mini|hochkant=1.2|Hindernisbefeuerung OBSTAFLASH mit zum Teil Infrarot-LED zur Installation auf Windkraftanlagen
Mit dem Ausbau der Windenergie im Zuge der Energiewende wachsen sowohl die Dimensionen der Windenergieanlagen als auch deren Anzahl. Daher ist eine angemessene Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen erforderlich, um Kollisionen mit Luft- bzw. Wasserfahrzeugen zu verhindern.
Kennzeichnung als Luftfahrthindernis Die Kennzeichnung von Windenergieanlagen als Luftfahrthindernis erfolgt grundsätzlich nach dem Anhang 14 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO). Durch nationale Vorschriften können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden. In Deutschland wird die Hinderniskennzeichnung durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV Kennzeichnung) geregelt.
Windenergieanlagen werden in Deutschland generell nach den Richtlinien für allgemeine Luftfahrthindernisse behandelt, müssen also ab einer Gesamthöhe von 100 m gekennzeichnet werden, in Sonderfällen auch bei einer Höhe unter 100 m. Aufgrund der besonderen Eigenschaft der Windenergieanlagen (drehende Rotorblätter etc.) wurden einige Kennzeichnungspflichten speziell für das Anwendungsgebiet der Windenergieanlagen angepasst.
Tageskennzeichnung mini|Windpark Harthäuser Wald mit roten Markierungen
Die Tageskennzeichnung von Windenergieanlagen erfolgt in der Regel durch farbliche Markierungen, teilweise um weiß blitzendes Feuer ergänzt.
An den Rotorblättern sind ab 100 Metern Gesamthöhe der Windenergieanlage drei Farbstreifen (rot - weiß oder grau - rot) vorgeschrieben. Ab 150 Metern Gesamthöhe ist das Maschinenhaus zusätzlich mit einem mindestens zwei Meter hohen Streifen zu markieren. Die vollständige Einfärbung des Maschinenhauses ist zulässig und in Deutschland verbreitet. Ab 150 Metern Gesamthöhe ist auch der Turm bei 40 Metern mit einem drei Meter hohen Farbring in Verkehrsorange (RAL 2009) oder Verkehrsrot (RAL 3020) zu markieren. Bei Gittermasten muss dieser Streifen sechs Meter hoch sein.
Tagesfeuer können abhängig von der Hindernissituation ergänzend zur Tagesmarkierung gefordert werden, wenn dies für die sichere Durchführung des Luftverkehrs als notwendig erachtet wird. Das Tagesfeuer muss auf dem Dach des Maschinenhauses gedoppelt installiert werden. Das weiß blitzende Mittelleistungsfeuer hat 20.000 cd, Typ A nach dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, Anhang 14. Vor 2020 konnte das Tagesfeuer alternativ zur farblichen Markierung eingesetzt werden. Es stellt aber die Ausnahme dar.
Nachtkennzeichnung mini|Windpark Neudorf bei Nacht
Die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen erfolgt ab einer Gesamthöhe von 100 m durch Gefahrenfeuer, Feuer W, rot oder Blattspitzenhindernisfeuer (in Verbindung mit Hindernisfeuer): Das Gefahrenfeuer ist ein rotes blinkendes Rundstrahlfeuer mit einer Lichtstärke von 2.000 cd (Mittelleistungsfeuer Typ B nach ICAO Annex 14). Ihr Einsatz erfolgt meist in doppelter Ausführung, um sicherzustellen, dass auch bei Verdeckung durch ein Rotorblatt immer mindestens ein Feuer aus jeder Richtung sichtbar ist. Werden Gefahrenfeuer eingesetzt, darf es vom höchsten Punkt des Rotors um maximal 50 m überragt werden. Alternativ zum Gefahrenfeuer kann das Feuer W, rot eingesetzt werden, das ausschließlich bei Windenergieanlagen Verwendung findet. Es ist ein Rundstrahlfeuer mit einer speziellen Abstrahlcharakteristik und vorgegebener Blinkfolge (1s an – 0,5s aus – 1s an – 1,5s aus). Das Feuer W, rot muss in gedoppelter Ausführung auf dem Maschinenhaus installiert werden und darf vom höchsten Punkt des Rotors um maximal 65 m überschritten werden. Bei der Blattspitzenbefeuerung schließlich enthält die Spitze der Rotorblätter Leuchten, die in einem definierten Abstrahlbereich eine Lichtstärke von 10 cd erreichen müssen. Es muss jeweils das oberste Rotorblatt befeuert werden (beim Dreiblattrotor also im Bereich ± 60° von der Senkrechten). Bei Stillstand der Windenergieanlage oder einer Drehzahl unterhalb der niedrigsten Nenndrehzahl, müssen alle Spitzen befeuert werden. Bei der Ausrüstung von Windenergieanlagen mit Blattspitzenhindernisfeuern sind auf dem Maschinenhaus zusätzliche Hindernisfeuer (= rotes Rundstrahl-Festfeuer mit einer Lichtstärke von mind. 10 cd im Abstrahlbereich von −2° bis +10° gegenüber Horizontal) erforderlich.
