mini|upright=1.25|Technicolor-Logo (bis 2010) Technicolor ist die Markenbezeichnung des gleichnamigen, ursprünglich 1915 gegründeten US-amerikanischen Unternehmens Technicolor Corp. von Herbert Kalmus für die von ihm entwickelten Herstellungsverfahren für Farbfilme. Im Laufe der Geschichte entstanden verschiedene Aufnahme- und Wiedergabe-Verfahren:
Technicolor Process No. 1 Additives Zwei-Farben-Verfahren mit Spezialprojektor Technicolor Process No. 2 Additives Aufnahme- und subtraktives Zwei-Farben-Wiedergabeverfahren mit geklebten Filmstreifen und normaler Projektion Technicolor Process No. 3 Subtraktives Zwei-Farben-Verfahren und Dye-Transfer-Kopiertechnik Technicolor Process No. 4 Subtraktives Drei-Farben-Verfahren mit Drei-Streifen-Strahlteiler-Kamera und Dye-Transfer-Kopiertechnik Technicolor Process No. 5 Subtraktives Drei-Farben-Verfahren, Mehrschichtfilme als Aufnahmematerial in normalen Kameras, Dye-Transfer-Kopiertechnik
Am bedeutendsten wurde Prozess No. 4, der den Namen Technicolor über die Nennung im Vor- oder Abspann berühmter Kinofilme um die Welt getragen hat. Ende der 1970er Jahre verloren diese Technicolor-Prozesse ihre Bedeutung in der Filmproduktion. Die Erfinderin wandelte sich zum Dienstleister der digitalen Filmtechnik und ging 2001 in dem französischen Elektronik-Konzern Thomson auf, der sich 2010 wiederum in Technicolor umbenannt hat.
Erstes Verfahren, 1917–1922
Der Technicolor Process No. 1 war das erste Verfahren des Unternehmens, ein Zweifarben-Additivverfahren ähnlich dem damaligen Kinemacolor, aber mit einem wichtigen Unterschied. Zur Erzeugung der zwei Farbenauszüge waren keine rotierenden Farbräder in der Kamera notwendig, um die Bilder eins nach dem anderen aufzuzeichnen bzw. im Kinoprojektor nacheinander zu projizieren. Die Technicolor-Kamera belichtete die roten und grünen Bilder mittels eines Strahlenteilers hinter dem Objektiv gleichzeitig, dadurch wurde das Ausfransen der Konturen bei sich schnell bewegenden Objekten vermieden, wie es technisch bedingt bei allen anderen Verfahren auftrat, die die Farbauszüge nacheinander herstellten. Aufgezeichnet wurde, indem das Licht nach Durchlaufen des Kameraobjektivs durch ein Doppelprisma (Strahlteiler) geführt wird. Das Prisma verteilt das Licht zu gleichen Teilen auf zwei Bildfenster, die auf dem Filmband übereinanderliegen. Vor den beiden Bildfenstern sind Farbfilter angebracht, ein purpurnes und ein grünes, durch die die gefilterten Farbanteile auf Schwarzweißfilm belichtet werden. Pro Aufnahme schaltet die Kamera zwei Bilder weiter.
Für die Bearbeitung der Aufnahmen hatte Technicolor einen Eisenbahnwaggon zu einem rollenden Labor ausbauen lassen. Sämtliche Arbeiten von der Filmkonfektionierung bis zur Entwicklung und Bearbeitung waren somit in der Nähe des Drehortes möglich.
Der große Nachteil aller Zwei-Farben-Verfahren lag in ihrer eingeschränkten Möglichkeit, Farben wiederzugeben. Blau wurde eher grünlich dargestellt und grüne Blätter erschienen auf der Leinwand bräunlich (herbstlich). Um die eingeschränkte Farbwiedergabe zu berücksichtigen, wurde den Produktionen ein Farbberater (Color Consultant) zur Seite gestellt, der Architekten und Kostümbildnern beratend bei der Farbauswahl der Materialien zur Seite stehen sollte. Farbberaterin bei Technicolor-Filmen war seit der ersten Stunde Natalie Kalmus, die Frau von Dr. Kalmus. Alle Produktionen wurden bis 1948 per Vertrag verpflichtet, den Farbberater mit dem Gesamtpaket (Kamera, Techniker, Kopierwerk) zu mieten, selbst dann noch, als es nur noch das Drei-Farben-Verfahren gab und die ursprüngliche Notwendigkeit der Farbberatung nicht mehr gegeben war.
Neben der schlechteren Farbtreue gegenüber den späteren Dreifarb-Systemen war ein weiterer großer Nachteil an diesem System, dass ein spezieller Kinoprojektor benötigt wurde. Die Filmkopie war zwar eine herkömmliche schwarzweiße Kopie, auf der aber die beiden Farbauszugsbilder übereinander lagen. Der Projektor musste also ebenfalls zwei Filmschritte schalten. Die beiden Teilbilder wurden durch zwei Objektive mit den jeweiligen Farbfiltern projiziert. Vor der Projektion musste darauf geachtet werden, dass die richtigen Farbauszugsbilder hinter den dazugehörigen Farbfiltern lagen. Durch eine Prismenvorrichtung wurden beide Teilbilder auf der Leinwand wieder zur Deckung gebracht, ein in der Praxis sehr kompliziertes Verfahren. So wurde die Premiere des ersten mit dem Technicolor Process No. 1 hergestellten Films, „The Gulf Between“, 1917, zu einer großen Enttäuschung, da der Kinovorführer es nicht schaffte, die beiden Kinoprojektor-Prismen so einzustellen, dass die zwei farbigen Teilbilder auf der Leinwand korrekt übereinander lagen. Dieses Problem und andere mit dem Technicolor Process No. 1 verbundene grundlegende Schwierigkeiten führten dazu, dass nur noch in einem weiteren Film, „Way Down East“, 1920, von D. W. Griffith, einzelne Farbsequenzen eingesetzt wurden. Der Kopierpreis einer Technicolor-Kopie betrug 1922 noch 90 US-Cent pro Meter (1964 lag er bei 15 US-Cent pro Meter).
Zweites Verfahren, 1922–1927
Im Jahre 1922 brachten Kalmus und sein Team den Technicolor Process No. 2 auf den Markt. Der wesentliche Unterschied zum vorherigen System war die Verwendung eines subtraktiven Farbenprozesses für die Projektion. Additive Systeme verwendeten Schwarz-Weiß-Bilder, die durch Farbfilter hindurch projiziert wurden, was in einer geringen Lichtausbeute bei der Projektion resultierte und einen Spezialprojektor voraussetzt. Subtraktive Systeme tragen jedoch die Farbinformationen im Filmstreifen selbst, sodass der Gebrauch von Filtern nicht mehr notwendig ist. Bei subtraktiven Systemen werden außerdem Farben genauer reproduziert.
Vom Filmnegativ bis zum Enddruck
Beim Technicolor Process No. 2 wird aufnahmeseitig noch dasselbe additive Verfahren wie beim Process No. 1 angewandt. Es soll sogar die gleiche Kamera benutzt worden sein, obwohl auf Abbildungen aus dieser Zeit eine modifizierte Bell & Howell zu sehen ist. Nach der Entwicklung des Negativs werden die Bilder mit einer Spezialkopiermaschine auf zwei halbdicke Matrixfilme kopiert, eine Spezialanfertigung von Eastman-Kodak. Die Kopiermaschine schaltet das Negativ jeweils zwei Bilder, den Positivfilm aber nur um eines weiter. Damit wird der Purpurauszug des Negativs auf den entsprechenden Matrixfilm kopiert und später der grüne auf den zweiten Matrixfilm. Nach gerbender Entwicklung der Matrixfilme werden die unbelichteten und damit ungehärteten Stellen mit warmem Wasser ausgewaschen. Es bleibt eine Gelatineschicht mit einer Dickenabbildung des Negativs (gelatin reliefs) übrig. Dann wurden die beiden Matrixfilme Rücken an Rücken aneinandergeklebt (Cemented Two Color Process), worauf das Einfärben der beiden Seiten in einem Schwimmprozess erfolgte, entsprechend ihrer Farbzugehörigkeit in einem rot-orangen bzw. blaugrünen Färbemittelbad ähnlich dem damals bekannten Tonungs- und Beizfarbenverfahren (Tonung). Entsprechend der Stärke des Gelatinereliefs wird mehr oder weniger viel Farbe angenommen. Der dabei entstandene Film trug das fertige, zweifarbige Bild.
