mini|Innenminister Bill Drews (1917) Wilhelm Arnold Drews (* 11. Februar 1870 in Berlin; † 17. Februar 1938 ebenda),Christian Maus: Der ordentliche Professor und sein Gehalt. Die Rechtsstellung der juristischen Ordinarien an den Universitäten Berlin und Bonn zwischen 1810 und 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012 (= Bonner Schriften zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte, Bd. 4). ISBN 978-3-8471-0027-0, S. 393. genannt Bill Drews, war ein deutscher Verwaltungsjurist, Politiker und Richter. Er war von August 1917 bis November 1918 der letzte Innenminister des Königreichs Preußen.
In der Zeit der Weimarer Republik wirkte Drews von 1919 bis 1923 als preußischer Staatskommissar für die Verwaltungsreform. Von 1921 bis 1937 war er Präsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Ab 1922 lehrte er zudem als Honorarprofessor für Verwaltungsrecht an der Universität Berlin. Durch Beratung bei der Gesetzgebung, seine Rechtsprechung sowie seine Vorlesungen und Lehrbücher prägte Drews maßgeblich das preußische Verwaltungsrecht, insbesondere das Polizeirecht, der demokratischen Zeit und später auch noch die Polizeirechtslehre der Bundesrepublik.
Herkunft, Ausbildung und Familie Bill Drews war ein Sohn des aus Stolp in Pommern stammenden, aber in Berlin ansässigen Justizrats und Notars Carl Friedrich Drews (1818–1882), des Rechtsanwalts Otto von Bismarcks.. In: Deutsche Juristen-Zeitung, Jg. 19 (1914), Sp. 493. Seine Mutter Louise Drews geb. Kratz (1831–1903) war die Tochter des Heinrich Kratz, Besitzer des Ritterguts Wintershagen in der Nähe der Sommerresidenz Bismarcks in Stolpmünde. Er war evangelischer Konfession.
Drews studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, an der er sich dem Corps Bremensia anschloss. In Göttingen wurde er 1892 mit einer Dissertation über Die Banknote und ihre Stellung zum Gelde promoviert. Sein Gerichtsreferendariat absolvierte er am Kammergericht, das Assessorexamen bestand er 1896 mit dem sehr selten vergebenen Prädikat „mit Auszeichnung“.Stefan Naas: Die Entstehung des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 23.Matthias Wiemers: Der Vater des Polizeirechts im 20. Jahrhundert. Deutsche Juristenbiographien, Teil 24: Bill Drews (1870 – 1938), in: Justament online, 8. April 2019.
Bill Drews heiratete 1907 die in Lahore (damals Britisch-Indien) geborene Enid Held (1884–1950), eine Tochter des Rechtsanwalts Th. Higgins. Das Paar bekam zwei Töchter.
Verwaltungskarriere in der Monarchie Nach wenigen Monaten als Vertreter des Landrats im Kreis Usingen (Hessen-Nassau) wurde er ab 1897 als „Hilfsarbeiter“ im preußischen Innenministerium eingesetzt. Von 1902 bis 1905 war Drews Landrat im Kreis Oschersleben (Provinz Sachsen). Der Minister Theobald von Bethmann Hollweg holte ihn zurück ins Innenministerium nach Berlin, wo Drews 1905 zum Geheimen Regierungsrat und 1908 zum Geheimen Oberregierungsrat aufstieg. Von 1911 bis 1914 war er Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köslin in Pommern. Im März 1914 kehrte er im Rang eines Unterstaatssekretärs in das Innenministerium zurück. Dort wurde Drews u. a. mit der Organisation des Wiederaufbaus in Ostpreußen nach der Winterschlacht in Masuren betraut und 1917 mit der Vorbereitung einer Verwaltungsreform.
Am 5. August 1917 wurde er zum preußischen Innenminister ernannt.Wolfgang Neugebauer, Karl Erich Born (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin 2001, ISBN 3-11-014092-6, S. 147. In diesem Amt war er insbesondere mit der Reform des preußischen Landtagswahlrechts betraut, welches bis dahin nach Dreiklassenwahlrecht erfolgte. Die Reform scheiterte jedoch am Widerstand der Konservativen im preußischen Abgeordnetenhaus. Im Auftrag des Reichskanzlers Max von Baden reiste Drews am 1. November 1918 zum Hauptquartier nach Spa (Belgien), um dem preußischen König und deutschen Kaiser Wilhelm II. angesichts der aussichtslosen innen- und außenpolitischen Lage den Thronverzicht nahezulegen. Am 8. November 1918 stellte er ein Abschiedsgesuch, was vier Tage später im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch die Regierungsübernahme des Preußischen Revolutionskabinetts (in dem Paul Hirsch das Innenressort übernahm) hinfällig wurde.Stefan Naas: Die Entstehung des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 28.
