf den letzten Würzburger Besitzstand.