Die Siegel der Äbte der Reichsabtei Fulda sind die persönlichen Hauptsiegel (Große Siegel) und die Sekretsiegel der Äbte der Reichsabtei Fulda, die eigenständig oder neben dem Siegel des Konvents der Reichsabtei Fulda seit Anfang des 11. Jahrhunderts vor allem zur Beglaubigung von Urkunden und rechtlichen Verträgen, die die Abtei Fulda betrafen, verwendet wurden. Die Äbte führten bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts stets ein eigenes persönliches und unterschiedlich gestaltetes Siegel. mini|Nachbildung des Siegels des Abtes Egbert von Fulda (1047–1058)
Geschichte Die höhere Geistlichkeit, vornehmlich Bischöfe, begann im 10. Jahrhundert, die Königsurkunde als Vorbild, ihren Urkunden durch das Aufdrücken von Siegeln Glaubwürdigkeit zu verleihen. Diesem Brauch folgend begannen auch Klöster ihre Urkunden mit Siegeln zu beglaubigen. Die Reichsabtei Fulda gehörte hier zu einem der ersten Klöster die die Besiegelung von Urkunden vornahm. Mit dem Aufkommen des Siegels als glaubwürdiges, rechtserhebliches und für jedermann verständliches Beglaubigungsmittel für Urkunden in einer fast schriftlosen Zeit und Kultur begann auch das fuldische Urkundenwesen wieder zu gedeihen und sich zu entwickeln. Es folgte eine völlig neue Phase der Entwicklung, da nicht mehr, wie früher, die Handschrift der Privatnotare des Abtes die Urkunden echt und rechtskräftig machte, sondern das durchgedrückte oder angehängte Siegel.Ludwig Weth: Studien zum Siegelwesen der Reichsabtei Fulda und ihres Territoriums, Darmstadt/Marburg 1980, (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 41), S. 10.
In der Amtszeit des Abtes Richard (1018–1039) erfolgte die Übernahme der Siegelurkunde als Weiterentwicklung, der bisher durch Handschrift des Abtnotars beglaubigten Urkunden der Abtei Fulda. Wenige Jahrzehnte nach der Anschaffung eines persönlichen Siegels durch den Abt, beschaffte sich auch der Konvent des Klosters Fulda ein eigenes Siegel. Das wurde nötig, da das Klostergut zwischen Abt und Konvent geteilt wurde und der Konvent folglich eine eigene Verwaltung ausbildete. Das dem Konvent eingeräumte Erwerbsrecht, die vielen Schenkungen an das Kloster und die Einführung des Privatbesitzes der Mönche machten ein eigenes Konventsiegel zur Beglaubigung der Rechtsgeschäfte, die die Gesamtheit der Mönche betrafen, notwendig. Im Vergleich zu anderen Benediktinerklöstern, wo eine gemeinsame Siegelführung von Abt und Konvent den Gebrauch von Siegeln einleitete, lässt sich dies für Fulda nicht sagen. Es gab folglich von Beginn an der Siegelbenutzung eine getrennte Siegelführung durch Abt und Konvent.Weth, Siegelwesen, S. 16.
Das Siegel des Abtes besaß jedoch bis ins 13. Jahrhundert eine höhere Beweiskraft und Autorität als das Konventssiegel. Im 12. Jahrhundert siegelte z. B. fast ausschließlich der Abt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts kam der Brauch auf, eine Urkunde der Abtei mit beiden Siegel zu beglaubigen. Erst jetzt gewann das Konventssiegel an Beweiskraft und Autorität und wurde zum unentbehrlichen Bestandteil einer fuldischen Urkunde, die rechtsbindend sein wollte. Diese Doppelbesiegelung geht auf den Einfluss der päpstlichen Gesetzgebung zurück. Die Reformstatuten Papst Gregors IX. aus dem Jahre 1235 forderten die Besiegelung durch den Konvent neben der Abtbesiegelung für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften. In Fulda hatte sich die Doppelbesiegelung durch Konvent und Abt schon kurz vor der rechtlichen Verankerung durch Papst Gregor IX. durchgesetzt. In der Amtszeit Konrads III. von Malkos (1222–1249) kommt es erstmals zu einer Doppelbesiegelung einer fuldischen Urkunde. Somit kommt es in der folgenden Zeit zu einer beständigen Vermehrung der Anzahl der Urkunden mit Siegel des Abtes und mit Siegel des Konvents. Diese Doppelbesiegelung blieb im ganzen 13. Jahrhundert bestehen. Erst im 14. Jahrhundert trat wieder vermehrt die Einzelbesiegelung des Abtes auf.Weth, Siegelwesen, S. 21f.
Entwicklung des Abtsiegels Siegelbild Für das Siegelbild der Siegel der Äbte von Fulda lassen sich drei verschiedene Siegelbildarten unterscheiden. Erstens die Abbildung des Siegelführers (Porträtsiegel), Zweitens die Abbildung des Schutzheiligen (Heiligensiegel) und Drittens die Wappenabbildung (Wappensiegel).Weth, Siegelwesen, S. 46.
Die Siegelführung der Äbte von Fulda begann mit der Darstellungsart des Porträtsiegels unter dem Abt Richard (1018–1039). Bis Abt Erlolf (1114–1122) wurden die Äbte mittels Brustbild auf ihren Siegeln dargestellt. Anstelle des Brustbildes trat dann seit Erlolf ein Bild des auf einem Thronsessel sitzenden Abtes in ganzer Figur (Thronsiegel). Diese einfache Form des Thronsiegels wurde dann zu Beginn des 14. Jahrhunderts aufwendiger und reicher ausgeschmückt, z. B. mit verzierten Thronsesseln, Baldachinen, Wappenschilden etc. Unter Abt Hermann II. von Buchenau (1440–1449) erreichte diese Ausgestaltung des Porträtsiegels ihren Höhepunkt. Das Porträtsiegel trat dann seit Mitte des 16. Jahrhunderts zugunsten des Wappensiegels vollständig zurück.Weth, Siegelwesen, S. 46f.
Die hohe Geistlichkeit, also auch Äbte führten in aller Regel Porträtsiegel und Heiligensiegel wurden üblicherweise nur von kirchlichen Institutionen wie Klöstern, Konventen, aber auch häufig von Stiftern, Städten etc. geführt. Daher ist auf fast allen Abtsiegeln Fuldas bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts das Porträt des Abtes dargestellt. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen: Abt Konrad IV. von Hanau (1372–1383) und Abt Johann III. von Henneberg (1529–1541) führten Siegel, die den Stiftspatron, den heiligen Bonifatius, darstellten.Weth, Siegelwesen, S. 48.
Seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts nahmen die Äbte neben ihrem Porträt den Wappenschild der Abtei und das persönliche Wappen ihrer Familien in ihr Siegelbild auf. Abt Heinrich VI. (1315–1353) ist der erste fuldische Abt, der beide Wappenschilde neben seinem Porträt in seinem Siegel führt. Unter Abt Konrad IV. (1372–1383) erhöhte sich die Anzahl der Wappenschilde von zwei auf vier. Zum ersten Mal trat hier ein Schild mit den drei Lilienstengeln, den Attributen des heiligen Simplicius, auf. Der bisher zur rechten Seite des Abtes dargestellte Kreuzschild wurde dann unter Abt Johann II. (1472–1513) vollständig vom Wappenschild mit den drei Lilienstengeln verdrängt. Die zu dieser Zeit erfolgte Aufnahme des Adlers in das fuldische Wappen sollte die Reichsunmittelbarkeit der Abtei heraldisch symbolisieren. In der Mitte des 16. Jahrhunderts wurden die Siegel der Äbte von Fulda dann zu reinen Wappensiegeln. In dem gevierteilten Schild stellten dann die Felder eins und vier das fuldische Kreuz dar und die Felder zwei und drei die Familienwappen der Äbte.Weth, Siegelwesen, S. 50f.
Siegelstoff Bezüglich der gängigen mittelalterlichen Praxis von Benutzung von Siegelstoffen bildete die Reichsabtei Fulda keine Ausnahme. Als alleiniger Siegelstoff diente Wachs (Wachs war der im Mittelalter gebräuchlichste Siegelstoff). In den ersten Jahrhunderten fand ausschließlich ungefärbtes Bienenwachs Verwendung. Dieses wurde mit Zusätzen von Weißpech oder anderem Harz versehen. Während der Regierungszeit des Abtes Konrads III. (1222–1249) kam neben dem ungefärbten Wachs auch rot gefärbtes Wachs in Gebrauch. Das rot gefärbte Wachs konnte sich jedoch nicht durchsetzen, und keiner der Nachfolger Konrads III. verwendete für seine Siegel wieder rotes Wachs. Vielmehr wurde das Kombinieren von Farben häufiger. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts verdrängte dann die Verwendung von Siegellack das Wachs als Siegelstoff.Weth, Siegelwesen, S. 26f.