Berater, Gerichtspräsident und Hochschullehrer in der Weimarer Republik Im Mai 1919 setzte der neue preußische Innenminister, Wolfgang Heine (SPD), Drews zum Staatskommissar für die Verwaltungsreform ein (bis 1923).Bernd Haunfelder: Die Münsterischen Regierungspräsidenten des 20. Jahrhunderts. Bezirksregierung Münster, Münster 2006, S. 52. 1921 wurde Drews zum Präsidenten des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) berufen. Nebenher lehrte er an der Deutschen Hochschule für Politik. 1927 erschien sein wegweisendes Lehrbuch zum preußischen Polizeirecht. Es war ein Standardwerk, das nach seinem Tode von verschiedenen Bearbeitern fortgeführt wurde.Die 9. Auflage erschien 1986 unter dem Titel Gefahrenabwehr. Allgemeines Polizeirecht.
Als Präsident des Preußischen OVG und wichtiger Berater des Innenministeriums übte Bill Drews nachhaltigen Einfluss auf die Polizeireformpolitik Preußens während der Weimarer Republik aus. So gilt er als Schöpfer des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931, das zum Vorbild aller heutigen Polizeigesetze wurde.Stefan Naas: Die Entstehung des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 2 und S. 220.
Seit 1927 war Drews Mitglied der Mittwochsgesellschaft.Klaus Scholder: Die Mittwochs-Gesellschaft. Protokolle aus dem geistigen Deutschland 1932–1944. Severin und Siedler, Berlin 1982. ISBN 3-88680-030-X, S. 16 und S. 53–59.
Während der NS-Diktatur blieb Drews bis 1937 Präsident des Preußischen OVG.Klaus Scholder: Die Mittwochs-Gesellschaft. Severin und Siedler, Berlin 1982, S. 16. Unter seiner Ägide hielt der Gerichtshof an der Gesetzesbindung der Verwaltung fest. Allerdings erging eine Reihe von Entscheidungen, die über eine extensive Interpretation der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 14 des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes) die Eingriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden erheblich ausweiteten. Trotz dieser Anpassungsbereitschaft war Drews bis zu seinem Tod 1938 mehrmals Ziel heftiger Angriffe durch radikale NS-Juristen (u. a. Reinhard Höhn), die jegliches Festhalten am überlieferten Polizeirecht scharf bekämpften.Andreas Schwegel: Der Polizeibegriff im NS-Staat. Polizeirecht, juristische Publizistik und Judikative 1931–1944, Tübingen 2005.Martin Otto: „Selbstverwaltung ist kein ein für allemal feststehender Begriff“ – Zu den Veröffentlichungen von Bill Drews nach 1933. In: Archiv für Polizeigeschichte, Jg. 14 (2003), S. 20–26.
Tod und Nachwirkung mini|Grabstein von Bill Drews auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin-Westend Bill Drews starb, nur wenige Tage nach seinem 68. Geburtstag, am 17. Februar 1938 in Berlin. Beigesetzt wurde er auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin-Westend (Grablage: 16-A-20/21).Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Grabstätten. Haude & Spener, Berlin 2006, ISBN 978-3-7759-0476-6, S. 195. Die letzte Ruhestätte von Bill Drews war von 1987 bis 2009 als Ehrengrab des Landes Berlin gewidmet. Inzwischen wurde das Grab aufgelöst; an gleichem Ort befindet sich heute die letzte Ruhestätte des Politikers Hermann Scheer. Der Grabstein von Bill Drews ist jedoch erhalten und wurde als Gedenkstein im Feld 11a neu aufgestellt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ging von Drews’ Werk aus der Zeit der Weimarer Republik eine nachhaltige Wirkung in der Polizeirechtslehre der Bundesrepublik aus.
Schriften Die Banknote und ihre Stellung zum Gelde. Dieterich’sche Universitäts-Buchdruckerei, Göttingen 1892. Grundzüge einer Verwaltungsreform. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1919. Preußisches Polizeirecht. Allgemeiner Teil. Leitfaden für Verwaltungsbeamte. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1926.
Literatur Drews, Bill. In: Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 1: A–K. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930, , S. 347.
Stefan Naas: Die Entstehung des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931. Ein Beitrag zur Geschichte des Polizeirechts in der Weimarer Republik. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-148120-8.
Carl Hermann Ule: Bill Drews. In: Männer der deutschen Verwaltung. 23 biographische Essays. Grote, Köln 1963, S. 261–283 und 397–402.
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Einzelnachweise
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