mini|Bernd Wiegand (2013) Bernd Wiegand (* 23. Februar 1957 in Braunschweig) ist ein deutscher Kommunalpolitiker (parteilos, vormals SPD). Vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. August 2024 war Wiegand Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale). Der Stadtrat suspendierte Wiegand am 7. April 2021 von seinen Dienstgeschäften. Seit dem 7. Juni 2021 war Wiegand durch das Landesverwaltungsamt ebenfalls suspendiert.
Lebenslauf Bernd Wiegand legte 1976 das Abitur am Lessinggymnasium Braunschweig ab. Ein Studium an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beendete er 1982 als Diplom-Verwaltungswirt (FH). Bis 1990 arbeitete er als stellvertretender Amtsleiter im Landkreis Wolfenbüttel, danach an Fachhochschulen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Fachhochschullehrer. Im Jahr 2001 wurde er im Fach Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert. Ab 2008 war er Beigeordneter für Sicherheit, Gesundheit und Sport der Stadt Halle (Saale). Im Jahr 2009 wurde er Mitglied der SPD. Im März 2011 trat Wiegand wieder aus der SPD aus,Interview mit Bernd Wiegand blieb aber bis 2012 Beigeordneter. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) erreichte er am 1. Juli 2012 im ersten Wahlgang 19,88 % der Stimmen. – Auf den Seiten der Stadt Halle In der Stichwahl am 15. Juli 2012 setzte er sich mit 52,92 % der Stimmen gegen Bernhard Bönisch (CDU) durch, der 47,08 % der Stimmen erhielt. – Auf den Seiten der Stadt Halle Bei der nächsten Wahl zum halleschen Oberbürgermeister erreichte Bernd Wiegand am 13. Oktober 2019 im ersten Wahlgang 44,34 % der Stimmen. In der Stichwahl am 27. Oktober 2019 setzte er sich mit 61,42 % der Stimmen gegen Hendrik Lange (Die Linke) durch, der 38,58 % der Stimmen erhielt. Wiegand erklärte in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Stadtrates am 18. Juli 2024, dass er sich zum 31. August 2024 – zwei Jahre vor dem Ende seiner Amtszeit – in den Ruhestand versetzen lassen wolle. Im selben Schreiben erklärte er, zukünftig in einer halleschen Rechtsanwaltskanzlei tätig werden zu wollen.
Rechtliche Auseinandersetzungen Vorwurf des Mobbings Im Januar 2014 wertete das Verwaltungsgericht Magdeburg Wiegands Verhalten gegenüber einer seiner Mitarbeiterinnen während seiner Tätigkeit als Beigeordneter als Mobbing. Damit scheiterte sein Versuch, eine gegen ihn ergangene Disziplinarverfügung und die damit verbundene Gehaltskürzung um 20 % rückgängig zu machen.http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/gericht-zaehlt-halles-obm-wegen-mobbing-an-staatsanwalt-vernimmt-wiegand/r-mitteldeutschland-a-222858.html
Vorwurf der Untreue Im Februar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Halle gegen Bernd Wiegand Anklage wegen des Verdachts der Untreue in drei Fällen. Wiegand wurde vorgeworfen, nach seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister seine drei engsten Mitarbeiter in der Stadtverwaltung in zu hohe Erfahrungsstufen eingruppiert zu haben, weshalb ihnen ein überhöhtes Gehalt gezahlt worden sein soll. Der Stadt Halle (Saale) soll hierdurch im Zeitraum von sieben Jahren ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein.Mitteldeutsche Zeitung vom 22. Februar 2014, S. 1, 9. Das Landgericht Halle ließ die Anklage im April 2014 zur Hauptverhandlung zu.Mitteldeutsche Zeitung vom 10. April 2014, S. 1, 7. Zugleich forderte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Kommunalaufsichtsbehörde den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) auf, wegen des Untreuevorwurfs ein Disziplinarverfahren gegen Wiegand einzuleiten, das jedoch bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhte.Mitteldeutsche Zeitung vom 23. Mai 2014, S. 9. Die Hauptverhandlung fand vom 3. Juli 2014 bis zum 9. Februar 2015 statt. Am 9. Februar 2015 wurde Bernd Wiegand von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte in der mündlichen Urteilsbegründung, Wiegand habe bei der Einstellung einen Pflichtenverstoß begangen, die Eingruppierung in die entsprechende Erfahrungsstufe sei „auch aus anderen Motiven“ vorgenommen worden als nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Zudem habe er sich „zielgerichtet über die übliche Einstellungspraxis in der Stadtverwaltung“ hinweggesetzt. Gleichwohl sei von einer fehlerfreien Ermessensentscheidung auszugehen.Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Februar 2015, S. 1, 3. Der 4. Strafsenat des BGH hob mit Urteil vom 24. Mai 2016 (Az. 4 StR 440/15) auf die Revision der Staatsanwaltschaft das freisprechende Urteil auf und verwies die Sache an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Zur Begründung führte der BGH aus, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweise. Die Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, sei schon aus diesem Grund nicht tragfähig. Der Ermessensspielraum eines Oberbürgermeisters sei durch den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes begrenzt, der eine derart hohe Eingruppierung neuer Mitarbeiter nicht vorsieht. Es sei auch nicht so, dass die Stellen sonst unbesetzt geblieben wären – die drei hatten von sich aus gar nicht so viel Geld gefordert. Bei der Bewertung der beruflichen Vorerfahrung habe sich das Landgericht zudem zu sehr auf Wiegands Darstellung verlassen. Die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg begann am 4. Mai 2017.Mitteldeutsche Zeitung vom 3. Mai 2017, S. 7. Am 6. Oktober 2017 wurde Wiegand erneut freigesprochen.Mitteldeutsche Zeitung vom 7./8. Oktober 2017, S. 8. Die Richter befanden, Wiegand habe weder seine Pflichten verletzt noch habe er seinen Ermessensspielraum, der ihm als Oberbürgermeister bei der Neueinstellung von Mitarbeitern zustehe, überschritten. Seit Januar 2018 ist das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die zunächst eingelegte Revision nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zurückgezogen.
Vorzeitige Corona-Impfung Wie im Februar 2021 bekannt wurde, wurde Wiegand am 17. Januar 2021 – entgegen der geltenden Priorisierung – gegen SARS-Cov-2 geimpft. Er habe einen Anruf von einem Impfteam erhalten und sei in einem Krankenhaus geimpft worden. Zuvor habe er sich mehrfach vergewissert, dass kein Mitarbeiter des Krankenhauses für eine spontane Impfung zur Verfügung gestanden habe. Die Impfung habe er der Stadtratsvorsitzenden persönlich per Telefon mitgeteilt, aber sonst nicht transparent gemacht, da diese Privatsache sei. Vorzeitig geimpft wurden laut Medienberichten auch zehn Stadträte. Auch das gesamte Büro des Oberbürgermeisters, einschließlich Praktikanten, sei geimpft worden. Zum Einsatz gekommen sei Impfstoff, der sonst am Ende des Tages unbrauchbar geworden wäre und per Zufallsgenerator zugewiesen worden sei. Wiegand dementierte die Impfung seines gesamten Büros: Lediglich die Mitglieder des Pandemiestabes und 10 Stadträte seien geimpft worden. Dennoch ist auch die Beigeordnete für Kultur der Stadt Halle geimpft worden. Diese gehört nicht zum Pandemiestab.
Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne kritisierte dies indes als Missbrauch der bundesweit festgelegten Impfreihenfolge. Die FDP in Halle forderte Wiegand zum Rücktritt auf.
Ab dem 16. Februar 2021 weigerte sich Wiegand während der täglichen Pressekonferenz zur Corona-Lage in der Stadt, Fragen der Journalisten zum Impfskandal zu beantworten. Er begründete dies damit, zuerst den Stadtrat ausführlich informieren zu wollen. Ab dem 17. Februar 2021 wurden die täglichen Pressekonferenzen ohne Vorankündigung eingestellt. Als offizieller Grund wurde angegeben, das Interesse an ihnen habe rapide nachgelassen (was die Zahl der Aufrufe der Videos jedoch widerlegt). Wiegand trat am 25. Februar in der Sendung von Markus Lanz auf.
