Repatriierung (von spätlateinisch repatriare „ins Vaterland zurückkehren“) steht für: Zurückführung von Kriegs- oder Zivilgefangenen in die Heimat; Spezialfall siehe Austausch von Kriegsgefangenen Wiederverleihung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nach Verlust, siehe Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Rückholung von erkrankten oder verletzten Personen aus dem Ausland, siehe Rückholdienst #Auslandsrückholung
Siehe auch: