Das Domkapitel Münster ist eine geistliche Korporation am St.-Paulus-Dom in Münster. Sie stammt aus dem 792/793 gegründeten Kloster, das 799 Bischofssitz wurde und das Domkapitel St. Paulus bildete.

Bedeutung mini|Domplatz und St.-Paulus-Dom in Münster (Foto: 2019) mini|Domherrenfriedhof im Hof des Kreuzgangs des St. Paulus-Doms (Foto: 2019) Da die Ländereien des Klosters im Besitz des Domkapitels verblieben waren, behielt es beträchtlichen Grundbesitz, Gerichtsrechte wie auch die Aufsicht über die geistliche Gerichtsbarkeit in den meisten Archidiakonaten des Bistums Münster und wurde zum führenden Stand im Hochstift Münster, der die Macht des Bischofs einzuschränken wusste. Das Klosterleben verschwand, die Mitglieder des Domkapitels wurden Domherren, die in ihrer Kurie am Domhof residierten. Das Domkapitels wurde zu einer Versorgungsanstalt für nachgeborene Söhne des Stiftsadels und verweltlichte. Mit der preußischen Besetzung 1802 verlor es einen Großteil seiner Bedeutung und wurde 1806 in seiner alten Form aufgelöst. Auf gänzlich veränderter Grundlage ohne weltliche Macht und Besitz wurde es später als Gemeinschaft von Geistlichen wiederhergestellt, die heute den Dom verwaltet, den Bischof wählt und berät.

Geschichte Gründung 792/793 beauftragte Karl der Große den Missionar Liudger, auf dem Hügel an der Furt Mimigernaford über die Münstersche Aa ein honestum monasterium sub regula canonica famulatium zu errichten. Er übereignete dem Kloster seine Besitzungen, ehemals sächsischen Güter, die während der Sachsenkriege in königliche Hand übergegangen waren: den Bispinghof und den Brockhof, denen als zentralen Oberhöfe weitere Bauernhöfe in einem Radius von 15 bis 30 km Entfernung zugehörten.

Liudger leitete als Abt das Monasterium, von dem der Name Münster (Kirche) stammt. Die Ordensgemeinschaft lebte vermutlich zunächst nach der Regel des heiligen Benedikt und kultivierte im Gegensatz zu Liudger, der weiter als Missionar unterwegs war, das Land.

799 untergliederte Karl der Große das sächsische Gebiet in Bistümer und erklärte Münster zum Bischofssitz. Nach Gründung des Klosters Werden trat Liudger 804 in Münster das Bischofsamt an. Das Domkloster und die Klosterkirche blieben zunächst bestehen. Sie wurden nicht in ein Domkapitel und eine Kathedrale umgewandelt. Während die Klosterkirche dem heiligen Paulus geweiht blieb, unterstand sie als Bischofssitz dem Patrozinium des heiligen Salvator und der Jungfrau Maria. Welcher Lebensweise die Kanoniker des Domkapitels der Kathedrale folgten, das ist nicht bekannt.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. Berlin 1987, S. 118–127.

Früh- und Hochmittelalter Das gemeinsame Leben von Bischof und Kapitelmitgliedern spielte schon bald keine Rolle mehr, weil die Bischöfe häufig außerhalb Münsters weilten. Da der karolingische Dom zugleich Stiftskirche war, übernahmen die ihr dienenden Mönche des Klosters die Regel des heiligen Chrodegangs. Das Kapitel des Paulusklosters als auch der Kathedrale hielten am gemeinsamen Leben, der Vita communis, fest und bildeten eine Rechtseinheit, die ecclesia Mimigernafordensis. Im 9. Jahrhundert begann in einem längeren Prozess die Vermögensgemeinschaft von Bischof und Kapitel auseinanderzutreten. Erkennbar ist dies zur Zeit Bischofs Wolfhelm (Ende des 9. Jahrhunderts). Die Hintergründe für diese Entfremdung sind unklar. Möglicherweise spielten dabei Konkurrenzkämpfe zwischen rivalisierenden Adelsgeschlechtern eine Rolle.

Die Aufteilung des Vermögens zwischen Bischof und Domkapitel erfolgte nach üblichem Brauch dergestalt, dass von zwei nebeneinanderliegenden Höfen der eine dem Bischof und der andere dem Domkapitel zugeschlagen wurde. Auch die Domburg wurde in dieser Weise geteilt. Der östliche Bereich gehörte dem Domkapitel und der übrige dem Bischof. Auch die frühere Marienkathedrale fiel in den Zuständigkeitsbereich des Bischofs. Die Vermögensaufteilung war ein Prozess von mehreren Jahrzehnten, war konfliktreich und fand insbesondere in der Zeit des Bischofs Swidger (Anfang des 11. Jahrhunderts) statt.

