mini|Weisses L auf blauem Grund, wie es am Fahrzeug anzubringen istDer Lernfahrausweis ist in der Schweiz und in Liechtenstein ein amtlicher Ausweis, der Fahrschüler dazu berechtigt, vor der praktischen Führerprüfung Fahrpraxis zu sammeln. Er wird nach Bestehen der Theorieprüfung sowie weiteren Voraussetzungen ausgestellt und gilt jeweils für eine bestimmte Fahrzeugkategorie.

Lernfahrten können sowohl im Rahmen einer Fahrschule als auch privat unternommen werden. Bei der Kategorie B ist dafür eine Begleitperson erforderlich, die gesetzlich festgelegte Anforderungen an Alter und Fahrerfahrung erfüllt. Bei der Kategorie A entfällt die Begleitung, sobald die praktische Grundschulung absolviert ist. Fahrzeuge auf Lernfahrten müssen mit dem «L»-Schild gekennzeichnet sein.

Schweiz Voraussetzung ist mindestens ein Begleiter, welcher bei den Übungsfahrten neben dem Übenden sitzt, Unfällen vorbeugt, den Übenden nicht in Situationen bringen darf, denen dieser nicht gewachsen ist und darauf achtet, dass der Übende die Verkehrsvorschriften genau beachtet. Voraussetzung für den Erhalt des Lernfahrausweises ist, die theoretische Fahrprüfung bestanden zu haben.

Die Begleitperson muss mindestens drei Jahre im Besitz des Führerausweises (Kategorie B) sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Der Führerausweis der Begleitperson darf nicht auf Probe ausgestellt sein. Der Lernfahrausweis hat eine Gültigkeit von maximal 24 Monaten. Seit dem 1. Januar 2021 kann der Lernfahrausweis ab dem 17. Lebensjahr beantragt werden.fahrschule.ch

Liechtenstein Seit dem 1. Januar 2021 kann auch im Fürstentum Liechtenstein der Lernfahrausweis ab dem Alter von 17 Jahren beantragt werden. Die Regelungen lehnen sich an die Regeln in der Schweiz an. Im Unterschied zur Schweiz erhält man jedoch den Führerausweis Kategorie B mit dem 18. Lebensjahr und muss nicht davor zwölf Monate im Besitz des Lernfahrausweises gewesen sein.aha.li Führerschein Liechtenstein und die Schweiz haben in einem Notenaustausch 1978 die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise festgeschrieben.

Voraussetzungen Damit das erste Mal ein Lernfahrausweis ausgestellt werden kann, müssen ein Nothelferkurs besucht werden, ein Sehtest eingereicht werden und die Basistheorieprüfung bestanden werden. Nach Erhalt des Lernfahrausweises, jedoch vor der praktischen Fahrprüfung, muss ein Verkehrskunde-Kurs besucht werden.

Gültigkeit des Lernfahrausweises Führerschein Kategorie A (Motorrad): Der Lernfahrausweis ist zunächst vier Monate gültig. Innerhalb dieser vier Monaten muss die praktische Grundschulung absolviert werden. Nach erfolgreich absolvierter Grundschulung (acht oder zwölf Stunden) verlängert sich der Lernfahrausweis um zwölf Monate. Für Lernfahrten ist keine Begleitperson notwendig. Führerschein Kategorie B (PKW): Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Für Lernfahrten ist eine Begleitperson notwendig, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mind. drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt. Die Begleitperson darf den Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzen.

Weiteres Lernfahrausweise sind grundsätzlich nur in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig.Notenaustausch vom 15. Dezember 1977 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise und die Verwaltungsmassnahmen Bei jeder Lernfahrt muss das «L»-Schild (weisses L auf blauem Grund) am Fahrzeug befestigt sein.stva.zh.ch An das Fahrzeug können bestimmte Anforderungen gestellt sein, zum Beispiel bei PKW die Erreichbarkeit der Handbremse durch die Begleitperson. Inhaber des Lernfahrausweises der Kategorie A und A1 müssen innerhalb der ersten vier Monate eine praktische Grundschulung absolvieren. Sie dauert für die Kategorie A und A beschränkt: zwölf Stunden; für die Kategorie A1: acht Stunden. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie A beschränkt können einen unbeschränkten Lernfahrausweis nach zwei Jahren beanstandungsfreier Fahrpraxis beantragen.

Elektronischer Lernfahrausweis Im Hinblick auf die im Jahr 2026 geplante Einführung der E-ID wurde im Mai 2024 der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) als Pilotprojekt im Kanton Appenzell Ausserrhoden lanciert. Im September 2025 wurde auch im Kanton Bern die Möglichkeit geschaffen, den Lernfahrausweis auf dem Smartphone speichern zu können.

Einzelnachweise

Kategorie:Fahrerlaubnisrecht Kategorie:Strassenverkehr (Schweiz) Kategorie:Straßenverkehr (Liechtenstein) Kategorie:Recht (Schweiz)