Die im 12. bis 14. Jahrhundert gängige Praxis, die empfindlichen Wachssiegel durch Hüllen aus Pergament oder Stoff zu schützen war in Fulda nicht sehr verbreitet. Vielmehr war es in Fulda gängige Praxis das geprägte Siegelbild in eine massiv gegossene Wachsschüssel einzubetten, um es somit zu stabilisieren und zu schützen. Der Schutz der Siegel durch den Einschluss in eine Holzkapsel fand in Fulda vor 1600 keinen Gebrauch.Weth, Siegelwesen, S. 27.
Anbringung der Siegel Seit Beginn der Siegelführung unter Abt Richard (1018–1039) bis zur Regierungszeit Abt Konrads III. (1222–1249) wurden die Siegel an der Urkunde durchgedrückt. Entweder geschah dies auf der rechten Seite oder in der Mitte der Urkunde. Mittels eines Stern- oder Kreuzschnittes wurde das erwärmte Siegelwachs durch das Pergament der Urkunde gedrückt. Der Siegelstempel wurde dann in das auf der Vorderseite der Urkunde hervortretende Wachs gedrückt. Innerhalb der Regierungszeit Konrads III. erfolgte dann der Übergang vom durchgedrückten Siegel zum angehängten Siegel. Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert war das Anhängen des Siegels sogar die ausschließliche Befestigungsmethode des Siegels an den Urkunden in Fulda. Der zum Schutz gegen Einreißen umgebogene untere Rand der Pergamenturkunde wurde mit Einschnitten versehen. Durch diese Einschnitte wurden dann Fäden, Schnüre oder Pergamentstreifen gezogen, an denen das Siegel befestigt wurde. Konrad III. verwendete für seine angehängten Siegel fast ausschließlich Seidenschnüre mit zwei Farben (meist Rot-Gelb oder Rot-Grün). In der Zeit nach Konrad III. wurde der Pergamentstreifen zum alleinigen Befestigungsmittel der Siegel und erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ging man wieder zum Gebrauch von festen Schnüren über. Der Gebrauch von abhängenden und eingehängten Siegeln kann für Fulda nicht festgestellt werden.Weth, Siegelwesen, S. 27f.
Größe und Form der Siegel Von Beginn der Siegelführung unter Abt Richard bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts verwendete man in Fulda ausschließlich runde Siegel. Dies gilt für das persönliche Abtsiegel, wie für das Konventsiegel. Unter Abt Konrad III. (1222–1249) ging man dann zur ovalen und schließlich zur spitzovalen Form über. Die von Konrad III. eingeführte spitzovale Form blieb dann für mehr als zwei Jahrhunderte die gebräuchliche Siegelform der Siegel der Äbte von Fulda (der Konvent, die fuldischen Städte und einige Konvente der fuldischen Propsteien verwendeten weiterhin runde Siegel). Erst unter Abt Johann II. von Henneberg (1472–1513) kehrte man wieder zur runden Form zurück. Die unter Heinrich VI. von Hohenberg (1315–1353) eingeführten Sekretsiegel waren jedoch von Anfang an rund und blieben es auch.Weth, Siegelwesen, S. 29f.
Allgemein lässt sich für Fulda sagen, dass es eine Tendenz zur stetigen Vergrößerung der Siegel bis ins 13. und 14. Jahrhundert hinein gab. Die Rundsiegel der Äbte von Fulda sind bis zur Übernahme der spitzovalen Form auf einen Durchmesser von bis zu 80 mm angewachsen. Die Einführung des Sekretsiegels unter Heinrich VI. dürfte auch mit den gewachsenen Hauptsiegeln der Äbte zusammenhängen, da diese großen Hauptsiegel für die Besiegelung der kaum über Zettelgröße hinausgehenden Pergamente nicht wirklich geeignet waren.Weth, Siegelwesen, S. 29f.
Siegeltypen und Siegelstempel, Gebrauch mehrerer Siegel