Manifest wurde die Trennung von Bischof und Kapitel durch den Bau des Bischofspalastes gegen Ende des 10. Jahrhunderts wahrscheinlich in der Zeit Bischofs Dodo. Durch den Bau wurden auch Veränderungen an den bisherigen Gebäuden nötig. Der Kreuzgang wurde nach Osten verschoben und die anderen Gebäude etwa das Dormitorium wurden verkleinert. In etwa in dieser Zeit begann sich allmählich auch das Gemeinschaftsleben der Kanoniker zu lockern und aufzulösen. Dies gilt zunächst wohl für den Dompropst. Zur Zeit Dodos wurden die beiden noch nebeneinander bestehenden Klerikergemeinschaften der Pauluskirche und der Marienkirche endgültig in der Pauluskirche vereinigt. Seither fand in der alten Kathedrale aus der Zeit Liudgers kein Chorgebet mehr statt. Allerdings diente sie zunächst weiter zur Bestattung der Bischöfe.

Gewisse Tendenzen zur Verweltlichung der Kanoniker und ein Nachlassen etwa des Besuchs des Chorgebets zeigten sich zu Beginn des 11. Jahrhunderts. Der Trend war beim Domkapitel stärker ausgeprägt als bei den Bischöfen. Durch den Bevölkerungsanstieg in der Siedlung Münster entstanden neben dem Dom seit dem 11. Jahrhundert weitere Pfarreien. Als erstes entstanden das Domkapitel und Pfarrei Überwasser. Es folgten St. Mauritz und andere. Bischof Burchard von Holte (1098–1118) gründete im alten Dom ein Kollegiatkapitel, dass in enger Verbundenheit zum Domkapitel stand. Die Propstei der neuen Gemeinschaft hatte stets ein Domherr inne.

Die erste in Münster bezeugte Bischofswahl durch das Domkapitel war die von Dietrichs II. von Winzenburg (1118–1127). Zuvor waren die Bischöfe wahrscheinlich alle vom König eingesetzt worden. Ein Kalkül der Domherren war, mit dieser Wahl sich der päpstlichen Partei im Investiturstreit anzunähern. Heinrich V. vertrieb 1119 den Bischof aus der Stadt. Lothar von Süpplingenburg und Hermann von Winzenburg eroberten 1121 Münster, um Dietrich wieder einzusetzen. Dabei geriet die gesamte Stadt mit Domburg und Kathedrale in Brand. Eine Folge war als Sühne die Gründung des Klosters Cappenberg durch die Grafen von Cappenberg. Der Brand bedeutete das Ende der Siedlung in der Domburg. Seither stand der Bereich ausschließlich dem Bischof und dem Domkapitel zu. Möglicherweise begann danach der Bau von Domherrenkurien und die Gründung eigener Haushaltungen der Domherren.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. Berlin 1987, S. 128–140, 174. miniatur|Rest der Immunitätsmauer am Domhof Mit dem Wormser Konkordat von 1122 wurden den Domkapiteln die freie Bischofswahl zugesichert. Dies war eine der Grundlagen, auf deren Basis die Domkapitel zum ersten und führenden Stand in den späteren geistlichen Territorien aufsteigen konnten. Zur Zeit Ludwig von Wippras wurde 1173 die Vogtei von den Grafen von Tecklenburg erworben. Diese betraf sowohl das bischöfliche wie das domkapitularische Vermögen. In dieser Zeit stritt das Domkapitel mit den Bürgern der Stadt über die Grenzen des Immunitätsbezirks. Der Streit wurde vom Bischof geschlichtet. Bischof Hermann von Katzenelnbogen beteiligte sich am Dombau. Er hat auch das Kloster St. Aegidii und die Kollegiatstifte St. Ludgeri und St. Martini gegründet. Die Neugründungen waren mit Pfarrbezirken versehen, die von der Dompfarre abgeteilt wurden.

Im Jahr 1193 wurden auch die Archidiakonate im Bistum neu geregelt. Die meisten von ihnen waren seither in der Hand von Domherren. Damit hatten diese und nicht mehr der Bischof das unmittelbare geistliche Aufsichtsrecht. Der Bischof war im Wesentlichen auf den weltlichen Bereich verwiesen. Mit dem Ende des gemeinsamen Mahles verschwand im 13. Jahrhundert der letzte Rest des Gemeinschaftslebens der Domherren.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. Berlin 1987, S. 140–142.

Spätmittelalter Die Zahl der Präbenden stieg von zwölf auf mehr als das Doppelte. Es gab zwölf canonici maiores („Weizenbank“) und zwölf canonici minores („Gerstenbank“). Hinzu kamen der Propst und zwölf Knabenpräbenden. Die Zugehörigkeit zu einer der drei Gruppen richtete sich nach der Zugehörigkeit zum Kapitel. Das Recht der Verleihung der Präbenden war um diese Zeit bereits vom Bischof auf das Kapitel übergegangen. Das Domkapitel verlieh auch weltliche Ämter, wie z. B. das Erbamt eines Drosten, das um 1147 Everwinus Droste, später der Ritter Engelbert von Deckenbrock (1266–1298) und nach ihm sein Sohn und sein Enkel innehatte und das später namensgebend für seine Familie, die Droste zu Hülshoff wurde.Wilderich von Droste zu Hülshoff: 900 Jahre Droste zu Hülshoff. 2., erweiterte Auflage, Verlag LPV Hortense von Gelmini, Horben 2022, ISBN 978-3-936509-19-9. Das Domkapitel grenzte sich immer stärker gegen nichtadelige Mitglieder ab, zuletzt 1392/1399, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts auch gegenüber dem städtischen Patriziat, in Münster Erbmänner genannt. Durch strengere Ahnenproben sicherten sich die Familien des Stiftsadels die Besetzung zu.

Das münstersche Schisma seit 1272 und die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen und der Streit des Kapitels mit dem Dompropst verschlechterten die wirtschaftliche Lage. Diese wurde Mitte des 14. Jahrhunderts durch die Auswirkungen der Pest und die Umstellung auf die Geldwirtschaft noch verstärkt. Der Kauf und Tausch sowie die Häufung der Pfründen griffen immer mehr um sich. Die Kapitulare vernachlässigen ihre geistlichen Pflichten und insbesondere das Chorgebet. Die meisten Domherren verzichteten auf die höheren Weihen. Da die Domherren nicht willig und fähig zu gottesdienstlichen Handlungen waren, nahm die Zahl der Domvikare zu. Erstmals 1225 ist eine solche Position in Münster nachweisbar. Die den Domherren unterstellten Kirchen in Billerbeck, Stadtlohn, Beckum und Warendorf wurden von Stellvertretern betreut. Ähnliches gilt auch für die Verwaltung der Archidiakonate.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. Berlin 1987, S. 143–145.

Wie selbstbewusst das Kapitel mittlerweile war, zeigt der Prozess und die Absetzung des Bischofs Otto von Rietberg. Dieser starb 1308 in Avignon. Die Wahl von dessen Nachfolger Konrad von Berg wurde von Clemens V. für unkanonisch erklärt. Er beanspruchte die Neubesetzung für sich. Aus Protest verzichtete das Domkapitel auf einen eigenen Vorschlag. Der Papst ernannte Ludwig von Hessen. Dennoch vollzog sich sein Amtsbeginn problemlos. Zu ersten Konflikten mit dem Domkapitel kam es, als der Bischof versuchte, eigene Verwandte in ihm unterzubringen. Es folgte Streitigkeiten um verschiedene Besetzung geistlicher Ämter. Dabei setzte sich der Bischof meist durch. Vor diesem Hintergrund gab sich das Kapitel 1313 erstmals grundlegende Statuten.Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster. Berlin 1987, S. 145–146.

Diese konnten weitere Konflikte etwa um Gelder nicht verhindern. Längere Zeit hatte das Kapitel die Schuldenpolitik des Bischofs hingenommen, teilweise weil so über Verpfändungen bischöfliche Güter an das Kapitel kamen. Auf längere Sicht war die Verschuldung nicht mehr tragbar. Der Bischof wurde gezwungen, einem Rat aus 42 Personen als Kontrollgremium zuzustimmen. Dem gehörten auch führende Domherren an. Am konfliktträchtigen Verhältnis zwischen Bischof und Kapitel änderte sich nichts. Ein vom Domkapitel beim Erzbischof von Köln angestrengter Prozess, bei dem auch Gutachten der Sorbonne eingeholt wurden, endete mit einem Sieg des Domkapitels. Auch mahnende Worte halfen nichts. Der Bischof hat erneut mit der Bevorzugung eines Verwandten das Kapitel gegen sich aufgebracht. Auch in der Folge gerieten Kapitel und Bischof mehrfach aneinander. Sein Tod kam einer Absetzung möglicherweise zuvor.