Seit Mai 2020 ist bei Anlagenhöhen von mehr als 150 m und bis einschließlich 315 m über Grund oder Wasser eine zusätzliche Befeuerungsebene, bestehend aus Hindernisfeuer, auf der halben Höhe zwischen Grund oder Wasser und der Nachtkennzeichnung anzubringen. Sofern aus technischen Gründen erforderlich, kann bei der Anordnung der Befeuerungsebenen um bis zu fünf Meter nach oben oder unten abgewichen werden. Aus jeder Richtung müssen mindestens zwei Hindernisfeuer pro Ebene sichtbar sein. Vorher waren bei Windenergieanlagen mit ca. 200 m Gesamthöhe zwei zusätzliche Befeuerungsebenen am Turm vorgeschrieben.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Um die z. T. als störend empfundene Nachtkennzeichnung auf ein Mindestmaß reduzieren zu können, wurden verschiedene Systeme entwickelt, welche die Positionslampen nur dann einschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Dies wird offiziell als „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ (BNK) bezeichnet. Tests mit einem radargestützten System, das gemeinsam von Enertrag und Airbus entwickelt wurde, begannen 2012; 2015 wurde es durch deutsche Behörden zugelassen. Wenn Radargeräte mit Phased-Array-Antennen verwendet werden, müssen mindestens drei bis vier Radargeräte installiert werden. Wenn die Radargeräte nach dem FMCW-Prinzip arbeiten, dann genügt eine Sendeleistung von jeweils 4 Watt,Radargerätesammlung auf dem Radartutorial: spezielles Radar Spexer 500 AC für bedarfsgesteuerte Befeuerung etwa doppelt so viel wie die eines Handys. Bei dem Einsatz von rotierenden Antennen genügt ein Radargerät. Ist dieses ein klassisches Impulsradar,Terma’s SCANTER 5202 radar as dann ist eine Impulsleistung im Kilowatt-Bereich zu erwarten.
Bei einem Defekt im Radarsystem wird die Nachtkennzeichnung zurück auf Dauerbetrieb geschaltet. Damit kann während ca. 98 % der Zeit auf den Einsatz der Hindernisbefeuerung verzichtet werden.Enertrag beendet nächtliches Dauerblinken an Windkraftanlagen. In: IWR, 1. April 2015, abgerufen am 2. Januar 2017. Erste größere Projekte zur Nachrüstung des Systems in bestehenden Windparks laufen; beispielsweise sollen noch 2017 rund 90 % aller Windkraftanlagen im Landkreis Uckermark von Dauerbefeuerung auf bedarfsgesteuerte Befeuerung umgestellt werden. Anfang Februar 2017 wurde zudem ein Projekt nahe dem holsteinischen Marne bekannt, bei dem rund 200 Windkraftanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet werden sollen. Verantwortlich ist das Unternehmen Airspex, ein Tochterunternehmen von Enertrag.Enertrag liefert Befeuerungssystem für bis zu 200 Windturbinen. In: IWR, 1. Februar 2017. Abgerufen am 1. Februar 2017. Neben dem genannten Unternehmen ist auch Quantec Sensors als „Big Player“ im Bereich der Windkraftanlagen Nachrüstung mit BNK-fähigen Feuern zu nennen. Im Mai 2018 wurde auch ein Passivradar beruhendes System zugelassen, das ganz ohne eigene Sender auskommt. Stattdessen nutzt das System Abweichungen von bereits existierenden Fernseh- und Mobilfunk-Wellen, um sich nähernde Flugobjekte zu erkennen.WEA-Nachtkennzeichnung: Neuentwicklung erhält luftverkehrsrechtliche Anerkennung. In: IWR, 30. Mai 2018. Abgerufen am 18. Juni 2018.Bedarfsgesteuerte Beleuchtung auf Windkraftanlagen. Pressemitteilung des Fraunhofer-Instituts für Hochfrequenzphysik und Radartechnik. Abgerufen am 18. Juni 2018.
