Die exceptio rei venditae et traditae (lat. „Einrede der verkauften und übergebenen Sache“)Heinrich Honsell: Römisches Recht. 8. Auflage. Springer, Berlin u. a. 2015, ISBN 978-3-662-45870-9, S. 71. war eine Einrede im römischen Prozessrecht, mit der sich der Beklagte gegen die rei vindicatio (Eigentumsklage) zur Wehr setzen konnte.

Klagformel Einreden wurden im klassischen Recht vom Prätor in die Klageformel aufgenommen, so dass diese beispielsweise folgendermaßen lautete:

(„Titus soll Richter sein. Was die Angelegenheit betrifft, dass Aulus Agerius bei Numerius Negidius einen silbernen Tisch in Verwahrung gegeben hat, worum es sich handelt, sollst du, Richter, zu allem, was aus Treu und Glauben der Numerius Negidius dem Aulus Agerius zu geben (oder) zu tun verpflichtet ist, den Numerius Negidius zugunsten des Aulus Agerius verurteilen. Wenn es sich aber nicht als wahr herausstellt, so sollst du die Klage abweisen“)Guido Pfeifer: Gliederung zur Vorlesung Institutionen des Privatrechts § 3: Rechtsgeschäftslehre. Wintersemester 2006/2007. S. 7..

Die exceptio wurde vom Prätor im ersten Verfahrensschritt (in iure) in die Klageformel aufgenommen. Der anschließend das streitige Verfahren durchführende Iudex (Richter) war an die Vorgaben grundsätzlich gebunden und hatte im Verfahren apud iudicem neben dem Anspruch stets auch den Einredetatbestand zu prüfen. Bei Durchdringen der Einrede, war die Klage abzuweisen. Wer die Aufnahme von Einreden in die Prozessformel versäumte, wurde vor dem Richter nicht mehr gehört.

Siehe auch Latein im Recht

Literatur

Fabian Klinck: Eigentumsbegriffe, in: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner: Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1: §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. § 39, S. 1056–1063, hier S. 1061 (Rn. 7). Friedrich Wiebeking: Ueber die exceptio rei venditæ et traditæ nach älterm und neuerm römischen Rechte. Eine civilistische Abhandlung. Finsterlein, München 1847, (Digitalisat; München, Universität, Dissertation, 1846).

Weblinks Fallbeispiele (PDF; 288 kB)

Einzelnachweise

Kategorie:Römisches Recht Kategorie:Privatrechtsgeschichte