mini|Horst Arnold (2011) Der Justizirrtum um Horst Arnold umfasst die Verurteilung des Lehrers Horst Arnold im Jahr 2002 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen einer Vergewaltigung, die er nicht begangen hatte. Jahre nach der vollständigen Verbüßung der Haft wurde Arnold in einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Das Verfahren erregte deutschlandweit hohe Aufmerksamkeit.
Horst Arnold Horst Arnold (* 24. Mai 1959 in Aschbach, heute Ortsteil von Wald-Michelbach; † 29. Juni 2012 in Völklingen) machte am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach Abitur, an dem er später auch seine Referendarzeit als Lehrer verbrachte. Er unterrichtete abwechselnd an der Eugen-Bachmann-Schule, einer Haupt- und Realschule in Wald-Michelbach, und am Überwald-Gymnasium, bevor er an die Georg-August-Zinn-Gesamtschule mit Oberstufe in Reichelsheim wechselte. Arnold war Gymnasiallehrer im Angestelltenverhältnis und bis zu seiner Verhaftung vor allem als Lehrer für Biologie und Sport tätig, zuletzt auch als Fachbereichsleiter für Sport.. In: Weinheimer Nachrichten – Odenwälder Zeitung. 4. Juli 2012, abgerufen am 18. Juli 2012. inaktiver Link
Prozess gegen Arnold 2001 wurde Arnold von seiner Arbeitskollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er am 28. August 2001 in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold bestritt den Tatvorwurf. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und am 24. Juni 2002 von der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt;LG Darmstadt, Az. 331 Js 34092/01 eine Revision gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2002 als „offensichtlich unbegründet“ zurück.BGH, Az. 2 StR 444/02, nach Endrik Wilhelm: Fehlerquellen bei der Überzeugungsbildung. 38. Strafverteidigertag, Dresden 2014, Eröffnungsvortrag Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. In: Spiegel Online, 13. September 2013.
Die physischen Beweise, die die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Arnold vorbrachte, waren bei einer gynäkologischen Untersuchung von Heidi K. im Krankenhaus am 4. September 2001 – eine Woche nach dem angeblichen Tattag – festgestellte „Kratzspuren und Hämatome am Unterbauch sowie an den Vorder- und Innenseiten beider Oberschenkel [...], ferner ein Hämatom an der linken Wade.“ Am 19. September 2001 – mittlerweile drei Wochen nach dem angeblichen Tattag – wurde von einer Ärztin zudem eine geringfügige Analfissur festgestellt, die bei der vorangegangenen Untersuchung am 4. September jedoch noch nicht vorhanden gewesen war.LG Kassel, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. 1620 Js 16973/08 1 KLs. In: OpenJur In der Beweisaufnahme wurden „weitere objektive Indizien, die die Angaben der Nebenklägerin zu stützen in der Lage sind, […] nicht erbracht.“LG Kassel, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. 1620 Js 16973/08 1 KLs. In: OpenJur
Arnold musste die gesamte Haftstrafe verbüßen, da er die ihm zur Last gelegte Tat weiterhin bestritt und sich weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen.Werner Mathes: Fehlurteil wegen angeblicher Vergewaltigung. Das Leiden des Horst Arnold. In: Stern.de, 12. Juli 2011.
Wiederaufnahmeverfahren Nach seiner Haftentlassung fiel der Frauenbeauftragten der Schule, Anja Keinath (die zuvor Heidi K. im Prozess unterstützend zur Seite gestanden hatte), auf, dass sich das vermeintliche Opfer mehr und mehr in Widersprüche und Lügen verstrickte, die nicht nur den Fall Horst Arnold betrafen.Jan Schmitt: Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird. Gütersloher Verlagshaus, 2014, ISBN 978-3-579-07068-1.Claus Peter Müller, Julia Schaaf: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen? In: FAZ, 25. Juli 2011.
miniatur|Horst Arnold und sein Rechtsanwalt Hartmut Lierow im Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG Kassel (2011) Der Bruder der Frauenbeauftragten, Hartmut Lierow, Anwalt für Zivilrecht in Berlin, stellte daraufhin Nachforschungen an und recherchierte weitere Ungereimtheiten in der Biografie von Heidi K.. In: Odenwald Geschichten, 17. August 2011. Lierow fand heraus, dass Heidi K. bereits mehrfach dadurch aufgefallen war, Lebensumstände zu schildern, die nachweislich falsch waren. Ihre Darstellungen waren so außergewöhnlich, dass sie auch in ihrem Umfeld nicht mehr ernst genommen wurde. Mit diesen Erkenntnissen erwirkte Lierow 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel,LG Kassel, Az. 1620 Js 16973/08 das am 5. Juli 2011 mit einem Freispruch für Horst Arnold wegen erwiesener Unschuld endete. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heidi K. mit den falschen Anschuldigungen einen Konkurrenten um eine schulinterne Position hatte beseitigen wollen. Es stehe „ohne jeden Zweifel“ fest, dass Arnold die Vergewaltigung nicht begangen habe.Hannelore Crolly: Der Missbrauch vor dem „Sex in der Schule“. In: Die Welt, 3. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013.BGH, Az. , Mitteilung der Pressestelle Nr. 26/2012, Karlsruhe, 26. Februar 2012David Klaubert: Das vermeintliche Opfer steht jetzt selbst vor Gericht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. April 2013. Abgerufen am 30. Mai 2013. Der Vorsitzende Richter stellte fest, das Landgericht Darmstadt habe im ersten Prozess dem vermeintlichen Opfer geglaubt, obwohl ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“ worden sei.Joachim Baier: Frau erfand Vergewaltigung. n-tv.de, 18. April 2013. Bei der Urteilsfindung 2001 seien „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt worden.Heidi Müller-Gerbes: Eine erlogene Vergewaltigung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. September 2013. Abgerufen am 15. September 2013. Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka sagte aus, er habe von Anfang an Zweifel an dem von K. behaupteten Tatgeschehen gehabt. Ermittlungen in der Vergangenheit von K. zur Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit seien jedoch unterblieben, da man Angst vor einem „Aufschrei“ gehabt habe. Im ersten Verfahren war Plefka nicht als Zeuge geladen gewesen.
Nach einem Revisionsantrag von Heidi K. bestätigte der Bundesgerichtshof am 9. Februar 2012 den Freispruch, indem er per Beschluss die Revision verwarf, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben habe. Der Freispruch des Landgerichts Kassel wurde damit rechtskräftig.
Gescheiterte Rehabilitierung und Tod Arnolds Der Anwalt Arnolds erklärte im Februar 2012, dieser habe Anspruch auf eine Haftentschädigung in Höhe von rund 40.000 Euro und auf Ausgleich entgangener Versorgungsansprüche.Unschuldig verurteilter Horst Arnold will Haftentschädigung, HNA.de am 21. Februar 2012 Zu einer Auszahlung kam es vor dem Tod Arnolds nicht mehr.Hannelore Crolly: Die Frau, die einem Mann das Leben nahm. In: Die Welt, 8. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013. Auch eine Wiederanstellung als Lehrer erlebte er nicht mehr. Das Hessische Kultusministerium verwies ihn nach Rechtskraft des Freispruchs auf die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung. Nach seinem Tod teilte es mit, Arnold hätte aller Voraussicht nach zum neuen Schuljahr ein Einstellungsangebot für die Fächerkombination Sport/Bio erhalten.Silke Bigalke: Wie die deutsche Justiz ihre Opfer im Stich lässt. Die Folgen falscher Geständnisse, Süddeutsche Zeitung vom 1. September 2012 Arnold lebte bis zuletzt von ALG II.48-Jährige muss nach erfundener Vergewaltigung ins Gefängnis. hna.de, 13. August 2013 Am Morgen des 29. Juni 2012 wurde Arnold unweit seiner Wohnung in Völklingen auf offener Straße tot aufgefunden; er hatte einen Herzinfarkt erlitten.Hannelore Crolly: Die erfundene Vergewaltigung. In: Die Welt, 14. September 2013. Abgerufen am 14. September 2013.
Arnolds Rechtsanwalt Hartmut Lierow sieht einen Zusammenhang zwischen Arnolds Lebensgeschichte und dessen frühem Tod: Immer wieder auf Hafterleichterung, frühzeitige Entlassung und erfolgreiche Jobsuche zu hoffen und immer wieder enttäuscht zu werden, sei unvorstellbarer Stress.Silke Bigalke: Wie die deutsche Justiz ihre Opfer im Stich lässt. Die Folgen falscher Geständnisse, Süddeutsche Zeitung vom 1. September 2012 Nach Meinung des Spiegel-Redakteurs Thomas Darnstädt hat Arnold „die Schande nicht überlebt, die Richter ihm angetan haben“.
Prozess gegen Heidi K. mini|Heidi K. (sitzend, mit roter Perücke) beim Prozess in Darmstadt (2013) Im April 2013 erhob die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Darmstadt Anklage gegen Heidi K. Der Vorwurf lautete auf Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil von Horst Arnold. Sie wurde bei um die Hälfte gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert und reichte Klage gegen die Gehaltskürzung ein.Lehrerin klagt gegen Gehaltskürzung. In: Neue Westfälische, 31. Juli 2012, abgerufen am 27. Dezember 2012. Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, es sei ihr darum gegangen, Arnold ins Gefängnis zu bringen, indem sie bei Vernehmungen und vor Gericht falsche Verdächtigungen gegen ihn erhob. Dabei stehe fest, „dass das Geschehen tatsächlich nicht stattgefunden hat“. Motive seien Ehrgeiz und das von K. angestrebte Beamtenverhältnis gewesen. K. wiederholte ihre Anschuldigungen gegen Arnold.Hans Holzhaider: Die Vergewaltigung, nur eine Geschichte. In: Süddeutsche Zeitung, 25. April 2013, abgerufen am 30: Mai 2013.Alexander Schneider In: Echo-Online, 3. Juni 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.
Zeugenaussagen Mehrere Schulleiter und schulische Funktionsträger wurden als Zeugen gehört. Der ehemalige Leiter der Ober-Ramstädter Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, dessen kommissarische Stellvertreterin K. 2006 geworden war, sagte aus, K. habe ihre Funktion von Anfang an rigide, unbelehrbar und abgrenzend ausgeübt. Nachdem die pädagogische Leiterin sich mit ihr verbündet und gegen den Leiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben habe, seien Vorwürfe gestreut worden, der Schulleiter und der Personalratsvorsitzende, mit dem K. ebenfalls im Streit lag, hätten die beiden Frauen vergiften wollen. Nachdem Ermittlungen im Sande verlaufen waren und K. sich weiter bedroht fühlte, sei sie vom Schulamt an die Max-Planck-Schule in Groß-Umstadt abgeordnet worden und dort zunächst kompetent und engagiert aufgetreten. Der Schulleiter sei bereits über die angebliche Vergewaltigung und die vermeintliche Vergiftung informiert gewesen, habe mit K. nur unter Zeugen gesprochen und sei nie mit ihr allein geblieben. Nach sechs Monaten sei K. an die Albert-Schweitzer-Schule nach Groß-Zimmern versetzt worden. Dabei habe sie nach wie vor auf Besoldung nach A 14 bestanden, die ihr aus der Leitungsstelle in Ober-Ramstadt zustehe, was erneut zu Streit geführt habe.
Eine ehemalige Tennis-Freundin sagte aus, K. habe unscharfe Andeutungen gemacht, einen Kinderpornoring aufgedeckt zu haben und deshalb in Lebensgefahr zu schweben. K.s dritter Ex-Ehemann, der ein knappes Jahr mit ihr verheiratet war, erklärte, die Ehe als körperlich, finanziell und psychisch belastende Zeit erlebt zu haben. K. sei dominant, kühl und an Geld sowie Prestige orientiert gewesen und habe ihn „klein halten“ wollen.Sonja Jordans: Alle Vorwürfe scheinen an Heidi K. abzuperlen. In: Frankfurter Rundschau, 15. Mai 2013, abgerufen am 23. Juni 2013. Verschiedenen Zeugen hatte K. ferner erzählt, Misshandlungen durch ihre drei Ehemänner und eine Fehlgeburt erlitten und eine Tochter bei einem Autounfall verloren zu haben sowie von einem Partner die Treppe hinuntergeschubst worden zu sein, während sie ihr Kind auf dem Arm hielt. Ein Verlobter habe nach einem Kopfschuss im Einsatz gegen die Al-Qaida erst im Koma gelegen, sei dann von ihr gepflegt worden und schließlich gestorben.Julia Jüttner: Urteil gegen Heidi K.: Keine Wiedergutmachung möglich. In: Der Spiegel, 13. September 2013. Abgerufen am 13. September 2013