Der Begriff Lufttüchtigkeit stammt aus dem Luftfahrtrecht und beschreibt den (technischen) Zustand eines Luftfahrzeugs oder -bestandteils, das für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebs notwendig ist.

In anderen Definitionen wird der Begriff auch weiter gefasst und bezieht sich insgesamt auf den Betrieb eines Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes; z. B.:

Die Sicherheit im Flugbetrieb wird durch die Faktoren Mensch (Luftfahrtpersonal), Maschine (Luftfahrzeuge) und Umwelt (Infrastruktur, Wetter usw.) beeinflusst. Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, müssen alle drei Faktoren berücksichtigt werden; bereits das Versagen eines einzelnen kann zu einem Flugunfall führen.Filippo de Florio: Airworthiness – An Introduction to Aircraft Certification. Butterworth-Heinemann London 2011, ISBN 978-0-08-096802-5, S. 1. Die Lufttüchtigkeit bezieht sich auf einen dieser Faktoren – die Maschine.

Nach europäischemvgl. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008. und, soweit ergänzend dazu anzuwenden, auch nach deutschem Luftrecht,vgl. § 1 Abs. 2 LuftGerPV vom 15. Februar 2013. ist ein Luftfahrzeug lufttüchtig, wenn das Muster eines Luftfahrzeugs die Bauvorschriften (Lufttüchtigkeitsforderungen) erfüllt, das Luftfahrzeug den Konstruktionsdaten des Musters entspricht und die für das Luftfahrzeug vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen eingehalten werden.

Die Lufttüchtigkeit wird bescheinigtvgl. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008. für das Muster eines Luftfahrzeugs durch die Musterzulassung (eng. Type certificate) und für das Luftfahrzeug durch das Lufttüchtigkeitszeugnis (eng. Certificate of Airworthiness).

Nach den Bestimmungen des Chicagoer Abkommens ist jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug dazu verpflichtet, sein Lufttüchtigkeitszeugnis mitzuführen.Art. 29 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt

Im Sprachgebrauch des deutschen Luftrechts wird für Lufttüchtigkeit häufig synonym der Begriff Verkehrssicherheit verwendet.vgl. § 2 Abs. 1 Lit. 2 LuftVG vom 7. August 2013.

Siehe auch Lufttüchtigkeitsanweisung

Einzelnachweise

Kategorie:Luftfahrtrecht Kategorie:Flugsicherheit