mini|Kieferorthopädie in Lusaka mini|Brackets (Klammern für festsitzende Zahnspangen)
Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne (Zahnfehlstellung) befasst. Der Inhalt des Fachbereichs wird besser durch die Bezeichnung Dento-Maxilläre Orthopädie (Kieferregulierung) wiedergegeben. Der Begriff Orthodontie (Zahnregulierung) wird vor allem in nichtdeutschsprachigen Ländern verwendet.
Geschichte Das erste orthodontische Spezialwerk schrieb 1836 Friedrich Christian Kneisel, der Leibzahnarzt von Carl von Preußen mit Der Schiefstand der Zähne […].Peter Proff: Kieferorthopädie. 2005, S. 734. Die ersten systematischen Lehrbücher über Kieferorthopädie wurden von Norman Kingsley 1880 und von Edward H. Angle, dem „Vater der Kieferorthopädie“, ab 1887 veröffentlicht. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts waren in England die ersten, von Joseph Fox (1755–1816) publizierten Anleitungen zur Zahnregulierung in Gebrauch.Ullrich Rainer Otte: Jakob Calmann Linderer (1771–1840). Ein Pionier der wissenschaftlichen Zahnmedizin. Medizinische Dissertation, Würzburg 2002, S. 21. Die 1927 erfolgte Einführung der Orthodontie (Zahnregulierung) als Prüfungsfach in Deutschland war das Verdienst des unter anderem für die Entwicklung der modernen Kieferorthopädie und der Schulzahnpflege bedeutsamen Zahnmediziners Alfred Kantorowicz.Ali Vicdani Doyum: Alfred Kantorowicz unter besonderer Berücksichtigung seines Wirkens in İstanbul (Ein Beitrag zur Geschichte der modernen Zahnheilkunde). Medizinische Dissertation, Würzburg 1985, S. 35–38.
Kieferorthopädische Diagnostik mini|Röntgenseitenbild mini|Gipsabgüsse des Gebisses einer erwachsenen Frau vor und nach einer kieferorthopädischen Behandlung mit Brackets über drei Jahre. Vor jeder kieferorthopädischen Behandlung muss eine ausführliche Diagnostik erfolgen. Diese besteht aus einer ausführlichen allgemein- und zahnärztlichen Anamnese sowie der ätiologischen Beurteilung der Patientensituation. Anschließend folgt die klinische Untersuchung, eine Funktionsanalyse, Modellanalyse und eine fernröntgenologische Untersuchung. Mit Hilfe dieser Untersuchung wird die Kieferrelation, die Lagebeziehung zwischen dem Oberkiefer und Unterkiefer, dargestellt. Gleichzeitig werden die dentoalveolären Befunde erhoben und das Dentitionsstadium festgestellt.F. G. Sander, N. Schwenzer, M. Ehrenfeld: Kieferorthopädie. 2., neu erstellte und erweiterte Auflage. Georg Thieme Verlag, Ulm 2010.
Klassifikation Zur Einteilung und Abgrenzung der Anomalien existieren verschiedene Klassifikationen. Die in der alltäglichen medizinischen Kommunikation nach wie vor gebräuchlichste Klassifikation ist die Einteilung in Angle-Klassen.
Die Klassifikation nach Angle teilt Zahnfehlstellungen in drei Klassen ein, je nach Stellung der Sechsjahrmolaren zueinander. Diese Klassen werden mit römisch I bis III beziffert, wobei Klasse I eine eugnathe (d. h. regelrechte/neutrale) Relation, beschreibt. Klasse II eine distale (d. h. eine dorsale (zum Rücken hin gelegen)) Lage des ersten UK-Molaren zum ersten OK-Molaren beschreibt. Klasse III eine mesiale Verzahnung der Backenzähne beschreibt. Sie wird auch Prognathie genannt. Sie kann mit einer Progenie einhergehen.
Nachteil dieser Einteilung ist die Betrachtung entlang nur einer Raumachse in der Sagittalebene im Schlussbiss. Abweichungen in anderen Raumachsen, asymmetrische Abweichungen, funktionelle Störungen usw. werden nicht erfasst.
In Deutschland ist für den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Einteilung in die Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) relevant, da sich der Zuschuss der Krankenkassen nach dem Schweregrad der Fehlstellung bemisst. In Österreich richtet sich die Bezahlung kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen durch die Sozialversicherungen seit 2015 nach dem Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN), wobei auch die dokumentierte Behandlungsqualität, gemessen nach dem PAR-Index eine Rolle spielt.G. Watzer, A. Watzer: IOTN und PAR-Index in Österreich – Handbuch für die korrekte und vorschriftsmäßige Anwendung. Herausgegeben vom Verband Österreichischer Kieferorthopäden, 2020, ISBN 978-3-9519790-0-7.
Zeitpunkte für einen Behandlungsbeginn Die rechtzeitige Diagnose ermöglicht einen adäquaten Therapiebeginn, der ggf. die Behandlungsdauer verkürzen, bzw. den Umfang der Behandlung reduzieren kann. Einige Dysgnathiebehandlungen sind nur innerhalb determinierter Zeitfenster möglich. (PDF; 32 kB), Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), 2007.
Postnatal Bei Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und Syndromen, die den Orofazialbereich betreffend, sollte eine kieferorthopädische Untersuchung in den ersten Lebenstagen Teil eines multidisziplinären Gesamtkonzepts sein.Stellungnahme der DGKFO „Optimaler Zeitpunkt für die Durchführung kieferorthopädischer Maßnahmen“ (2000/07)
Milchzahndurchbruch mini|Dentitionsaufnahme (Orthopantomogramm), Wechselgebiss Während des Milchzahndurchbruchs ist das Augenmerk auf die Kontrolle von Lücken zu legen, um rechtzeitig die Indikation für einen kieferorthopädischen Lückenhalter stellen zu können.
Vollständiges Milchgebiss Etwa zum 3. Geburtstag ist das Milchgebiss vollständig. Zu diesem Zeitpunkt ist eine kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen empfehlenswert, da für bestimmte Dysgnathien der Vorteil einer Frühbehandlung wissenschaftlich nachgewiesen, bzw. eine Frühbehandlung vorteilhaft sein kann. Die Nichtdurchführung einer notwendigen Frühbehandlung kann spätere Behandlungen verkomplizieren oder zu Wachstumshemmungen führen.
Wechselgebiss In der ersten Phase des Wechselgebisses (ca. 6. bis 8. Lebensjahr) und in der zweiten Phase des Wechselgebisses (ca. 9. bis 12. Lebensjahr) können Frühbehandlungen bei verschiedenen Indikationen angezeigt sein. Gegebenenfalls sind bei geplanter Extraktionstherapie bereits während dieser Lebensphase Extraktionen durchzuführen.
Permanente Dentition In der Phase zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr erfolgen die häufigsten kieferorthopädischen Behandlungen, nachdem alle bleibenden Zähne (bis auf die Weisheitszähne) durchgebrochen sind. Hier wird auch darüber entschieden, ob Weisheitszähne operativ oder alternativ andere Zähne zu entfernen sind. Auch Dysgnathieoperationen fallen häufig in diesen Zeitraum.
Erwachsenenkieferorthopädie Für Patienten, bei denen die Diagnose bzw. Therapie kraniomandibulärer Dysfunktionen versäumt wurde, bei präprothetischen kieferorthopädischen Maßnahmen oder bei pathologischen Zahnwanderungen im Rahmen einer fortgeschrittenen Parodontalerkrankung kann eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden. Diese wird jedoch – von Ausnahmen abgesehen – von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Therapiemethoden Die kieferorthopädische Therapie kann mit herausnehmbaren oder mit festsitzenden Geräten erfolgen. Unabhängig davon ist zwischen der Beeinflussung des Gesichtsschädels und dem Bewegen von Zähnen zu differenzieren.
Funktionskieferorthopädie Unter Funktionskieferorthopädie, kurz FKO, versteht man die günstige Beeinflussung skelettaler Strukturen, durch die gezielte Beeinflussung funktioneller Abläufe. Als Beispiel kann ein Patient mit einer Unterkieferrücklage herangezogen werden, der mit einem funktionskieferorthopädischen Gerät, beispielsweise einem Aktivator behandelt wird. Durch den Aktivator wird der Patient darauf trainiert, seinen zurückliegenden Unterkiefer nach vorn zu schieben. Wird dieser Stimulus lange genug aufrechterhalten, soll es zu einer skelettalen Manifestation kommen, also zu einem über das genetisch determinierte Maß hinausgehenden Unterkieferwachstum.Funktionskieferorthopädie in Praxis der Zahnheilkunde, Kieferorthopädie II, Band 2. Google Buchsuche Klassische funktionskieferorthopädische Geräte sind herausnehmbar. Die Einordnung festsitzender Geräte mit ähnlicher Wirkung (z. B. Herbstscharnier) in die Gruppe der Funktionskieferorthopädie ist umstritten.
Dentofaziale Orthopädie Durch das Ausüben von größeren Kräften, in der Regel über 500 cN, auf den Ober- oder Unterkiefer kann eine Wachstumsbeeinflussende Wirkung entfaltet werden. Beispiele stellen die Hemmung des Unterkieferwachstums mittels einer Kopf-Kinn-Kappe sowie die Oberkieferprotraktion mittels einer Delaire- oder Grummons-Maske dar.
Orthodontie Unter Orthodontie ist, in Abgrenzung zur funktionskieferorthopädischen Beeinflussung skelettaler Strukturen, das Bewegen von Zähnen zu verstehen.Bärbel Kahl-Nieke: Einführung in die Kieferorthopädie – Diagnostik, Behandlungsplanung, Therapie, Abschnitt 19.1. Google Buchsuche Orthodontische Zahnbewegungen können mit herausnehmbaren wie auch mit festsitzenden Apparaturen erfolgen, wobei festsitzende Apparaturen hinsichtlich der durchführbaren Bewegungen und der Behandlungsdauer sowie der Unabhängigkeit von der Mitarbeit des Patienten in der Regel vorteilhaft sind. Orthodontische Maßnahmen können auch lange nach dem Abschluss des Wachstums, also bei Erwachsenen, erfolgen.
Chirurgische Kieferorthopädie Besteht nach Wachstumsabschluss eine Kieferfehlstellung (Dysgnathie), die nicht durch orthodontische Maßnahmen kompensiert werden kann, ist es möglich, durch eine Operation eine Verbesserung herbeizuführen. Hierbei muss der Kieferorthopäde mit einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammenarbeiten. Häufig gliedert sich eine derartige Therapie in drei Phasen:Behandlungsphasen in der chirurgischen Kieferorthopädie, Dysgnathiechirurgie, Universitätsmedizin Göttingen. Abgerufen am 12. März 2019
1. kieferorthopädische Vorbehandlung mit Dekompensation Liegt eine Kieferfehlstellung vor, so hat sich häufig eine Zahnstellung entwickelt, die diesen skelettalen Fehler zum Teil ausgleicht. Diese Kompensation muss zunächst aufgehoben werden. Dies geschieht normalerweise mit einer festsitzenden Apparatur.
2. chirurgische Intervention Nach Abschluss der Vorbehandlung erfolgt die chirurgische Kieferverlagerung. Sie ist, je nach Notwendigkeit, für den Ober- und/oder für den Unterkiefer möglich.
3. kieferorthopädische Feineinstellung Nach der Herstellung einer regelrechten Kieferlage ist es Aufgabe der kieferorthopädischen Therapie, eine gesicherte Okklusion herzustellen.
Kieferorthopädische Behandlung in Deutschland Kieferorthopädische Behandlungen wurden aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts im Jahr 1972 in die vertragszahnärztliche Versorgung aufgenommen.BSG, 20. Oktober 1972 – 3 RK 93/71
Sachleistung Nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.§ 28 SGB V Seit dem 1. Januar 2002 sind solche Behandlungen zu Lasten der GKV abrechenbar, die mindestens den Behandlungsbedarfsgrad 3 nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen aufweisen.
Kieferorthopädische Behandlungen vor Beginn der 2. Phase des Zahnwechsels (sogenannte Frühbehandlungen) sind im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nur in Ausnahmefällen angezeigt.
Umfang und Voraussetzungen der kieferorthopädischen Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich in erster Linie aus den Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Anlage 4 des Bundesmantelvertrag-Zahnärzte.
Gesetzlich vorgesehener Eigenanteil