Eine weitere Technologie beruht auf der Nutzung der bordseitigen Transpondersignale der Luftfahrzeuge. Mit dem Energiesammelgesetz aus dem Dezember 2018Energiesammelgesetz vom 17.12.2018 wurde diese Technologie als BNK-Lösung gesetzlich vorgeschlagen. Eine Ratifizierung des Entwurfs einer entsprechenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung durch den Bundesrat erfolgte im Februar 2020. Der Vorteil der Nutzung der Transpondertechnologie sind geringer Aufwand für die Einrichtung der Antennen auf dem Maschinenhaus von nur wenigen Windenergieanlagen in einer Fläche, die hohe Qualität der Signalerkennung sowie die Erfassung aller Signale bis zum Boden im vorgeschriebenen Wirkungsraum der BNK. Ein Testsystem ist seit Juli 2019 erfolgreich in BetriebPresseerklärung der Lanthan GmbH & Co. KG. In: IWR, 5. September 2019. Abgerufen am 10. Oktober 2019.. Darüber hinaus findet die moderne Erfassung und Auswertung der in der Luftfahrt langjährig bewährten Transpondersignale eine breite Akzeptanz von nächtlichen Luftraumnutzern, zum Beispiel da Helikopter-Rettungsdienste (HEMS-Anbieter) wie die ADAC-Luftrettung eine Detektion ab Flughöhe Null für deren Flugbetrieb fordern,Stellungnahme zur Transponder BNK.
Die Pflicht, Windenergieanlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auszustatten, gilt mit einer Übergangsfrist auch für Bestandsanlagen und ist in EEG geregelt.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung außerhalb Deutschlands Anhang 14 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt verlangt keine bedarfsgesteuerte Kennzeichnung, sodass die Staaten sie national regeln. International ist die Bezeichnung Aircraft Detection Lighting System (ADLS) gebräuchlich. Anders als in Deutschland ist der Einsatz nirgends allgemein verpflichtend, sondern in der Regel genehmigungspflichtig.
In Österreich beruht die Lösung auf einer zentralen Steuerung durch die Flugsicherung Austro Control, die aus Radar- und Flugplandaten ein Freigabesignal an den Windpark übermittelt; Rettungsflüge können die Befeuerung über ihre Leitstelle fernaktivieren. Nach einer Testphase ging das System Ende März 2026 in den Regelbetrieb, zuerst im Windpark Andau mit 38 Anlagen.
In Norwegen erlaubt § 7a der Luftfahrthindernisverordnung BSL E 2-1 seit 2024 Genehmigungen im Einzelfall; das Luftfartstilsynet verzichtete bewusst auf eine nationale Pflicht, weil die empfundene Lichtbelastung stark vom Standort abhängt.
Dänemark ermöglichte zum 1. Juli 2025 die Deaktivierung der Hindernisfeuer von Anlagen über 150 m mittels Primärradar oder Transpondersystem; für die Radarlösung gilt ab 1. Juli 2026 eine Transponderpflicht für Nachtflüge nach Sichtflugregeln im Luftraum G.
In den Niederlanden ist die naderingsdetectie freiwillig und wird von der Aufsichtsbehörde ILT im Einzelfall genehmigt; die Anforderungen sehen unter anderem eine Detektionszone von mindestens sieben Kilometern vor.
Im Vereinigten Königreich ließ die Civil Aviation Authority bedarfsgesteuerte Systeme erst mit der im Dezember 2025 veröffentlichten Edition 7 von CAP 764 zu, wobei sowohl Radar- als auch Transponderverfahren zulässig sind, innerhalb der Hindernisbegrenzungsflächen lizenzierter Flugplätze jedoch nicht.
In Frankreich wurde eine radarbasierte Lösung bisher nur im Rahmen betrieblicher Erprobungen auf Grundlage einer Ausnahmeregelung untersucht.
In Südafrika bestehen keine eigenen Vorschriften für bedarfsgesteuerte Systeme; die Kennzeichnung richtet sich nach CARS Part 139 und SA-CATS 139, Anträge werden von der South African Civil Aviation Authority einzeln bearbeitet. Abweichungen von den Kennzeichnungsvorgaben werden über die Anerkennung einer alternativen Nachweisführung (Alternative Means of Compliance, AMoC) genehmigt; eine solche Anerkennung erteilte die Behörde 2024 etwa für die Kontrastmarkierung von Rotorblättern.
In Schweden genehmigte die Transportstyrelsen zwischen 2010 und 2013 einzelne radargesteuerte Anlagen; seit 2016 lehnen die schwedischen Streitkräfte solche Lösungen ab, seit 2021 alle bedarfsgesteuerten Verfahren, sodass sie derzeit praktisch nicht anwendbar sind.