mini|Gleisanschluss der Möbelfabrik Döss in Worms, ca. 1932 mini|Anschlussweiche einer Ausweichanschlussstelle mit Schutzweiche und Außenschlüsselsperre mini|Gleisanschluss der Alfing-Kessler-Werke in Wasseralfingen (heute abgebaut)

Ein Gleisanschluss (abgekürzt Gla), in der Schweiz Anschlussgleis (abgekürzt AnG), ist eine Eisenbahnanlage zur Erschließung eines Geländes oder Gebäudes, das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, durch Eisenbahngleise zum Gütertransport.

Beschreibung Gleisanschlüsse sind vorwiegend bei großen Fabriken, Industriebetrieben, Industriegebieten, Logistikzentren und militärischen Liegenschaften (z. B. Depots) zu finden. Andere – teilweise veraltete – Bezeichnungen sind Werksanschluss, Werksgleis, Fabrikanschluss oder Fabrikgleis. Wenn es eine private Anlage mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz verbindet, nennt man es auch Privatanschlussgleis.

Bei einem Gleisanschluss direkt von einer öffentlichen Eisenbahnstrecke wird alternativ von einem Hauptanschluss gesprochen. Erfolgt der Anschluss an eine öffentliche Eisenbahn hingegen indirekt über einen anderen Anschluss, so wird dieser als Nebenanschluss bezeichnet. Eine besondere Form des Hauptanschlusses stellen Industriestammgleise dar, die ein ganzes Industriegebiet, einen Hafen (Hafenbahn) o. Ä. erschließen, von dem die einzelnen Nebenanschlüsse abzweigen. Diese Stammgleise befinden sich – im Gegensatz zur Hauptbahn – meist in der Hand (überwiegend kommunaler) Privatbahnen.

Ein Gleisanschluss kann bei Bedarf genutzt werden (siehe Bedarfsverkehr, z. B. Übergeben einzelner Güterwagen) oder regelmäßig im Einzelwagenverkehr oder Ganzzügen angefahren werden. In Ausnahmefällen findet auch spezielle nicht-öffentliche Personenbeförderung für Werksangehörige statt, in diesem Fall spricht man vom Dienstpersonenverkehr.

Die Grenze eines Gleisanschlusses liegt in der Regel zwischen Anschlussweiche und Anschluss, häufig am Schienenstoß hinter der Anschlussweiche. Sie ist örtlich zu kennzeichnen.

Anschlussbahn Anschlussbahnen sind nicht-öffentliche Eisenbahnen mit Übergang von Fahrzeugen und Betriebsmitteln auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs. Anschlussbahnen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die zuständige Landesbehörde (Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht) oder des mit der Aufsicht beauftragten Eisenbahnbundesamtes und müssen den Bestimmungen der Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (BOA) genügen.

Anschlussbahnen von Bergbaubetrieben („Grubenanschlussbahn“) unterliegen zudem noch der Aufsicht der Bergbehörde.„Aufsicht über Grubenanschlussbahnen“ – Erlass des Ministers für Wirtschaft und Verkehr von Nordrhein-Westfalen

Anschlussbahnen sind in der Regel eigenständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen, bei großen Anschlussbahnen wird häufig unter der gleichen Unternehmensbezeichnung auch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt.

Gleisanschluss im Bahnhof Gleisanschlüsse im Bahnhof oder Bahnhofsanschlussbahnen zweigen in einem Bahnhof ab. Gegenüber einem Gleisanschluss an der Strecke liegen hier in der Regel verkehrlich und betrieblich günstigere Bedingungen vor. Bevorzugt werden diese an Ausziehgleise oder Verkehrsgleise (Durchlaufgleise für Rangierfahrten) angeschlossen. Gleisanschlüsse in Bahnhöfen können mittels Rangierfahrten bedient werden. Teilweise finden aber Zugfahrten direkt auf die Anschlussbahn statt.

Gleisanschluss an der Strecke Gleisanschlüsse an der Strecke oder Streckenanschlussbahnen zweigen an besonderen Bahnanlagen auf freier Strecke ab. Betrieblich werden verschiedene Typen unterschieden.

Anschlussstelle mini|Anschlussstelle einer Entladeanlage für Kies an der Bahnstrecke Friedrichshafen–Lindau

Eine Anschlussstelle (kurz Anst, in der Schweiz auch als Anschlussgleise an die Strecke bezeichnet) ist eine Eisenbahnbetriebsstelle zur Verbindung eines Gleisanschlusses oder einer Anschlussbahn mit der freien Strecke. Sie sind keine Zugfolgestellen, weshalb die Bedienung unter Deckung der Hauptsignale der benachbarten Betriebsstelle erfolgt.

Die in dem Gleis der freien Strecke eingebaute Anschlussweiche ist in der Regel ortsgestellt und mittels eines Handverschlusses gesichert, über den die Signalabhängigkeit zu den Hauptsignalen der benachbarten Betriebsstellen hergestellt wird.

Zur Gewährleistung des Flankenschutzes des Gleisanschlusses gegenüber den Gleisen der freien Strecke ist dieser durch eine Schutzweiche oder eine Gleissperre zu schützen. Diese Einrichtungen verhindern, dass sich Schienenfahrzeuge, die innerhalb der Anschlussanlage bewegt werden, den Gleisen der freien Strecke in gefährdender Weise nähern können. Die Flankenschutzeinrichtung steht mit der Anschlussweiche in der Regel in einer Folgeabhängigkeit. Wenn in einer Anschlussstelle rangiert werden soll, während der Streckenabschnitt befahren wird, dann sind für den Flankenschutz Schutzweichen erforderlich.

Anschlussstellen unterscheidet man in:

Anschlussstellen, die von Übergabezügen bedient werden, ohne dass der betroffene Blockabschnitt für andere Züge freigegeben werden kann, und Anschlussstellen, die von Übergabezügen unter Freigabe des Blockabschnittes für andere Züge bedient werden dürfen. Diese werden im Folgenden gemäß der in Deutschland und Österreich üblichen Bezeichnung als Ausweichanschlussstellen bezeichnet.

Der erste Fall wird in der Regel so umgesetzt, dass der Schlüssel für die Handverschlüsse der Flankenschutzeinrichtung und der Anschlussweiche in Grundstellung in einer benachbarten Betriebsstelle eingeschlossen ist und von der Bedienungsfahrt zur Anschlussstelle mitgenommen werden muss. Mit Freigabe des Schlüssels wird der Blockabschnitt für Zugfahrten mit Blockbedienung gesperrt. Aus diesem Grund muss die Bedienungsfahrt auch als Sperrfahrt verkehren, die beim Befahren des Anschlussgleises zur Rangierfahrt wird. Voraussetzung für das Entnehmen dieses Schlüssels ist in der Regel die Grundstellung des Streckenblockes und das Vorhandensein der Erlaubnis. Erst mit Rückkehr der Bedienungsfahrt wird der Blockabschnitt wieder für andere Zugfahrten freigegeben.Ulrich Maschek: Sicherung des Schienenverkehrs Kapitel 5.3.4.1 Anschlussstellen und Ausweichanschlussstellen. Springer Vieweg, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8348-1020-5. Wegen der daraus resultierenden langen Sperrzeiten der Bahnstrecke eignet sich diese Variante nicht für viel befahrene Strecken.

Ausweichanschlussstelle Ist die Anschlussstelle so eingerichtet, dass der Blockabschnitt für einen anderen Zug freigegeben werden kann, während sich eine Übergabefahrt in der Anschlussstelle befindet, handelt es sich um eine Ausweichanschlussstelle (kurz Awanst). Die Zugeinheit in der Anschlussstelle wird erforderlichenfalls eingeschlossen. Die Informationsübertragung über die Besetztmeldung des Abschnittes geschieht hier also nicht durch den Zug, sondern durch eine anderweitig technische Verbindung zwischen Ausweichanschlussstelle und der Zugmeldestelle.

Hierfür sind im Stellwerk, von dem die Bedienungsfahrten ausgehen, bei ferngesteuerten Relais- und elektronischen Stellwerken im Bereich der Ausfahrsignale in Richtung der Ausweichanschlussstelle und zusätzlich an dieser selbst Schlüsselsperren vorhanden, die in Abhängigkeit zum Stellwerk stehen. In der Regel wird auch hier einer Bedienungsfahrt der Schlüssel für die Anschlussstelle mitgegeben. Mit dem Entnehmen des Schlüssels aus der Schlüsselsperre im Stellwerk ist das Einstellen von regulären Zugfahrstraßen in den betreffenden Streckenabschnitt nicht mehr möglich, die Bedienungsfahrt bewirkt auch keine Schaltvorgänge beim Streckenblock. Das Bedienen der Weichen und Flankenschutzeinrichtungen erfolgt in gleicher Weise wie bei einer gewöhnlichen Anschlussstelle. Ist die Bedienungsfahrt in den Anschluss eingefahren und die Anschlussweichen stehen wieder in Grundstellung, dann wird der Schlüssel in die Schlüsselsperre an der Anschlussstelle eingeschlossen. Sobald er von der Schlüsselsperre festgehalten wird, sind wieder reguläre Zugfahrten möglich. Gibt es im Streckenabschnitt keine technische Gleisfreimeldeanlage, ist zusätzlich eine fernmündliche Bestätigung des vollständigen Einschließens der Bedienungsfahrt erforderlich. Die Rückfahrt der Bedienungsfahrt erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, in der Regel erfolgt die Einfahrt des Übergabezuges in den Ausgangsbahnhof durch einen Fahrtbegriff am Einfahrsignal.

