Als grievous bodily harm (meist abgekürzt: GBH, „schwere Körperverletzung“) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine Straftat nach den und des Offences against the Person Act 1861 (OAPA 1861).
Grievous bodily harm with intent Actus reus Als GBH wird zum einen eine statutory offence nach des OAPA 1861 bezeichnet. Die Strafbarkeit ergibt sich also nicht aus common law, sondern aus statute law, in diesem Falle dem OAPA:
Die veraltete und unklare Sprache des Gesetzestextes sorgt bei der Rechtsauslegung für viele Zweifelsfälle. So ist zum einen unklar, wann ein „harm“ als „grievous“ zu bezeichnen ist. In R v Metheram (1961) wurde dies als „really serious harm“ umschrieben. In R v Grundy (1977) wurde dies weiter ausdifferenziert und erläutert, dass die Gesamtheit der Verletzungen des Opfers zu betrachten ist. Fulford J bestätigte diesen Ansatz in R v Bollom (2003) und führte weiter aus, dass bei der Entscheidung das konkrete Opfer zu betrachten sei: So müssten bei der Verletzung eines Kindes andere Maßstäbe gelten als bei der Verletzung eines Erwachsenen.
Daneben ist unklar, was unter „wounding“ zu verstehen ist. Galt in Moriarty v Brooks (1834) noch: „If the skin is broken, and there was a bleeding, that is a wound“ (per Lord Lyndhurst CB), wird dies heute unter Verweis auf die hohe Strafandrohung abgelehnt: In C (a minor) v Eisenhower (1984) traf der Täter das Opfer mit einem Luftgewehr nahe dem Auge und verursachte hierdurch Blutungen im Auge des Opfers. Die Verurteilung in erster Instanz hob der Court of Appeal später auf, da bloße innere Blutungen kein „wounding“ darstellten.
Eine weitere Kontroverse kulminierte in der Entscheidung des House of Lords in R v Mandair (1994) um die Auslegung des Wortes „cause“, besonders in Abgrenzung zu „inflict“ nach OAPA.
Mens rea Die mens rea erfordert den Beweis von intent (~ Vorsatz).
Inflicting grievous bodily harm or wounding Neben OAPA 1861 besteht noch eine weniger schwere Straftat nach OAPA 1861:
Literatur
Weblinks S. 18 des OAPA 1861 S. 20 des OAPA 1861
Kategorie:Strafrecht (England und Wales)