Geschichte des Technicolor Process No. 2
Das System brachte einige Vorteile mit sich, es verbesserte die Bildschärfe und die Farbwiedergabe, und es war das erste Naturfarbenverfahren, das die Projektion des Films mit den bestehenden Kinoprojektoren erlaubte. Der Preis pro Kopie sank durch das neue Kopierverfahren auf 50 US-Cent pro Meter, damit war zum ersten Mal die Erstellung von Massenkopien möglich.
1922 eröffnete die Technicolor-Gesellschaft ein neues Labor in Hollywood. Colorcraft Pictures, Inc., eine Gründung von Technicolor, produzierte 1922 in Hollywood als ersten Film nach dem neuen Technicolor Process No. 2 The Toll of the Sea. Joseph Schenck stellte Kalmus kostenlos Studios, einen Regisseur (Chester M. Franklin) und den Star (Anna May Wong) zur Verfügung. Die Premiere des Films im November 1922 im Rialto Theatre in New York wurde ein großer Erfolg.
1923 konnte Kalmus endlich eines der großen Filmstudios überzeugen, einen abendfüllenden Spielfilm mit dem Technicolor Process No. 2 zu produzieren. Im November unterzeichnete Jesse L. Lasky von Paramount einen Vertrag, der Kalmus das Drehen von Wanderer of the Wasteland ermöglichte. Obwohl Paramount mit Kalmus vereinbart hatte, den gesamten Film in Technicolor zu drehen, hatte Lasky keinen größeren Etat als den für einen normalen Schwarzweißfilm bewilligt. Die Produktion verlangte Kalmus und seinem Team außergewöhnliche Bemühungen und viele Arbeitsstunden ab. Täglich mussten die belichteten Negative von den Drehorten in der Nähe von Yuma, Arizona, nach Hollywood in das neue Kopierwerk von Technicolor gebracht werden, um die vom Produzenten verlangten täglichen Filmmuster vorführen zu können. Doch die harte Arbeit lohnte sich. Wanderer of the Wasteland war ein Erfolg und verhalf der Farbkinematografie zu mehr Aufmerksamkeit.
Im Laufe der nächsten Jahre wurde der Cemented Two Color Process in ungefähr zwei Dutzend Filmen verwendet. Die bekanntesten sind Das Phantom der Oper (1925, Universal, Sequenzen), Die zehn Gebote (1923, Paramount, Sequenzen) und Ben Hur (1925, MGM, Sequenzen). Ben Hur wurde eigentlich vollständig in Farbe gedreht, kurz vor Drehende beschloss die Produktion jedoch, den gesamten Film noch einmal schwarzweiß zu drehen. Daher wurden lediglich einige Farbsequenzen in den fertigen Film eingefügt. Dies war natürlich nicht der große Durchbruch, den sich Kalmus erhofft hatte, da die meisten Farbfilme dieser Zeit nicht durchgängig farbig waren. Erst Douglas Fairbanks, der die Vorzüge des Technicolor-Systems schätzen gelernt hatte, verpflichtete sich im Jahr 1926 vertraglich, den Stummfilm Der schwarze Pirat (1926) komplett mit dem Technicolor Process No. 2 zu produzieren. Der Film wurde für Fairbanks ein Riesenerfolg.
Nachteile
Der Technicolor Process No. 2 hatte zwei Nachteile, die sich allerdings erst bei den Großprojektionen in den Kinos bemerkbar machten. Hier wird viel Licht benötigt, die Hitzeentwicklung im Bildfenster ist entsprechend groß. Da die Vorführkopie aus zwei zusammengeklebten Matrixfilmen bestand, wurde der der Bogenlampe zugewandte Film stärker aufgeheizt als der andere. Die Verklebung konnte sich dadurch lösen und so entstand eine Wölbung, die zu Unschärfe führte und eine weitere Vorführung unmöglich machte. Bei den beschädigten Kopien mussten unmittelbar nach der Vorführung die schadhaften Filmsequenzen durch neue ausgetauscht werden. Daher waren in den Vorführräumen ständig Techniker von Technicolor anwesend, um die Reparaturen vornehmen zu können. Außerdem waren die Kopien durch die Verklebung etwas dicker und steifer als gewöhnlicher Positivfilm, was zu mehr Abnutzung und Verkratzung führte.
Die Filmstudios waren trotz des künstlerischen Erfolges noch nicht zu einem Umstieg auf das Technicolor-Verfahren bereit. Ihnen waren neben den vielen mechanischen Problemen mit den Kopien der Aufwand und die Kosten für die Produktion eines Farbfilms noch zu hoch.
Drittes Verfahren, 1927–1933