Nienbrügge hießen eine Burg (Novus Pons) und eine Stadt nordwestlich der heutigen Innenstadt von Hamm.
Lage
Die Burg Nienbrügge erhob sich am Nordufer der Lippe, und zwar in etwa nördlich des heutigen Hafens der Stadt Hamm.
Die Stadt Nienbrügge befand sich südlich der Lippe, ungefähr im Bereich des Hafenamtes und der Hauptwache der Feuerwehr an der Hafenstraße 45 in Hamm. Sie war mit der Burg durch eine Holzbrücke über die Lippe verbunden. Neben dieser Holzbrücke verlief eine der größten Steinbrücken jener Zeit, die ab etwa 1202 als Zollbrücke mit Stapelplatz die Handelswege zwischen Nord und Süd verkürzte.
Der mutmaßliche Standort der Burg Nienbrügge ist heute mit Flur Borgstätte bezeichnet. Bereits auf einer Karte des 16. Jahrhunderts findet sich der Beleg Borchstedde für besagtes Areal, wie Eggenstein herausgearbeitet hat.Georg Eggenstein: II. Bis 1225 – Burg und Stadt Nienbrügge. In: Zeitspuren. Die Anfänge der Stadt Hamm. Hrsg. von Georg Eggenstein und Ellen Schwinzer, Bönen 2001, S. 49–59. Bislang unbeachtet blieb aber, dass 1789 bestätigt wurde, Landrentmeister Johann Vorster († 1852) habe einen „vor dem hiesigen Nordenthor belegene[n] Weidekamp, die FisHofe oder auch ‚Borgstedde‘ genannt“, von der Witwe des Predigers Kartenberg zu Lünen für 1280 Reichstaler erworben. Dieser grenze im Osten an die Lippe und kleine Borgstätte, im Norden aber an des Voss am Killwinck und des Herrn Vorster Weidekamp. Außerdem wird diese Borgstedde als Clev-Märkisches Lehen bezeichnet. Diese Spur lässt sich weiter verfolgen; denn das bei Richtering in einer aus dem Jahr 1804 stammenden Übersicht aufgeführte adelige Gut Nr. 10 (der Burgstätte, einem zu 1200 Talern angeschlagenen klevischen Lehen, das Rentmeister Vorster zu Hamm innehat) – und von diesem Burg Mark zugeordnetVgl. Richtering, 1976, S. 125: wohl zu Mark. – ist vielmehr mit der Nienbrügger Burgstätte zu identifizieren. Die irrige Zuschreibung dürfte sich dadurch erklären, dass sich im Jahr 1823 Haus Mark im Besitz der Familie Vorster befand.
Stadtbild Moritz Friedrich Essellen mutmaßte im Jahre 1851, dass der Verlauf der Ahse im Zuge der Stadtgründung von Hamm künstlich verändert wurde. Grabenartige Vertiefungen in der Nähe von Nienbrügge seien ein deutlicher Hinweis, dass die Ahse zuvor bei Nienbrügge in die Lippe mündete. Ansonsten sei auch kein Grund dafür erkennbar, dass Nienbrügge gerade an diesem Standort errichtet wurde.Moritz Friedrich Essellen: Beschreibung und kurze Geschichte des Kreises Hamm und der einzelnen Ortschaften in demselben, Hamm 1851.Karl Wulf: Hamm – Stadt zwischen Lippe und Ahse. Historischer Rückblick von den Anfängen bis etwa 1930. Herausgegeben vom Stadtplanungsamt Hamm, September 1999. S. 9 f.
Funde und Ausgrabungen im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts zeigen auf, wie Burg und Stadt Nienbrügge angelegt waren. Die Burg befand sich auf dem erhöhten Nordufer der Lippe. Der Platz wurde entsprechend noch im 18. Jahrhundert Die hohe Burgstätte (1790: Hooge Borgstette) genannt. Die Wehranlagen, insbesondere der mächtige Bergfried, waren aus Grünsandstein gebaut. Dieser war den Steingruben am Haarstrang entnommen worden, die sich zwanzig Kilometer südlich befanden. Kam man von Norden, betrat man das Areal durch ein Tor, das auf der einen Seite von der Lippe und auf der anderen vom Burgwall mit Mauer begrenzt wurde.
Über eine große, steinerne Brücke konnte man die Burg zu ihrer rechten Seite passieren. An dieser älteren Brücke liefen mehrere Straßen zusammen, die seit alter Zeit den Verkehr zwischen dem südlichen und dem nördlichen Westfalen vermittelten. Hinter der Brücke öffnete sich dann die eigentliche Stadt zu einem Quadrat mit angefügtem Viereck. Parallel zur alten Brücke führte im Abstand von etwa 10 Metern eine Holzbrücke direkt von der Stadt in die Burg. Nach dieser Brücke wurde die Festung auch Die Burg an der neuen Brücke genannt, im Niederdeutschen also an der nien Brügge oder kurz Nienbrügge.
Die Durchgangsstraße von Nord nach Süd teilte das Quadrat mit den wichtigsten Gebäuden der Stadt in zwei Teile und führte anschließend an einer Stadtmauer zur Linken und dem Viertel für Handwerker zur Rechten vorbei durch ein zweites Stadttor in Richtung Süden (Werl) wieder aus der Stadt heraus.
Geschichte Entstehung Grafschaft Hövel In der Literatur wird regelmäßig Graf Arnold von Altena als Erbauer Nienbrügges genannt. Er soll die Burg im Zeitraum zwischen 1180 und 1200 nördlich der Lippe errichtet haben. Dies ist deshalb plausibel, weil die Altenaische Erbteilung 1175 für Arnold den Verlust seiner Stammburg Altena zur Folge hatte. Da Arnold zudem die Burg Hövel an seinen Bruder Friedrich von Berg-Altena abtreten musste, wurde Nienbrügge zu seinem neuen Stammsitz.Heinrich Eversberg: Graf Friedrich von Isenberg und die Isenburg 1193–1226. Hattingen 1990, S. 56.
Willi E. Schroeder, früherer Ortsheimatpfleger von Bockum-Hövel, geht allerdings davon aus, dass es an dieser Stelle bereits seit etwa 1150 eine (deutliche kleinere) Burganlage gegeben hat. Als Erbauer nennt Schroeder Graf Eberhard I. von Berg-Altena, den Sohn Adolfs II. von Berg. Burg Nienbrügge lag am Lippeübergang an der alten Heerstraße, die vom Hellweg über Münster zur Ostsee verlief, etwa 2 km südlich von Burg Hövel. Die Region wurde zunächst von dieser nicht erhaltenen Burganlage im heutigen Hammer Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel aus regiert. Eberhard verlegte seinen Sitz zur neuen Burg Nienbrügge, weil sie eine günstigere Lage zur Kontrolle seiner Allodien hatte. Sie diente zudem als Brückenkopf über die Lippe, wodurch die nördlich der Lippe gelegenen Ländereien an die altenaischen Besitzungen angebunden wurden. Burg Hövel verlor damit ihre Bedeutung als Residenz. Von 1161 bis 1180 herrschte Eberhard als Graf von Altena. Sein Sohn Arnold erhielt 1166 die Grafschaft Hövel und hatte somit den Titel comes de Huvili (Graf von Hövel) inne, da er als Erbteil die Höveler Güter Burg Heessen und Burg Westerwinkel erhalten hatte. Damit ging auch Nienbrügge in seinen Besitz über.
Eberhard war aber nicht nur der Vater des Grafen Arnold von Altena, sondern auch des Grafen Friedrich von Berg-Altena und somit Großvater von dessen Sohn Adolf I. von der Mark, dem Gründer der Stadt Hamm und Begründer der Grafschaft Mark. Beide Söhne waren gegenüber dem Vater erbberechtigt. So erwarb Eberhard zu Gunsten seines Sohnes Friedrich beispielsweise das Flurstück Wiseberg, das ganz in der Nähe von Nienbrügge lag.
Altenaische Erbteilung Eberhard I. von Berg-Altena starb am 23. Januar 1180. Spätestens in diesem Jahr kam es zwischen seinen Söhnen Arnold von Altena und Friedrich von Berg-Altena, deren Verhältnis nicht ganz spannungsfrei gewesen zu sein scheint, zu einer Erbauseinandersetzung, in deren Folge die väterliche Erbmasse akribisch geteilt wurde. Nach Uta Vahrenholt-Huland war Friedrich von Altena der Initiator der Erbteilung, für deren Art es in Westfalen kein Beispiel gibt. Im Gegensatz zur Berg-Altenaischen Territorialteilung von 1161 handelt es sich hier um eine Gemengeteilung. Gerechtsamkeiten, Alloden und Lehen wurden peinlich genau nach folgendem Teilungsprinzip getrennt:
Beide Brüder besaßen gemeinsame, unteilbare Recht an demselben Objekt. Beide Brüder verfügten über getrennte Rechte an demselben Besitz. Beide Brüder hatten verschiedene Güter oder Rechte an demselben Ort. Beide Brüder besaßen Rechte und Besitzungen in benachbarten Orten.
Nach diesem Teilungsmodus ging man auch bei der Aufteilung der Grafschaft Hövel zu Werke, die hierbei, genau wie die Grafschaften Bochum und Altena, zersplittert wurde. Die Großgrafschaft Hövel bestand aus drei Comitaten, den Grafschaften Warendorf, Ahlen und Unna. Warendorf und Ahlen lagen nördlich der Lippe im Bistum Münster, das Comitat Unna hingegen südlich der Lippe. Die Comitate wurden nun zwischen den Brüdern geteilt. Der Go Warendorf fiel Arnold zu, der Go Telgte gelangte an Friedrich.
Im Falle des Comitats Ahlen kam der Go Rinkerode, in dem auch die alte Stammburg Hövel lag, die sich zuvor in Arnolds Besitz befunden hatte, an Friedrich von Altena. Der Go Ahlen wurde Arnold zugeteilt. Bei der Teilung des Comitats Unna erhielt Arnold den Go Benker Heide, Friedrich den Go Unna. Im Go Benker Heide, unmittelbar an der Lippe, nur wenige Kilometer von seiner ehemaligen Burg Hövel entfernt, lag Nienbrügge.
Vermutlich erst in den neunziger Jahren wurde auch die Grafschaft Bochum geteilt. Hierbei erhielt Friedrich den größeren Go Bochum. Arnold wurde mit dem kleineren Go Hattingen und der anschließenden Vogtei der Reichsabtei Essen abgefunden. Außerdem bekam er noch die Krumme Grafschaft zugesprochen.
Auch bei der Teilung der Grafschaft Altena war Arnolds Teil der kleinere. Ihm fiel der Go Elsey zu, die Zwergherrschaft Osteric/Oesterich und der nördliche Teil der ehemals arnsbergischen Hälfte des 1103 zwischen Köln und Arnsberg geteilten Comitats Menden. Friedrich bekam den Südteil, wie auch den Go Iserlohn und den großen Go Lüdenscheid. Auch die altenaischen Rechte an der Grafschaft Valbert-Plettenberg wurden Friedrich übertragen.
Die Altenaische Teilung war kein Prozess, der in einem Zuge durchgeführt wurde, sondern zog sich vermutlich bis in die neunziger Jahre hin. Als Friedrich von Altena 1199 starb, muss er jedoch unumkehrbar vollzogen gewesen sein. Ansonsten hätte Friedrichs Sohn, Graf Adolf I. von Altena, der spätere Adolf I. von der Mark, wohl kaum unwidersprochen das Erbe des Vaters antreten können.
Obwohl Arnold und Friedrich, beide zu gleichen Teilen, ihre Stammburg Altena von Köln zu Lehen trugen, zog sich Arnold schon früh daraus zurück. Er verkaufte seinen Anteil nicht an seinen Bruder, sondern an seinen Lehnsherrn, den Erzbischof Philipp von Heinsberg. Nach Philipps Tod gelangte der Anteil der Burg dann wieder an ihn zurück, bis er sie 1200 an seinen Bruder Adolf von Altena veräußerte, den ehemaligen Kölner Erzbischof und Herzog von Westfalen. Der Verkauf seines Burganteils ist möglicherweise als feindlicher Akt gegen seinen Bruder zu sehen, da der Erzbischof den Anteil an Fremde belehnte, die nun neben Friedrich auf der Burg Einzug hielten.
Genauso ist allerdings denkbar, dass der Erzbischof der eigentliche Initiator der Altenaischen Erbteilung war. Das Todesjahr Eberhards, das Jahr 1180, ist zugleich das Jahr, in dem Kaiser Friedrich Barbarossa aufgrund des Spruchs sächsischer Fürsten mit der Gelnhäuser Urkunde seinem Vetter Heinrich dem Löwen, dem damals mächtigsten Reichsfürsten, u. a. das Stammesherzogtum Sachsen entzog. Ein Teil des ehemaligen Sachsen wurde in die Hände des Erzbischofs von Köln gegeben, der von nun an den Titel eines Herzogs von Westfalen führte. Das auf diese Weise entstandene Herzogtum Westfalen umfasste aber bei weitem nicht das ganze sächsische bzw. westfälische Gebiet und hatte somit von nun an das Entstehen bedeutender, konkurrierender Territorien in seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu fürchten. Die Altenaische Erbteilung könnte somit eines der Mittel gewesen sein, mit denen Erzbischof und Herzog Philipp von Heinsberg die Entstehung einer großen territorialen Herrschaft in Konkurrenz zu seinem Herzogtum schon im Ansatz zu verhindern suchte. Er könnte also Arnold von Altena zu dem Verkauf genötigt haben.