Die Planung und Gestaltung von Freianlagen (häufig auch als Freiräume bezeichnet) obliegt in der Regel Landschaftsarchitekten, während die bauliche Ausführung meist von Landschaftsgärtnern übernommen wird. Zu den Freianlagen gehören gemäß der Objektliste Freianlagen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure u. a. folgende Objekttypen:
Parkanlagen Friedhöfe und Gedenkstätten Sportanlagen inkl. Ski- und Rodelhängen Hausgärten Spielplätze Schul- und Pausenhöfe Freibäder Golfplätze Campingplätze Flächen für den Arten- und Biotopschutz Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung Freilichtbühnen Grünzüge und -verbindungen
Galerie
Literatur Leitfaden Nachhaltige Freianlagen. / Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (Hrsg.). 1. Ausg., Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn 2018.
Einzelnachweise
Kategorie:Planart der Landschaftsplanung Kategorie:Landschaftsarchitektur Kategorie:Gartenbau