Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen mit Sitz in Dresden. Das Landesamt wurde im Jahr 1992 gegründet und untersteht dem sächsischen Innenministerium. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2025 verfügte die Behörde über 220 Mitarbeiterstellen und ein Gesamtbudget von rund 21 Millionen Euro. Geleitet wir sie von Dirk-Martin Christian.

Sitz mini|Luftbild des LfV & LKA Sachsen an der BAB 4 in Dresden mini|hochkant|Das Gebäude des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen in Dresden mini|Das LfV Sachsen ist dem Innenministerium Sachsen (Foto) untergeordnet

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat seinen Sitz wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) des Freistaates Sachsen in Dresden. Es befindet sich in der Neuländer Straße im nordwestlichen Stadtteil Trachau direkt am Stadtrand auf einem langgezogenen Grundstück zwischen der Neuländer Straße und der Bundesautobahn 4, welches es sich mit dem LKA Sachsen teilt. Damit liegt es knapp außerhalb des Elbtalkessels am Rand der Jungen Heide. Etwa 500 Meter nordöstlich des LfV-Geländes befindet sich die Autobahn-Anschlussstelle Dresden-Wilder Mann. Allerdings ist in Notfällen auch möglich, durch ein normalerweise verschlossenes Tor vom LfV-Gelände direkt auf die Autobahn in Richtung Bautzen/Berlin zu gelangen.

Die ältesten Gebäude des heutigen LfV-Geländes wurden bereits 1935 als Polizeikasernen errichtet. Zwischen 1945 und 1954 befand sich darin eine Klinik für Körperbehinderte. Danach wurden die Gebäude erweitert und in der DDR durch die Polizei genutzt. Im Jahre 1963 erfolgte auf dem Gelände die Einrichtung der Offiziersschule Fachschule Bereitschaften, die 1971 zur Offiziershochschule des Ministeriums des Innern „Artur Becker“ – Bereitschaften erhoben wurde. Seither wurden dort die Offiziere der „Kasernierten Einheiten“ des MdI bis zur Ebene Kompaniechef ausgebildet.

Geschichte In den Jahren ab 1991 war das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz maßgeblich am Aufbau des LfV Sachsen beteiligt. Von der offiziellen Gründung des Landesamts bis 1996 wurde es von der parteilosen, westdeutschen Juristin Mathilde Koller geleitet, die zuvor beim Bundesamt für Verfassungsschutz tätig gewesen war. Sie war die erste Frau an der Spitze einer deutschen Verfassungsschutzbehörde. Ihr Leitbild war, „eine feine Analysebehörde“ zur „differenzierten Politikberatung“ aufzubauen, die möglichst unabhängig von der Polizei sein sollte. Im Jahr 1994 hatte das LfV 78 Mitarbeiter. In jedem Arbeitsbereich arbeitete mindestens ein erfahrener Verfassungsschützer westdeutscher Herkunft, über 80 Prozent des Personals kam aber aus Sachsen, vorwiegend aus technischen Berufen. Nach eigenen Angaben hatte das LfV keine Beschäftigten mit Stasi-Vergangenheit.Unheimlich festgefahren. In: Der Spiegel, Nr. 16/1994, S. 61–62.

Durch eine Änderung des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes im August 2003 bekam das LfV auch die Zuständigkeit für den „Schutz vor Organisierter Kriminalität“ (OK).Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen vom 15. August 2003 (SächsGVBl. S. 313). Demnach wurde ein eigenes Referat für OK geschaffen, das kriminelle Netzwerke beobachten sollte, auch bereits „im Vorfeld“ der Begehung von Straftaten. Das Referat wurde von einer ehemaligen Staatsanwältin geleitet und überwiegend mit Polizisten besetzt. Das wurde von der Opposition als Durchbrechung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten kritisiert. Anders als Polizei und Staatsanwaltschaft unterliegt der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip, wenn er Kenntnis von Straftaten erlangt, muss er kein Strafverfahren veranlassen., Verfassungsschutz Sachsen.Kai Biermann: „Aufklärung wurde behindert.“ Interview mit Fredrik Roggan. In: Zeit Online, 15. Juni 2007. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass die Beobachtung von organisierter Kriminalität nur zulässig sei, soweit diese sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richtete.Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen vom 1. Juli 2005, Aktenzeichen Vf. 67-II-04. Mit einer erneuten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes im April 2006 wurde die Zuständigkeit für die Beobachtung von „Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität“ wieder gestrichen.Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 28. April 2006 (SächsGVBl. S. 129)

Im Mai 2026 wurde bekannt, dass die sächsische Landesregierung den Verfassungsschutz als Abteilung im Innenministerium organisieren will, wodurch er seine Eigenständigkeit als Landesamt verlieren würde. Begründet wurde das Umbauvorhaben mit mehr Flexibilität.

Aufgaben Zu den Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung.Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Arbeitsfelder, abgerufen am 18. August 2026 Der Verfassungsschutz Sachsen ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit.Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Spionage und Sabotage in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, abgerufen am 18. August 2026Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Geheim- und Sabotageschutz, Mitwirkungsaufgaben, abgerufen am 18. August 2026 Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 2 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes festgelegt.§ 2 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz, online abrufbar hier

Mitarbeiter und Budget Im Haushaltsjahr 2025 waren dem Verfassungsschutz Sachsen 220 Planstellen und ein Budget von rund 21 Millionen Euro zugeordnet. Geleitet wird die Behörde von Dirk-Martin Christian.

