mini|hochkant=1.4|Logo des Bundeskanzleramts Ein inoffiziell Kanzleramtsminister genannter Bundesminister, offiziell Bundesminister im Bundeskanzleramt, ist in Österreich ein Minister, der – mit oder ohne Geschäftsbereich (angelobt „ohne Portefeuille“) – formal im Bundeskanzleramt agiert, auch dann, wenn die ihm übertragenen Bereiche des Amtes nicht am Sitz des Bundeskanzleramtes verwaltet werden.
In der Bundesregierung Nehammer gab es wie schon in den vorherigen Bundesregierungen Kurz II und Schallenberg mit Karoline Edtstadler (ÖVP; zuständig für EU und Verfassung) und Susanne Raab (ÖVP; zuständig für Frauen und Integration sowie seit 2021 auch für Familien und Jugend) zwei Kanzleramtsministerinnen.Entsprechend den Entschließungen vom 8. Jänner 2020: (Karoline Edtstadler) und (Susanne Raab).Entsprechend der Entschließung vom 1. Februar 2021 (Zuständigkeit von Susanne Raab erweitert um Familien- und Jugendagenden)
Funktion und Stellung Ein Kanzleramtsminister ist – neben den mit der Leitung eines Bundesministeriums betrauten Bundesministern – ein weiteres Mitglied der Bundesregierung. Er ist mit der Besorgung bestimmter Geschäfte beauftragt, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzlers fallen.Ludwig-Josef Melicher; Bundeskanzleramt III/6, Verwaltungsakademie des Bundes (Hrsg.): Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich. Skriptum zum Seminar GA 12 der Verwaltungsakademie des Bundes, Wien 2009, Abschnitt B. Kanzleramtsminister. S. 11 (zum Seminar siehe Verwaltungsakademie des Bundes: , S. 33) Er hat Sitz und Stimme im Ministerrat.
Kanzleramtsminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers nach Bedarf bestimmt.
Eine besondere Häufung der Kanzleramtsminister bestand in den 1920er und 1930er Jahren, als 1923 die Bundesministerien für Inneres und auswärtige Angelegenheiten aufgelöst wurden, und unter Dollfuß und Schuschnigg in der Zeit des Austrofaschismus mehrere weitere Angelegenheiten beim Bundeskanzler zentralisiert wurden. In den Staatsregierungen Deutschösterreichs von 30. Oktober 1918 bis 10. November 1920 (Renner I, II, III und anfangs Mayr I), wie auch in der provisorischen Staatsregierung 1945 (Renner IV) unterstanden alle Ressortleiter, als Staatssekretäre, der Staatskanzlei, wie das Bundeskanzleramt damals genannt wurde.
Daneben finden sich auch einige Interims-Ministerposten und -beauftragungen (etwa während der Neubildung und Umstrukturierungen von Ministerien). Explizite Minister ohne Portefeuille, also zu politischen, nicht administrativen Zwecken eingesetzt, gab es für längere Zeit nur in der Zwischenkriegszeit (1918–1938) und in der Besatzungszeit (1945–1955).
Amtssitz Die Kanzleramtsminister amtieren oft nicht direkt im Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, sondern traditionell – wie auch allfällige Staatssekretäre des Bundeskanzlers – in der Beletage des Amalientrakts der Hofburg., hofburg-wien.at → Wissenswertes;, Bundeskanzleramt, bka.gv.at → Standorte
Liste der Kanzleramtsminister der Republik Österreich
Siehe auch Liste der Staatssekretäre im Bundeskanzleramt (Österreich)
Einzelnachweise Abfrage in: Bundesregierungen seit 1920, parlament.gv.at → Wer ist Wer → Bundesregierung → Bundeskanzleramt
Kategorie:Amtsbezeichnung (Österreich)
Kategorie:Bundeskanzleramt (Österreich) Kategorie:Bundesminister im Bundeskanzleramt (Österreich)