Wiegand verstrickte sich wiederholt in Widersprüche, so stellte sich während der Stadtratssitzung am 17. Februar 2021 heraus, dass er und 28 weitere Personen nicht über einen Zufallsgenerator, sondern durch ein Sechs-Augen-Prinzip ausgewählt wurden. Dieses Vorgehen widerspricht einem auf den 5. Januar zurückdatierten, mittlerweile veröffentlichten internen Verwaltungsvermerk. Dort wird ein Sechs-Augen-Prinzip und Zufallsgenerator vorgeschrieben. Mehrere Stadtratsfraktionen forderten daher die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Wiegand.
Für den 15. März 2021 war eine Sondersitzung des Stadtrates unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesetzt. Dabei sollten drei Anträge der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen behandelt werden. Inhalt dieser Anträge war die Einleitung eines Abwahlverfahrens, die dreimonatige Beurlaubung Wiegands, das Erlassen eines Hausverbotes gegen ihn und das Erzwingen von Akteneinsicht. Am 14. März untersagte das Verwaltungsgericht die Sondersitzung. Grund war die Nichteinhaltung der Ladungsfrist. Am 7. April 2021 führte der Stadtrat eine nun öffentliche Sondersitzung zu den oben genannten Anträgen durch und stimmte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den von Linken, Grünen, SPD und FDP eingebrachten Antrag. Seitdem ist Wiegand die Führung seiner Dienstgeschäfte und das Betreten von halleschen Verwaltungsgebäuden zu nicht-privaten Zwecken untersagt. Seine Vertretung übernimmt der Bürgermeister Egbert Geier. Am 13. April 2021 legte Wiegand Widerspruch gegen die Suspendierung vor dem Verwaltungsgericht ein.OB von Halle klagt gegen Suspendierung Am 9. Juni wurden Wiegands Widerspruch durch das Gericht zurückgewiesen und die Stadtratsbeschlüsse bestätigt. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung durch den Verdacht der Verdunkelungsgefahr. Im Dezember 2021 lehnte das Verwaltungsgericht Magdeburg auch seinen Antrag auf Aufhebung der Dienstenthebung durch das Landesverwaltungsamt ab. Die Beschwerde dagegen wurde im Januar 2022 zurückgewiesen. Im Februar 2022 lehnte das Verwaltungsgericht Magdeburg Wiegands Antrag auf Aufhebung der Dienstenthebung erneut ab.
Disziplinarverfahren und Strafverfolgung Am 19. Februar 2021 leitete das Landesverwaltungsamt ein Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit den COVID19-Schutzimpfungen gegen Wiegand ein. Drei Tage später durchsuchte die Staatsanwaltschaft Halle die Diensträume Wiegands, das städtische Impfzentrum und das Gesundheitsamt. Dem Oberbürgermeister wird die veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 1, Abs. 2 StGB) von Impfdosen vorgeworfen. Am 20. März 2021 veröffentlichte Wiegand ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Rechtswissenschaftlers Thomas Rönnau. Es kam zum Ergebnis, dass weder das entwickelte Verfahren noch die Impfung Wiegands die Tatbestandsvoraussetzungen der veruntreuenden Unterschlagung erfüllten. Am 6. April 2021 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung über einen bis dahin unveröffentlichten Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft. Demnach habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Verwurfes von Impfstoffdosen bestanden; Wiegand habe systematisch die Bundesimpfverordnung missachtet.
Am 15. Juni 2021 wurde Wiegand durch das Landesverwaltungsamt vorläufig seines Amtes enthoben. Die Entscheidung darüber erging bereits am 7. Juni 2021.
Am 27. August 2021 wurde bekannt, dass das Disziplinarverfahren ausgeweitet wurde, da Wiegand unter dem Verdacht steht, widerrechtlich Einfluss auf die städtische Ansiedlungsgesellschaft genommen zu haben, in dessen Zusammenhang deren Geschäftsführer seiner Aufgaben entbunden wurde.