Organisation mini|Organigramm des LfV Sachsen mit Stand vom 1. März 2026 Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist dem Innenministerium Sachsen untergeordnet. Das Landesamt gliedert sich in vier Abteilungen, denen bis zu fünf Referate nachgeordnet sind:Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Organisation, abgerufen am 9. Juni 2026

Abteilung 1 – Zentralabteilung Referat 11: Informationstechnik Referat 12: Personal, Haushalt Referat 13: Recht, Mitwirkung, G-10-Aufsicht Referat 14: Organisation, Innerer Dienst Abteilung 2 – Beschaffung, Observation Referat 21: Beschaffung, G-10, Grundsatzfragen Referat 22: Forschung und Werbung, Spionageabwehr Referat 23: Observation, Nachrichtendienstliche Technik, Operative Nutzung des Internets Referat 24: Operative Logistik, Controlling Abteilung 3 – Auswertung Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug, Islamismus, Geheimschutz Referat 31: Linksextremismus, Auslandsbezogener Extremismus Referat 32: Islamismus, Islamistischer Terrorismus Referat 33: Geheimschutz Abteilung 4 – Auswertung Rechtsextremismus Referat 41: Grundsatz, Koordinierung referatsübergreifender Themen Rechtsextremismus Referat 42: Parteiungebundener Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus Referat 43: Parteigebundener Rechtsextremismus, Neue Rechte

Kontrolle mini|Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen wird durch verschiedene Institutionen kontrolliert. Zu nennen sind hier die Fachaufsicht durch das Innenministerium Sachsen, der Sächsische Landtag, die Parlamentarische Kontrollkommission sowie die G-10-Kommision des Landes. Weitere Kontrollinstanzen stellen der Landesdatenschutzbeauftragte, der Sächsische Rechnungshof, Gerichte sowie die allgemeine Öffentlichkeit (z. B. durch Medienberichte) dar.Innenministerium Sachsen: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 5,2 MB), S. 13, veröffentlicht am 9. Juni 2026, abgerufen am 6. September 2026

Präsidenten Zeitraum Name Bemerkung Dezember 1992 – April 1996 Mathilde KollerMagazin Der Spiegel Ausgabe 16/1994 vom 18. April 1994: Geheimdienste: Unheimlich festgefahren wechselte zum 15. April 1996 in die Sächsische Staatskanzlei, war von 2000 bis 2002 Staatssekretärin des Landes Berlin, ab 2009 bis Ende Juni 2012 Leiterin des Verfassungsschutzes in NRW. 1996–1999 Eckehardt Dietrich kam aus Rheinland-Pfalz, ausgeschieden durch Eintritt in den Ruhestand Juni 1999 – Ende 2002 Reinhard Boos wechselte danach ins Dresdner Innenministerium 2003 – Juni 2007 Rainer Stock abberufen im Zuge der Sachsensumpf-Affäre Juni 2007 – August 2012 Reinhard Boos Rücktritt nach amtsinterner Panne im Rahmen der NSU-Affäre 15. August 2012 – 30. Juni 2020 Gordian Meyer-Plath zunächst kommissarisch für ein halbes JahrPressemitteilung Innenministerium Sachsen, 26. Juli 2012 1. Juli 2020 – Dirk-Martin Christian zuvor Referatsleiter Verfassungsschutz, Geheimnisschutz beim InnenministeriumPressemitteilung Innenministerium Sachsen, 30. Juni 2020

Untersuchungsausschüsse Der Sächsische Verfassungsschutz ist in seiner kurzen Geschichte von bisher zwei Untersuchungsausschüssen beleuchtet worden, die jeweils über die Grenze einer Legislaturperiode hinweg tagten: dem 2. Untersuchungsausschuss der 4. und 5. Wahlperiode „Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen“, auch „Sachsensumpf“ genannt, und dem 3. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode und 1. Untersuchungsausschuss der 6. Wahlperiode „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“.

Anders als die anderen NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags und anderer Landtage tagt der sächsische Untersuchungsausschuss nur nicht-öffentlich.

Nur wenige Whistleblower treten an die Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Simone Skroch (ehemals Henneck), die ehemalige Referatsleiterin für Organisierte Kriminalität im Sächsischen Verfassungsschutz, die vom „Bestehen fortwirkender Strukturen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in vielschichtiger Verbindung mit Organisierter Kriminalität“ sprach. In: LVZ-Online, 8. März 2013.

Affären Sachsensumpf

Von 2003 bis 2006 hatte das LfV ein Referat für die Beobachtung von Organisierter Kriminalität (OK). Dies wurde im Juli 2005 vom Verfassungsgerichtshof aufgrund des Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei gerügt, soweit nicht im Einzelfall eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestünde. Bei einer Prüfung durch das Innenministerium, das damals von Thomas de Maizière geleitet wurde, wurde unter anderem von angeblichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannte Leipziger Richter und einen Staatsanwalt in den 1990er-Jahren berichtet, für den die als „Freier“ Beschuldigten aber nie belangt worden wären. Das Referat OK unter der Leitung der ehemaligen Staatsanwältin Simone Henneck vermutete mafiöse Strukturen, in denen Politiker und Justizvertreter mit Kriminellen vernetzt seien sowie einen Zusammenhang zu dem Mordanschlag auf einen Manager der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft im Jahr 1994. Insgesamt stellte das Referat zu diesem Komplex 100 Aktenordner mit 15.600 Seiten zusammen.Sabine Beikler: Korruptionsaffäre in Sachsen – Die dunkle Seite der Macht. In. Der Tagesspiegel (Online), 7. Juli 2007. Das Innenministerium sah eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei allen Fallkomplexen für gegeben an und genehmigte die Fortsetzung der Datensammlung.