Im Stellbereich von mechanischen Stellwerken befindet sich der Schlüssel im Stellwerk in der Regel in einem Fahrstraßenschloss. Mit der Entnahme des Schlüssels aus dem Fahrstraßenschloss werden die Fahrstraßen in Richtung der Ausweichanschlussstelle in Grundstellung verschlossen. Damit ist das Einstellen von Ausfahrstraßen in Richtung des Streckenabschnittes, in dem die Anschlussstelle liegt, unterbunden. Nach Möglichkeit wird die Fahrstraße für die Bedienungsfahrt aus dem Grundstellungsverschluss ausgenommen, damit die Ausfahrt der Bedienungsfahrt unter Fahrstraßensicherung erfolgen kann. An der Anschlussstelle wiederum befindet sich auch eine Schlüsselsperre oder ein Anschlusssperrfeld, in der der Schlüssel nach Wiederherstellung der Grundstellung zum Einschluss der Bedienungsfahrt eingeschlossen werden kann. Dadurch wird im korrespondierenden Stellwerk ein Hilfsschlüssel freigegeben, mit dem die das Fahrstraßenschloss wieder aufgeschlossen werden kann. Ist die Anschlussbedienung in einer Zugpause zu schaffen, dann unterscheidet sich die Bedienung nicht von der einer gewöhnlichen Anschlussstelle. Zur Rückkehr der Bedienungsfahrt müssen die Bedienhandlungen in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden.

Ausweichanschlussstellen wurden im Jahr 1957 in die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung aufgenommen.

Anschlussabzweigstelle Anschlussbahnen mit großen Verkehrsaufkommen werden teilweise als Abzweigstelle eingerichtet, sodass signalmäßig in die Anschlussbahn ein- bzw. ausgefahren werden kann. Die Übergabezüge verkehren in diesem Fall unter voller Fahrstraßen- und Blocksicherung auf Hauptsignalfahrtbegriffe.

Haltestelle Ist die Anschlussstelle, Abzweigstelle oder Überleitstelle örtlich mit einem Haltepunkt verbunden, wird dieser betrieblich zur Haltestelle.

Weichenloser Gleisanschluss

mini|Besonderheit für eine deutsche Schnellfahrstrecke: Zungen- und herzstücklose Anbindung des Umspannwerks Erfurt-Vieselbach in einem mit 200 km/h befahrbaren Gleis

Kleine und selten genutzte Gleisanschlüsse (z. B. für eine Trafostation) werden teilweise als weichenloser Gleisanschluss ausgeführt. Das Anschlussgleis ist bis an das Streckengleis herangeführt, eine Weiche ist aber nur teilweise als zungen- und herzstücklose Anbindung vorhanden. Die Zungenvorrichtung einschließlich der Gleitstuhlplatten und das Herzstück sowie die Radlenker fehlen, die Schienen des Streckengleises gehen durch. Wenn die Anschlussstelle bedient werden soll, müssen die Schienen des Streckengleises getrennt, umgesetzt und danach wieder zurückgesetzt und verschweißt werden. Die Schienenbefestigungen auf den Schwellen sind dafür vorbereitet, Stopfarbeiten fallen bei einer Anschlussbedienung nicht an.

Ein Beispiel hierfür findet sich an der S-Bahn-Strecke der Bahnstrecke Witten/Dortmund–Oberhausen/Duisburg beim Umspannwerk in Essen-Eiberg, auf halbem Weg nach Wattenscheid-Höntrop.privat.online-chriz.de Bilder einer Anschlussbedienung in Essen-Eiberg.

Industriestammgleis

Industriestammgleise sind meist nichtöffentliche oder beschränkt öffentliche Eisenbahnen, die unmittelbar an das Gleisnetz einer öffentlichen Bahn angeschlossen sind, z. B. an das Gleisnetz der Deutschen Bahn AG.

Infrastruktur Die Infrastruktur eines Gleisanschlusses kann sehr unterschiedlich sein. Die Topologie eines Gleisanschlusses ist neben den Erfordernisses des Anschließers abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, wie das Gelände oder etwaige Bebauung. Abhängig von der Art und Menge der zu ver- bzw. entladenen Güter werden unterschiedliche Anlagen für die Be- und Entladung vorgehalten: